Rechte als Vater

Hallo beisammen.

Habe zig Seiten gelesen allerdings keine passende Antwort für meine frage gefunden deswegen erhoffe ich mir hier mehr zu erfahren…

Alsooo.

Habe mich vor gut 5 Monaten von meiner damaligen Freundin getrennt. Am 05.01.2012 haben wir ein Kind bekommen.

Habe in diesen 5 Monaten meine Tochter nicht wirklich oft gesehen ( war immer Phasenweise, wie sie gerade Lust hatte )

Allerdings reicht es mir so langsam. Heute hat meine Tochter Geburtstag.
Meine Ex möchte zusammen mit ihrer Familie ihren Geburtstag feuern, soll sie ja auch gerne machen.
Sie fängt um 14uhr an mit der Feier bis um ca 17:30

Habe ihr gesagt das ich die kleine dann gerne um 18Uhr holen möchte und dann mit meiner Familie Feier.

Sie sagt ganze Zeit das sie das nicht will und ich sie nur morgens haben darf. Da es zu stressig sei für unsere Tochter.

Ob ich sie jetzt morgens hole mit ihr Feier und anschließend sie feiert ist doch genau das selbe o.O ?!

Zumal ich sie gleich morgen leider noch nicht holen kann da ich noch zur Arbeit muss.

Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht genau wie das aufenthaltsbestimmungsrecht.

Werde morgen um 18Uhr dahin gehen und versuchen die kleine mitzunehmen. Wenn sie es weiterhin untersagt werde ich die Polizei anrufen.

Sie und ihre Familie sieht unsere Tochter jeden Tag und ich maximal 2 mal in der Woche zwischen 2,5 - 3 Stunden.

Wenn meine Brüder und meine Eltern nach meiner Tochter fragen weil Sie sie vermissen muss ich mir irgendwelche Geschichten einfallen lassen das die nicht traurig sind, weshalb sie sie nicht oft sehen.

Ich habe lang genug die Füße still gehalten. Langsam reicht es mir.

Wenn ich die kleine sehen will und es meiner ex nicht passt kommen auch schon Drohungen von wegen JA. Muss das sein ? Die Situation noch schlimmer machen als sie es eh bereits ist …

Habe auch versucht mit ihrer Mutter zu sprechen…
Auch das war erfolglos. Die sehen meine Tochter ja jeden Tag, die verstehen meine Situation nicht…
Es zerreißt mir wirklich das Herz, das ich meine Tochter selten sehe…
Ich kann ja nichtmal wirklich was mit ihr unternehmen bei den paar Stunden die ich habe.

So, nochmal zu meiner Frage

Wie gesagt wir haben beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Kann ich meine Tochter einfach abholen, wenn die Zeit es zulässt oder muss ich wirklich um Erlaubnis bitten ?
Kann ich meine Tochter (genau heute 1 Jahr alt) auch über Nacht haben ?

Möchte wirklich nicht zum Ja o. ä. Aber so langsam bin ich es echt Leid.

Ich hoffe es kann mir wer weiter helfen, weiß echt nicht mehr weiter.
Ich verstehe auch nicht warum sie sich so geändert hat…

Hallo,
ein Rat zuerst - mach keinen Stress! Immer ruhig und
freundlich bleiben.
2Feiern an einem Tag sind für ein 1jähr.Kind tatsächlich etwas viel - warum feierst du mit deiner Familie nicht an einem anderen Tag?
Die Familie bei der das Kind lebt, hat bei Feiertagen z.B. auch Heiligabend in der Regel Vorrang.
Du hast das Sorgerecht und das ABR - das ist viel.
Solltest du Stress machen, besteht die Gefahr, dass dir beides entzogen wird.
Denn das Argument wird lauten : diese permanente Unruhe ist schlecht für das Kind.
Was du machen kannst :
Feste Umgangszeiten vereinbaren, incl. Ferien, Feiertage u.s.w.
Wenn das nicht möglich ist, wende dich ans JA oder an einen Familienanwalt und bitte um Hilfe.
Ein einjähriges Kind kann nicht gefragt werden, also
ist es wichtig, dass das Kind sich bei dir und deiner Familie auch wohlfühlt. Das kannst du am besten beurteilen.
Kleine Kinder haben gerne ihre gewohnte Umgebung, und das sollte man ihnen auch zugestehen.
Es geht hier nicht ums Recht haben, sondern darum, welche Form des Umgangs ist am besten für das Kind.
Da solltest du dir vielleicht selber mal Gedanken drüber machen.
Und natürlich , wie schon geschrieben, kannst du das JA um Beratung bitten.
Denk dran, es geht um das Kindswohl ! Du hast auf jeden Fall Recht auf Umgang - aber um den evtl. gerichtlich einklagen zu können, musst du drum bemüht sein, eine freundliche, konstruktive Stimmung zu erzeugen. Streit kann sich leicht so auswirken, dass dein Umgang beschnitten wird.
Zunächst mal versuchen, selber klare Umgangsregeln zu schaffen, damit jeder weiß, woran er ist.
Wenn das Kind älter ist, kann es dann selber mitentscheiden.
Lass dich beraten und kein Streit !
Grüße
Charlotte

Hallo,

erstmal finde ich es total super, dass Du so um deine Tochter bemüht bist - hat man nicht oft.

Ich weiß ja nicht genau wie und warum die Trennung erfolgt ist, aber es hört sich doch sehr nach verletzter Eitelkeit auf seiten deiner Ex an. Leider ist es oft so, dass dann versucht wird es dem anderen über die Kinder heimzuzahlen.

Hast Du schon mal versucht ganz offen mit deiner Ex darüber zu reden? Evtl. auch dein Bedauern ausdrücken wegen der Trennung (wie gesagt, weiß ich ja nicht was vorgefallen ist). Möglicherweise auch in einem Brief in dem Du allerdings nicht von ihrem Fehlverhalten sprichst, sondern davon wieviel dir (und deiner Familie) an einem „Waffenstillstand“ und an dem Umgang mit deiner Tochter liegt. Spann vielleicht auch deine Familie ein. Sag ihnen offen wie die Situation ist - es macht sie vielleicht traurig, aber das bist Du ja auch. Vielleicht hilft es wenn deine Familie mal mit ihr spricht und deine Ex sieht, dass sie nicht nur dich damit verletzt.

Was die Drohungen mit mit dem Jungendamt angeht ( ich weiß ja nicht womit sie da droht), kann dir das im Grunde nur recht sein. Denn jedem Vater steht ein Besuchs- und Umgangsrecht mit seinen Kinder gesestzlich zu.

Wenn die Fronten allerdings so verhärtet sind, dass keine Gespräche möglich sind, wird dir nichts anderes Übrig bleiben als einen offiziellen Weg einzuschlagen (erst mal Jugendamt) und dann ggf. das Umgangs- und Besuchsrecht vom Gericht regeln zu lassen.

Zu deinen anderen:
Selbstverständlich kannst Du deine Tochter auch übernacht haben egal wie alt sie ist (es sei den sie wird noch gestillt, dann ist das eher schwierig).

Zu anstrengend kann es schon werden, wenn man das Kind überfordert. Aber wenn man die Kleine nicht mit gewalt wachhält oder zum Spielen zwingt teile so keine Kinder schon von selbst mit wenn sie genug haben.

Was das abholen heute Abend angeht bin ich mir zwar nicht sicher, aber wenn ihr beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt (hast Du das schriftlich). Wird dir die Polizei auch nicht helfen können. Denn die werden der Mutter das Kind nicht aus den Armen reissen, wenn auch sie diese Rechte hat. Ausserdem wird das, denke ich, die Fronten nur noch verschärfen.

Ich hoffe ich konnte dir ein paar Denkanstöße geben.
Viele Erfolg
Anja

Hallo,
erstmal vorweg, ich kann sowohl dich verstehen, als auch deine EX. Zum Thema Geburtstag, 18 Uhr ??? Die Kleine ist ein Jahr alt und hat den ganzen Tag schon gefeiert. Finde ich auch etwas viel. Abends mit so einem kleinen Kind zu feiern ist in meinen Augen Quatsch und das deine EX dann meint es wäre zu stressig kann ich voll hachvollziehen.Denk bitte mal daran, das es ein Kind und keine Sache ist. In meinen Augen denkt ihr nur an euch, nicht an eure Tochter. Fahr ruhig mit der Polizei hin, denk aber mal nach, was du deiner Tochter damit antust, das Vertrauen wäre dann sicherlich weg.

Warum nicht zum JA und dort eine Vereinbarung über das Umgangsrecht treffen ??? Denk bitte daran, wie alt deine Tochter ist. Über Nacht ist wohl noch etwas sehr früh, in meinen Augen. Auch wenn ihr beide das gemeinsame ABR habt, habt ihr bei der Trennung entschieden, das die Kleine bei der Mama bleibt, das wird seinen Grund gehabt haben. Und natürlich musst du es mit deiner EX absprechen, du kannst nicht einfach auftauchen und über deren Tag bestimmen, das funktioniert nicht. Sei mir nicht böse, aber der Weg zum JA wird sein müssen,w enn ihr keine Lösung findet, die der Kleinen dient und nicht euch. Ihr benutz die Kleine als Machtspiel, du genauso wie deine EX. Erwachsen finde ich das nicht. Das es dir reicht, kann ich verstehen, aber bitte bitte, die Kleine hat es nach der Trennung schon schwer genug, Polizei etc. ist Blödsinn. Geh zum Jugendamt und beantrage die Regelung des Besuchsrechtes, damit wäre euch wohl am besten geholfen und das die Familie deiner EX die Kleine mehr sieht als du, ist zwangsläufig so. Du musst deiner Familie aber auch keine fadenscheinigen Geschichten erzählen, warum auch, es ist leider nunmal die Realität, das einer immer zurück stecken muss, bei dem das Kind nicht lebt. Ich weiss, das willst du sicherlich alles nicht hören, aber ich bin ein ehrlicher Mensch und das ist meine Meinung. Ich habe den Terror selber durch und kann deine Meinung nachvollziehen, aber diese ist leider in keinerweise Objektiv, sondern emotional.

LG und starke Nerven Burgfee

Erstmal möchte ich mich bei euch allen bedanken.

Liebe Burgfee, klar möchte man sowas nicht wirklich gerne hören aber wie du schon gesamthaft, das ist nun mal die Realität.

Vielleicht sollte ich das Wort feiern mal genauer definieren.
Also damit meine ich nicht wir sitzen hier mit zig Leuten und feiern ausgelassen.

Es wären nur meine Brüder da und meine Eltern.
Es geht darum das ich sie sehe, das wir sie sehen.

Klar denke ich an erster Stelle an das wohl meines Kindes!
Se hat mir ja angeboten das ich die kleine morgens haben kann wobei sie wusste das es meinerseits garnicht möglich ist -.-
Habe ihr gesagt das es doch ein und das selbe ist, dass wenn ich sie morgens habe und anschließend sie oder ob sie erst " feiert " und erst dann ich. Ist doch so oder ?

Ich bin wirklich der letzte der weitere Schritte in Erwähnung ziehen möchte.
Ich versuche vorher immer zu reden und das nicht nur einmal dazu bin ich wirklich ein geduldiger Mensch.

Zum Beispiel habe ich sie letztens mitten in der Nacht angeschrieben, da ich gesehen habe das sie online ist. Habe gefragt ob alles in Ordnung sei, da sie selten so spät online war ( jetzt durch mehrere Bekanntschaften ist es natürlich nicht mehr so selten ).
Auf meine Frage bekam ich diese Antwort " XXXX raubt mir weder den letzten Nerv, sie will nicht schlafen "
Daraufhin habe ich geantwortet das sie sowas nicht sagen soll, das es nur eine Phase ist.
Dann kam die Antwort die ich bereits erwartet habe " du hast doch garkeiner Ahnung!"

Darauf habe ich geschrieben das es ja garnicht möglich sei diese Erfahrung zu haben wenn sie mir meiner Tochter so selten übergibt.

Klar ist es anstrengend mehrere Nächte voll nicht schlafen zu können, aber das ist ein Kind das Phasen durchmacht. Ich würde ehrlich gern Nächte mit meiner Tochter verbringen. Wenn sie mal nicht schlafen kann, kein Problem, habe dadurch doch nur mehr zeit mich mit ihr zu beschäftigen :smile:

Naja ich will mal mal zum Ende kommen.

Kurze Zusammenfassung

Also ist es möglich das ich meine Tochter auch über Nacht bei mir haben darf ?
Habe ich das Recht meine Tochter öfter zu sehen ? Auch für längere Zeit ?
( kurz vorab, sie wird nicht mehr gestillt )

Lieben Gruß

Habe gerade erfahren das sie heute feiern gehen will, kann sie ja auch gerne tun. Nachdem ich gefragt habe ob ich auf unsere Tochter aufpassen soll kam nur die Antwort " nee, die kennt das bei Mama zu schlafen "

… Hallo ? Es ist doch besser für das Kind es zu kennen bei mir zu schlafen -.-

Ich versteh echt garnichts mehr aber langsam geht das eindeutig zu weit.

Hallo und erst mal alles Gute und vor allem viel Glück im neuen Jahr, den das wirst du brauchen!!
Seit nun fast 9 Jahren bin ich mit einem Mann zusammen, der um seine Tochter ( heute 11 Jahre alt) seit 10 Jahren kämpft nur durch sein extremes Durchhaltevermögen haben wir das KInd mehr oder weniger regelmässig)
Zum JA / Famieliengericht wirst du auf jeden Fall müssen. Zuerst JA. Wenn das nicht reicht, musst du dein Recht einkkagen. - Je eher desdo besser!!
In D- Land ist es leider noch immer so, dass die Mutter die heilige Kuh ist, die mit lügen umd betrügen bestens durchkommt!!
Du darfs den Kontakt auf keinen Fall zu deiner Tochter abbrechen. Da wird dir sofort ein Strick draus gedreht Da reichen schon 3- 4 Wochen
JA sollte auch kein Problem sein. Nur können / wollen die oft nicht viel machen. Das ist regional sehr verschieden und lieg auch oft sehr viel an den Mitarbeitern vom JA.
Polizei ist totaller Quatsch, da die nichts machen!! Vergiss das, selbst wenn du ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht hättest , würden sie nichts tun (können)!!Es ist auch schwierig nachzuvollziehen, warum du das Kind 18.00 Uhr holen wolltest. - weil die Mutter so lange feiern will mit einer 1. jähigen ist kein Grund. Du hättest sagen müssen, du holst die Kleine ca. 16.00- 18.30. Wenn du ein 1- jähriges Kind um 18.Uhr zu seiner Geburtstagsfeier holen willst, beweist dir die Mutter sofort recht erfolgreich, dass du dich nicht auf die Bedürfnisse des Kindes einstellen kannst…
Ich kann dir noch empfehlen, dokumentier alles , was du versuchst, um deine Tochter zu sehen und warum die Mutter es verweigert. Theroretisch hast du nat. ein Recht auf deine Tochter bzw. hat deine Tochter ein Recht auf dich Aber die Erfahrung und auch Gespräche mit betroffenen Vätern lehrt etwas anderes.
Ich kann dir nur empfelehen, so schnell wie möglich zum JA zu gehen, denn sonst könnte dir das als Desinteresse durch die Mutter ausgelegt werden!!
Alles liebe, gute Nerven und viel Glück!!- Es ist deine Tochter, du solltest um sie kämpfen!!
lG Heike B.

Hallo nochmals,
ich habe mir gerade mal die ganze Korrespondenz von dir / an dich gelesen. Charlotte hat im Großen und Ganzen recht!! Nur sie ist ein bischen zu zahm!!Sie könnt vom JA sein:smile:)- ! die Mutter hat immer recht…
Streit mussst du auf jeden Fall vermeiden, so gut es geht.
Du solltest auf jeden Fall beantragen, dass du deine Tochter über Nacht bekommst und in den Urlaub!! Alles auf was du jetzt freiwillig verzichtest wird später zum Problem!! Den Willen des Kindes erfragen… das kann im schlimmsten Fall dauern, bie sie 14 ist!! Außerdem stehen die Kinder unter massiven Einfluss der Mütter und sagen in jungen Jahren immer, was die Mama will!! Ist ja auch verständlich.
Es gibt alle möglichen Regelungen bzg. Geburtstag, Feiertage etc. Das Kind muss nicht unbedingt jedes Weihnachte etc. bei der Mutter sein, versuche von Anfang an eine jährlichen Wechsel der Feiertage und Geburtstage ein Jahr bei der Mutter , ein Jahr bei dir.Das geht, ist aber noch(!!) nicht üblich in D- Land.In kleinen winzigen Sritten ändert sich da etwas in D- Land. Je mehr Väter an ihren Kidern fest halten und um sie kämpfen um so mehr wird das Umgansrecht/ Sorgherecht für Kinder und Väter besser.
D- Land ist in Europa eine Bananenrepublik was den Umgang mit Vätern betrifft, und ist schon mehrfach vom europäischen Gerichshof diesbezüglich gerügt worden.

Guten Morgen beisammen :smile:
Nochmals vielen lieben Dank für eure Antworten.

Habe meine Tochter gestern dann doch nicht mehr abgeholt…
Bin dahin gefahren nachdem alle weg waren… Da meine Ex es aber eilig hatte, hatte ich meine Tochter knappe 20-30 Minuten gesehen…
Und das an ihrem 1 Geburtstag :frowning:

Ich kam an, da wollten gerade die Tante, der Vater + die Lebensgefährtin des vaters einsteigen.
Der Vater kam zu mir & saugte mich ein wenig an.
Hab mir erst auch alles angehoert bis es mir dann doch zu bloed geworden ist.
Habe ihm gesagt er soll sich wenn beide Seiten anhoeren ehe er mich dumm anbölkt. Bin enttäuscht von ihm…
Nachdem er seiner Frau fremdgegangen ist und die Kinder daraufhin kein/kaum Kontakt zu ihn wollten habe ich ihn geholfen. Aber nungut. Ich erwarte keine Nettigkeit mehr von Menschen.

Ich werde mal jemanden kontaktieren. Kenne jmd. die Sozialarbeiterin ist in dieser " Branche ".
Werde mich über alles informieren und dann diesen Weg einschlagen da ein anderer leider nicht mehr moeglich ist.

Ich danke euch erstmal fuer all die Infos :smile:

Halte euch auf den laufenden :smile:

Lg ubd einen schoenen Sonntag :smile:

P.s. Ich bin dann mal wieder arbeiten :smile:

Hallo,
auch wenn es nur ein zusammen sitzen ist, oder besser gewesen ist, es ist dann 18 Uhr und die Kleine ist ein Jahr alt. Warum kannst du das feiern !!! nicht auf ein Wochenende verlegen, wo du die Kleine tagsüber hast ??? Ich verstehe nicht so ganz, warum du genau auf dem Tag feiern möchtest. Die Kleine ist wie geschrieben ein Jahr alt, die bekommt noch garnicht wirklich mit, das ihr Geburtstag ist. Ist völlig überflutet von Geschenken und eindrücken. Das ist für so eine kleine Maus schon sehr viel und deine EX wird eine sehr kurze Nacht haben. Das ihr die Kleine den letzten Nerv raubt wenn sie wieder nicht schlafen will, kann ich gut verstehen, ich konnte, böse gesagt, meine drei auch manchmal gegen die Wand werfen, wenn wieder mal ne Nacht aus zwei Stunden schlaf bestand. Unsere Kleinste ist jetzt etwas über ein Jahr und glaube mir, die Phase kann sehr lange dauern. Ich verstehe, das du auf dein recht bestehen willst, das die Kleine auch bei dir mal eine Nacht verbingen soll. Aber sie ist 1 JAHR alt. Die Bindung zu Mama ist nunmal leider !!! stärker, da sie dort jeden Tag ist. Für die Kleine wäre es gerade in dieser Phase nicht gut, wenn sie jetzt aprubt woanders, auch wenn du der Vater bist schlafen soll. Es ist eine verdammt schwierige Situation. Ich schildere dir mal kurz, was genau so eine Geschichte bei meinen Kindern angerichtet hat, um dir kurz deutlich zu machen, was passieren kann und leider auch sehr oft passiert. Mein EX Mann und ich haben uns nach 4 Jahren Ehe getrennt. Er musste immer viel arbeiten, sah die beiden Jungs nur selten. Der Große war damals 4 und der Kleine 3 Jahre alt. Nun kam der Trennungshorror. Ein Wort gab das andere, wir waren beide nicht besser als der andere. Allerdings haben wir immer versucht, die Kids aus allem heraus zu halten. Mein EX durfte die Kinder immer sehen wann er wollte. Es klappte eine Zeit lang sehr gut. Irgendwann, anch ca. einem Jahr nach der Scheidung gab es den großen Knaks. Ich hatte bereits einen neuen Partner und mein EX auch. Ich wollte mit den Kids zu meinem neuen Partner ziehen, es waren ca. 150 km mehr. Bis dahin, kam mein EX mal vorbei mal nicht. Plötzlich flatterte mir sein Antrag auf das ABR ins Haus. Wie gesagt, der Kontakt zu den Kindern war von seiner Seite aus ziemlich eingeschlafen. Trotz reden meinerseits, standen wir dann vor Gericht. Mir wurde der Umzug bewilligt, ich schlug vor, ihm die Kinder alle zwei Wochen zu bringen, damit er keine Nachteile durch unseren Umzug hätte. Er lehnte ab.Aufgrund seines Verhaltens gegenüber den Kindern, wollte unser Kleiner nicht mehr zu ihm, trotz gutem Zureden. Die Richterin zwang ihn. Er holte die Kinder zwei mal ab, dann war Ruhe. Ich beantragte das alleinige Srogerecht, da ich ihn nicht mehr erreichte, es waren diverse Unterschriften notwendig. Bis dahin waren nun fast zwei Jahre vergangen, er kümmerte sich überhaupt nicht mehr um die Jungs. Tja, wieder vor Gericht und ich war, nachdem der Richter mit den Jungs gesprochen hatte, ziemlich platt. Unser Kleiner weigerte sich beharrlich und wollte weiterhin nicht mehr zu ihm. Der Richter, hatte selber 5 Kinder, meinte daraufhin, es ist klar das er nicht mehr will, das ganze gezerre in der Vergangenheit, hat seine Spuren hinterlassen. Er versprach dem Kind, er müsste nicht mehr, wenn er nicht will. Seitdem geht es Berg auf. Mein Kind hatte das Vertrauen zu mir verloren, da ich ihn gezwungen habe zu seinem Vater zu gehen. Wie du siehst, kann ao ein Streit auch genau das Gegenteil zeigen. Wie man es macht, macht man es verkehrt, wie es so schön heisst. Wir brauchten während der ganzen Gerichtsgeschichte Hilfe durch Kinderpsychologen, da die Kinder völlig verwirrd waren und nicht mehr wussten, was richtig und was falsch ist. Deine Tochter ist jetzt ein Jahr alt und das gezerre geht schon los. Mit tut sie leid. Versuche einfach, die Zeit mit ihr, die du hast, zu geniessen, deiner EX keine Vorwürfe zu machen. Lass sie ihr Leben leben, irgendwann wird sie auf dich zurück greifen, wenn es ums aufpassen geht. Ihr müsst einen vernünftigen Weg für die Kleine finden. Und ob es für deine Tochter besser ist, zu kennen, bei dir zu schlafen, das kann dir keiner sagen. Ich persönlich finde es zu früh, wenn sie es garnicht kennt, aus welchen Gründen auch immer. Es kann vertale Folgen haben, wenn sich ihre Gewohnheiten plötzlich ändern müssen. Es tut mir sehr leid für dich, das es so ist wie es ist. Ich hoffe, es wird sich mit der Zeit alles zum guten wenden.
LG Burgfee

Hey , kann erst jetzt antworten aber ich hoffe ich kann dir helfen.

Also ,auf Polizei würde ich verzichten bringt nichts . Du hast das Recht als Vater das Kind alle 2Wochen von 3Tage zu sehen.Ich weiß nur nicht genau ob es bei Kleinkinder auch so ist (hab selbst 5 Kinder).Aber ich rate dir wende dich an das Jugendamt die sagen dir es genau.Ich war auch beim Jugendamt und habe sehr gute Erfahrung gemacht . Obwohl ich zwar der Vater bin,aber nicht inder Geburtsurkunde stand . Trotzdem wurden mir vom Jugendamt alle Rechte zugestanden. Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen weiter helfen.Wenn du noch fragen hast ,melde dich. Antwort kommt diesmal schneller Bricklinsv1

Hallo,

wie ist alles gelaufen?

Gerne biete ich an ein erstes Gespräch:
0511 / 416 555 Mon.-Don. 13 bis 15 Uhr.
Oder nach Vereinbarung: [email protected]

Herzliche Grüße