Mein Partner hat ein Haus von seiner Mutter geerbt. Seine Exfrau und er stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch, Kredit an die Bank müssen auch beide noch zahlen. Die Mutter hat lebenslanges Wohnrecht. Exfrau bewohnt mit 2 Kindern das komplette Haus außer die Wohnung der Mutter. Mein Partner zahlt nur und darf das Haus nicht benutzen. Auf Wunsch seiner Mutter sollte er Bäume fällen, welche vor längerer Zeit von der Mutter gepflanzt wurden, da sie sehr viel Schatten erzeugen und es im Haus dadurch sehr dunkel ist. Außerdem ist die Mutter 80 % körperbehindert und kann das Laub nicht mehr entsorgen. Die Exfrau macht es nicht. Die Exfrau will aber nicht, dass der Nussbaum gefällt wird. Den Kompromiss, den Baum zu stutzen lehnte sie rigoros ab. Am Nachmittag des selbigen Tages rief ihr Anwalt an und verbot uns, den Baum zu bearbeiten und drohte mit einer gerichtlichen Verfügung. Darf er das? Haben mein Partner und seine Mutter denn gar keine Rechte? Darf er den Baum wirklich nicht stutzen, obwohl die Hälfte des Hauses ihm mit gehört?
Guten Morgen,
Ihr Partner ist ebenso Eigentümer, wie seine Ex-Frau. Daher hat er auch die gleichen Rechte, wie die Ex-Frau. Der Anwalt ist „Sprachrohr“ der Ex-Frau. Dashalb würde mich das, was der gegnerische Anwalt sagt, nicht interessieren. Lösung: Bewirken Sie die professionell geführte Teilungsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemenschaft.
Viel Glück.