Rechte als Vater bei unehelichem Kind

Hallo,
ich bräuchte zu dem folgenden Thema eure Hilfe.
Nehmen wir mal an: M(der Vater) und N(die Mutter) haben ein uneheliches 5 Monate altes Kind (L). Beide beziehen Hartz 4.
Nun hat sich die Mutter von M getrennt.
Was hat der Vater nun für Rechte und Pflichten?

Die Mutter hat damit gedroht, dass M das Kind nicht sehen darf. Er ist weder vorbestraft noch hat er sich sonst etwas zu schulden lassen kommen.
Darf die Mutter dann einfach bestimmen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf? Er hat schließlich die Vaterschaft anerkannt.

Und wer ist eigentlich für den unterhalt zuständig? Muss er dafür zum Jugendamt? Und wenn Unterhalt gezahlt wird (sicherlich vom Staat) hat er dann ein Besuchsrecht?

Sie hat gedroht per Gericht ein Besuchsrecht zu verbieten.

Was hat er also für Rechte und Pflichten?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Hallo,
ich bräuchte zu dem folgenden Thema eure Hilfe.
Nehmen wir mal an: M(der Vater) und N(die Mutter) haben ein
uneheliches 5 Monate altes Kind (L). Beide beziehen Hartz 4.
Nun hat sich die Mutter von M getrennt.
Was hat der Vater nun für Rechte und Pflichten?

wurde gemeinsames Sorgerecht beim JA angegeben? im NOrmalfall hat bei nichtehelichen Kindern das alleinige Sorgerecht.

Die Mutter hat damit gedroht, dass M das Kind nicht sehen
darf. Er ist weder vorbestraft noch hat er sich sonst etwas zu
schulden lassen kommen.
Darf die Mutter dann einfach bestimmen, dass er sein Kind
nicht mehr sehen darf? Er hat schließlich die Vaterschaft
anerkannt.

Nein, darf sie nicht, wende dich an das Jugendamt, die können auch bei Unterhaltszahlungen unterstützen.

Und wer ist eigentlich für den unterhalt zuständig? Muss er
dafür zum Jugendamt? Und wenn Unterhalt gezahlt wird
(sicherlich vom Staat) hat er dann ein Besuchsrecht?

Das Amt sagte mir, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du nicht aufbegehrst, kann sie machen, was sie will (überspitzt). Wenn du etwas erreichen willst solltet ihr euch eigentlich mal zusammen setzen. Sie kann dir das Umgangsrecht nicht einfach so entziehen. Das geht nur, wenn du einen schädlichen Einfluss auf das Kind ausübst, das unterstelle ich dir nun mal nicht. Also ist das mit dem Gericht erstmal Angst mache. Damit würde ich mich nicht abspeisen lassen.

Sie hat gedroht per Gericht ein Besuchsrecht zu verbieten.

Was hat er also für Rechte und Pflichten?

Ich empfehle, dass sich erstmal eure Emotionen wieder senken, das klingt nach einer heftigen Trennung. Da ist eine Einigung im Sinne des Kindes nicht direkt immer so einfach eine Lösung zu finden.
Sie kann dir das Kind aber nciht einfach „wegnehmen“. Vllt liest du dir mal etwas weiter unten den Thread durch.

Und denkt bei allem Stress mal an das Kind und wie es das ganze mitbekommt und beeinflusst werden kann durch euer Verhalten.

lg, Dany

Hallo

wurde gemeinsames Sorgerecht beim JA angegeben? im NOrmalfall
hat bei nichtehelichen Kindern das alleinige Sorgerecht.

Ich dachte, das wäre vor kurzem geändert worden. Ist bei nichtehelichen Kinder nicht mittlerweile auch das gemeinsame Sorgerecht der Normalfall?

… Sie kann dir das Umgangsrecht nicht einfach
so entziehen.
Das geht nur, wenn du einen schädlichen Einfluss
auf das Kind ausübst, …

Da Jabelchen eine 21-jährige Studentin ist, nehme ich an, dass sie nicht der Vater des Kindes ist.

Viele Grüße
Simsy

Da Jabelchen eine 21-jährige Studentin ist, nehme ich an, dass
sie nicht der Vater des Kindes ist.

oh, ok *g*

also, soweit ich weiss, hat die Mutter (wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet ist)die alleinige Personensorge, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. 2001 war es jedenfalls noch so.
Das Verhältnis der Eltern sollte allerdings entspannt sein, denn Streit und ungute Stimmung bekommt das Kleine ganz klar mit. Es wäre zum Wohle aller, wenn sich die Eltern beruhigen und eine angemessene Lösung finden könnten.
Wenn das momentan partout nicht geht, würde ich um des Kindes Willen mit dem Umgang Vater/Kind noch warten. Das hat nichts mit Kindesentzug zu tun, sondern mit Rücksichtnahme auf Kind und auf die evtl. noch stillende Mutter. Geduld, Gespräche und Kompromissbereitschaft sollten an erster Stelle stehen, damit das Kind ein entspanntes Verhältnis zu beiden Eltern haben kann.

Liebe Grüße
frowerpau

Morgen,

hier ist eine sehr schöne Übersicht über die Unterschiede zwischen Verheirateten oder nur Gemeinschaften:

http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/Re…

Letztendlich dreht sich alles um das Sorgerecht und das bekommt der Vater trotz Anerkennung nicht automatisch. Hat er es nicht, hat er schlechte Karten. Ich empfehle dann, sich mal an Vätergruppen zu wenden und um Handlungsempfehlungen zu bitten.

Gruß
PP

Hi

Er hat zwar kein mitbestimmungsrecht, was den Aufenthaltsort oder kindergarten oder SChule o.ä. angeht, das is nur der Fall, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht (Verheiratet, oder notariell geregelt). ABer wenn er keinen schlechten Einfluß auf das Kind hat, hat er hat wohl das Recht, sein Kind zu shen, und das Kind auch!

Zusatändig für den Unterhalt ist in der Regel der Vater, kann der nicht zahlen, so springt das Judensamt ein, erstattet es aber zurück, sobald der Vater wieder flüssig ist.

Sie hat gedroht per Gericht ein Besuchsrecht zu verbieten.

Mit was für einer Begründung?

Was hat er also für Rechte und Pflichten?

Ich würde sagen, er hat die Pflicht zu zahlen, aber auch das Besuchsrecht

Grüße Karamell

Hallo:

Ich dachte, das wäre vor kurzem geändert worden. Ist bei
nichtehelichen Kinder nicht mittlerweile auch das gemeinsame
Sorgerecht der Normalfall?

Nein, da wurde gar nix geändert, wenn die Kindsmutter mit dem Vater nicht verheiratet ist, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht,
AUSSER beide Elternteile unterschreiben beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung und besitzen dann das gemeinsame Sorgerecht.

Bei Scheidungen verbleibt in der Regel -im Gegensatz zu früher- das gemeinsame Sorgerecht bei den Eltern und nur im Ausnahmefall wird bei Scheidungen über das Sorgerecht entschieden.

grüsse
dragonkidd

Hi Karamell,

Zusatändig für den Unterhalt ist in der Regel der Vater, kann
der nicht zahlen, so springt das Judensamt ein, erstattet es
aber zurück, sobald der Vater wieder flüssig ist.

Aber „offiziell“ geht man davon aus, daß die Mutter auch zum Unterhalt beisteuert. Will heissen, idR. allein mit dem vaterlichen Unterhalt kann kein Kind leben.

Sie hat gedroht per Gericht ein Besuchsrecht zu verbieten.

Mit was für einer Begründung?

Ja, es stimmt, daß man dafür eine Begründung braucht. Aber ich kenne ganz krasse Fälle, die eigentlich nur dem Kind schadet und das nicht wenig, wo die Mutter sich hat etwas einfallen lassen. Das hat nicht gestimmt (in dem Fall, den ich kenne), es hat nur dazu geführt, daß der Vater sein Sohn seit Jahren nicht sieht.

Was hat er also für Rechte und Pflichten?

Ich würde sagen, er hat die Pflicht zu zahlen, aber auch das
Besuchsrecht

Genauso kenne ich das auch. Was er mit dem Besuchsrecht macht, ist allein seine Entscheidung (Der Zeuger meines Sohnes will absolut nichts mit ihm zu tun haben und aus eigenen Stücken nimmt dieses
Recht freiwillig nicht wahr. Bezahlen muß er aber, allerdings mit dem Betrag hätte David nie und niemals leben können. D.h. die Mutter muß auch dazu beitragen.)

Schöne Grüße
Helena

Hi Helena,

Will heissen, idR. allein mit dem

vaterlichen Unterhalt kann kein Kind leben.

Das ist schon klar, meine nur, daß er eben einen Teil zahlen muß, ansonsten das Jugendamt einspringt.

wo die Mutter sich hat etwas einfallen

Ja, solche Fälle kenne ich, nicht nur einen. Und das finde ich ganz schlimm! Auch wenn der Vater sich nicht darum kümmert.

Ich hab zwei Kinder, die den gleichen Papa haben und es klappt alles ganz gut. Er zahlt regelmäßig seinen „Kinderanteil“, hat die Kids alle zwei Wochenenden und bringt sie zweimal in der Woche ins Bett. Zur Zeit hat er viel Luft, da holt er sie auch oft von Kiga/Hort ab.
Das heißt zwar auch, daß immer noch keine klare Grenze gesetzt ist und es tauchen auch immer wieder Schwierigkeiten auf aber im großen und ganzen ist das eine tolle Lösung. Wenn´s denn alle Beteiligten wollen und es klappt…

Grüße Karamell

Hi Karamell,
Wir sind uns einfach einig :o)))
Ich stimme mit Dir überein.

Das ist schon klar, meine nur, daß er eben einen Teil zahlen
muß, ansonsten das Jugendamt einspringt.

Jop. Allerdings versucht das JuAm. wiederum, dieses Geld beim Papa einzutreiben.

Ja, solche Fälle kenne ich, nicht nur einen. Und das finde ich
ganz schlimm! Auch wenn der Vater sich nicht darum kümmert.

Meine persönliche Meinung dazu ist, daß die Müttern sich offenbar nicht bewußt sind, was sie damit dem Kind antun. Ich glaube, wenn sie das wüßten, würden sie sofort alles rückgängig machen.

Ich hab zwei Kinder, die den gleichen Papa haben und es klappt
alles ganz gut. Er zahlt regelmäßig seinen „Kinderanteil“, hat
die Kids alle zwei Wochenenden und bringt sie zweimal in der
Woche ins Bett. Zur Zeit hat er viel Luft, da holt er sie auch
oft von Kiga/Hort ab.

Das ist ja wunderschön und ich freue mich sehr für Euch. Leider, wie mir scheint, ist das eher die Ausnahme.
Der Zeuger meines Sohnes will null von ihm wissen und zeigt ebensoviel Interesse für das Kind, spricht gar keine. Mittlerweile hat sich alles ganz anders als erwartet entwickelt und nun bin ich auch so sehr zufrieden. Nur ich muß immer denken, wenn der Zeuger wüßte was er dabei verpasst… Aber wie man in Bayern sagt: „Wer nicht will, der hat’s schon“ Und… „wer Recht hat, hat Recht“ ;o))

Das heißt zwar auch, daß immer noch keine klare Grenze gesetzt
ist und es tauchen auch immer wieder Schwierigkeiten auf aber
im großen und ganzen ist das eine tolle Lösung. Wenn´s denn
alle Beteiligten wollen und es klappt…

Genau. Wenn alle sich damit abfinden können und einverstanden sind, dann kann man einfach nur gratulieren!
Also herzlichen Glückwunsch!

Liebe Grüße,
Helena