Rechte als Vermieter

Hallo,
Ich habe in meinem selbstbewohnten Haus das EG vermietet. Nun hat mich die Mieterin angesprochen dass sich in 2 Räumen die Tapeten im unteren Bereich der Wand Lösen.
Die feuchtigkeit kommt aus dem Boden und es sind 2 Wände mitten im Haus.
Ich muss umfangreich Sanieren und die Ursachen beseitigen.
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten ?

Wäre für hinweise dankbar

Thomas

Je nach Art des Schadens am Gebäude ist dies auch anzuraten, denn Folgeschäden können dies teurer machen.

Warum willst du deshalb unbedingt Kündigen, die Mieterin kann doch nichts dafür - Oder?
Ansonsten klick mich

Und dazu muss der Mieter raus ? Hier wird es doch nach der Beschreibung vom Maßnahmen von Außen reden müssen. Innen fallen dann ggf. Renovierungen( Maler/Tapeten), evtl. auch Trocknungsmaßnahmen an.

Je nach Größe des EG kämen da einige Beschwernisse des Mieters in Betracht die man dann irgendwie finanziell ausgleichen muss.

Und wenn die Wohnung tatsächlich geräumt sein müsste und eine Kündigung unumgänglich wäre, so gelten die „normalen“ Fristen. Hinweis hast Du ja bekommen.
Eine fristlose (also schnellere Kündigung halte ich hier für unbegründet, es eilt nicht so sehr.

MfG
duck313

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn die Sanierung so umfangreich ausfallen muss, dass die Wohnung längere Zeit nicht mehr nutzbar ist, dann ist die Kündigung sinnvoll und notwendig, um aus der Verpflichtung für die Ersatzbeschaffung von Wohnraum raus zu kommen.

Ob das hier tatsächlich eine so große Sache wird, dass man angesichts der Kündigungsfrist davon einen Vorteil haben wird, lasse ich mal dahin gestellt.

@duck313:
Du hast schon gelesen, dass es sich um „2 Wände mitten im Haus“ handelt?

Grüßle,
Tinchen

Hat er vermutlich und je nach Arbeiten muss man da nicht wirklich ausziehen, Für eine Abdichtung muss ja nicht das Ganze Haus abgerissen werden, nicht mal eine Wand.

Hallo!

Hast recht, „Wände mitten im Haus = Innenwände !“ sind von der Problematik her eher untypisch und leichter zu beheben, wenn es sich wirklich um aufsteigende Feuchte durch Baufehler handeln sollte und nicht eher um Rohrleitungsschäden.
Aber niemand kennt den Schaden genau, vermutlich auch noch nicht der Vermieter.

MfG
duck313