Rechte als vermieter

Hallo!

Hat man als Vermieter das Recht, eine Rhododendronhecke zu beschneiden wenn diese zu hoch geworden ist und eine Gefahr für kleine Kinder darstellt? Ein Mieter flippt gerade deswegen aus und hat schon einen Anwalt kontaktiert… Als Vermieter hat man Null Recht dazu, weil das Haus mit Grundstück vermietet ist. So sagte uns der Mieter… Sind noch nicht lange „Vermieter“ und daher fehlt wohl noch das Wissen bzw. die Erfahrung.

Danke im voraus…

sehr skuril.
Schneid die Hecke und leg die Zeit & Arbeit als Gärtnerarbeiten in den Nebenkosten auf den Mieter um.
Das stellt eine Pflege des Objekts und Unfallprävention dar - also Pflichten als Vermieter.
Ggf. mal darüber nachdenken, ob man sich nicht den falschen Mieter rein gesetzt hat.

Hallo,

sehr skuril.

Finde ich nicht. Ich hätte auch was dagegen, wenn mir als Mieter der Vermieter die Hecke kürzen will und mir dann jeder ins Zimmer schauen kann.

Schneid die Hecke und leg die Zeit & Arbeit als
Gärtnerarbeiten in den Nebenkosten auf den Mieter um.

Blöde Idee, wenn man den Mieter zur Gartenpflege verpflichtet hat und von Umlage für Gartenpflege auch leider nichts im Mietvertrag steht.

Das stellt eine Pflege des Objekts und Unfallprävention dar -
also Pflichten als Vermieter.

Woher kennst Du den Mietvertrag?

Ggf. mal darüber nachdenken, ob man sich nicht den falschen
Mieter rein gesetzt hat.

Das sollte man immer.

Man sollte hier aber vielleicht auch mal drüber nachdenken, inwiefern von einer Hecke eine Gefahr ausgehen könnte. Mir zumindest ist das ganz und gar nicht klar.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Moin, toni,

Hat man als Vermieter das Recht, eine Rhododendronhecke zu
beschneiden wenn diese zu hoch geworden ist

das sollte sich aus dem Mietvertrag ergeben.

und eine Gefahr für kleine Kinder darstellt?

Könnten sich die Kinder in der Hecke verlaufen und dann verhungern?

Ein Mieter flippt gerade deswegen aus und hat schon einen Anwalt kontaktiert.

Es soll auch vernünftige Anwälte geben.

Gruß Ralf

Hallo!

Hat man als Vermieter das Recht, eine Rhododendronhecke zu
beschneiden wenn diese zu hoch geworden ist und eine Gefahr
für kleine Kinder darstellt? Ein Mieter flippt gerade deswegen
aus und hat schon einen Anwalt kontaktiert… Als Vermieter
hat man Null Recht dazu, weil das Haus mit Grundstück
vermietet ist. So sagte uns der Mieter… Sind noch nicht
lange „Vermieter“ und daher fehlt wohl noch das Wissen bzw.
die Erfahrung.

  1. ist zu klären wer für die gartenarbeiten zuständig ist:
    a) vermieter und kosten werden über nk abgerechnet
    b) der mieter selbst

  2. in beiden fällen kann allerdings erwartet werden, dass die
    hecke zumindest auf die höhe bei einzug der mieter
    zurückgeschnitten wird - gegebenfalls zeugen ausfindig
    machen, die die ungefähre damalige höhe einschätzen können…
    (nachbarn, vormieter, aber auch bekannte und familienangehörige)
    …dann entweder die hecke dementsprechend schneiden lassen, oder
    den mieter schriftlich auffordern (mit verweis auf zeugen
    und den mietvertrag) dies zu tun

gruß
ad

PS1 fotos vor einzug eines neuen mieter sind immer hilfreich
PS2 wenn der mieter jetzt schon mit anwalt droht, ist
der frieden schon um eck

Hallo,

Hat man als Vermieter das Recht, eine Rhododendronhecke zu
beschneiden wenn diese zu hoch geworden ist und eine Gefahr
für kleine Kinder darstellt? Ein Mieter flippt gerade deswegen
aus und hat schon einen Anwalt kontaktiert…

Was heißt „ein Mieter“? Gibt es da mehrere?

Ich kann mir die Situation gerade nicht richtig vorstellen und weiß daher nicht, ob es sich um den Garten eines Mehrfamilienhauses handelt, oder ob da ein Einfamilienhaus mit Garten vermietet wurde.

Außerdem ist mir nicht klar, wieso eine Rhododendronhecke eine Gefahr für Kinder darstellt.

Auf alle Fälle wäre es klug,

  1. im Mietvertrag genau zu regeln, wer welche Gartenarbeiten durchführt
  2. diese trotzdem mit den Mietern abzusprechen - der Verbesserung der gegenseitigen Beziehung wegen. Das heißt ja nicht, dass man eine lange Diskussion anfangen muss. Einfach nur: „Nächste Woche kommt Firma XY und schneidet die Rhododendronhecke.“ Ende der Durchsage. Dann konfrontiert man den Mieter nämlich nicht direkt mit der „Zerstörung seines Gartens“, sondern hat es schon einmal angekündigt und gibt ihm die Möglichkeit, in Ruhe darüber nachzudenken -> weniger ausflippen :wink:

Schöne Grüße

Petra