Mal angenommen jemand Arbeitet und bewohnt ein Gewerbeobjekt und hat einen Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt, ist es dann so, dass alle Regelungen zum Mieterschutz nicht gelten. Auch wenn das Objekt als Kombi Arbeit/Wohnen angeboten wurde?
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das für den Mieter in Bezug auf z.-B.:
Instandhaltung, Renovierung, Kündigungsfristen etc.?
Wenn z.B. der Parkplatz zu wenig Schotter hat, so dass dass Unkraut nicht mehr kontrollierbar ist, wer ist dann zuständig?
Mal angenommen jemand Arbeitet und bewohnt ein Gewerbeobjekt
und hat einen Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt, ist es dann
so, dass alle Regelungen zum Mieterschutz nicht gelten.
hallo,
der mieterschutz betrifft wohnungen/häuser; gewerbeobjekte betreffen das mietverhältnis zwischen kaufleuten; hier kann jegliche regelung getroffen werden, sofern diese nicht gegen die guten sitten oder strafrechtlich von belang sind. im gewerbemietvertrag gilt i.d.r. das, was vereinbart wurde.
xenion
Auch
wenn das Objekt als Kombi Arbeit/Wohnen angeboten wurde?
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das für den Mieter in
Bezug auf z.-B.:
Instandhaltung, Renovierung, Kündigungsfristen etc.?
Wenn z.B. der Parkplatz zu wenig Schotter hat, so dass dass
Unkraut nicht mehr kontrollierbar ist, wer ist dann zuständig?