Ein Bekannter ist kürzlich in eine WG eingezogen, die (ohne dass ihm das im Voraus gesagt wurde) Mietschulden hat. Die Vermieter haben ihn als Hauptmieter aktzeptiert und ihn im Zuge der Ausfertigung der Dokumente zum Eintritt in den Mietvertrag auf diese Schulden aufmerksam gemacht.
Folgende Fragen:
Hätte ein Zusatzprotokoll, welches er mit seinen Mitbewohnern anfertigt, mit dem Inhalt, dass er für Miet- und Betriebskostenschulden, die vor seinem Einzug anfielen, nicht aufkommen müsse, rechtlichen Bestand auch gegenüber den Vermietern? Letztere wiesen telefonisch und schriftlich darauf hin, dass er als anteiliger Hauptmieter der Wohnung für etwaige Schulden gesamtschuldnerisch haftbar wäre, wiesen jedoch ebenfalls auf die Möglichkeit eines Zusatzprotokolls hin. Wäre das rechtlich machbar oder wollen die Vermieter nur Schattenboxen?
Bis dato will er warten, ob/bis die Leute ihre Schulden in den Griff bekommen und lässt die Unterzeichnung des Mietvertrages einfach schleifen (bisher 3 Wochen). Er zahlt selbstverständlich die anteilige Miete für sein Zimmer und ist wie gesagt vom Vermieter auch als neuer Mit-Hauptmieter approbiert worden. Wie sehen seine Rechte als Mietzahler, jedoch ohne gültigen Mietvertrag, aus?
Ein Bekannter ist kürzlich in eine WG eingezogen, die (ohne
dass ihm das im Voraus gesagt wurde) Mietschulden hat. Die
Vermieter haben ihn als Hauptmieter aktzeptiert und ihn im
Zuge der Ausfertigung der Dokumente zum Eintritt in den
Mietvertrag auf diese Schulden aufmerksam gemacht.
Folgende Fragen:
Hätte ein Zusatzprotokoll, welches er mit seinen
Mitbewohnern anfertigt, mit dem Inhalt, dass er für Miet- und
Betriebskostenschulden, die vor seinem Einzug anfielen, nicht
aufkommen müsse, rechtlichen Bestand auch gegenüber den
Vermietern?
Nein, er hat den Mietvertrag mit dem Vermieter in Kenntnis der Verbindlichkeiten der WG geschlossen, oder nicht `?
Seit wann ist er Mieter??? Er haftet eigentlich erst mit Mietbeginn oder steht im Mietvertrag ein anderer Passus??
Es gilt immer der schriftliche Mietvertrag!
Letztere wiesen telefonisch und schriftlich darauf
hin, dass er als anteiliger Hauptmieter der Wohnung für
etwaige Schulden gesamtschuldnerisch haftbar wäre, wiesen
jedoch ebenfalls auf die Möglichkeit eines Zusatzprotokolls
hin. Wäre das rechtlich machbar oder wollen die Vermieter nur
Schattenboxen?
Bis dato will er warten, ob/bis die Leute ihre Schulden in
den Griff bekommen und lässt die Unterzeichnung des
Mietvertrages einfach schleifen (bisher 3 Wochen). Er zahlt
selbstverständlich die anteilige Miete für sein Zimmer und ist
wie gesagt vom Vermieter auch als neuer Mit-Hauptmieter
approbiert worden. Wie sehen seine Rechte als Mietzahler,
jedoch ohne gültigen Mietvertrag, aus?
Es besteht bereits ein Mietvertrag, zwar mündlich, aber der Vermieter wird sich darauf berufen,dass der Mieter ja nur akzeptiert wurde in Verbindung mit dem schriftlichen Mietvertrag.
Der Mieter muss m.E. beweisen, dass das, was im schriftlichen Vertrag angeboten wurde, von ihm nicht angenommen wurde.
Wieso ist er aber dann eingezogen und hat das Mietverhältnis angenommen??
Ein Bekannter ist kürzlich in eine WG eingezogen, die (ohne
dass ihm das im Voraus gesagt wurde) Mietschulden hat. Die
Vermieter haben ihn als Hauptmieter aktzeptiert und ihn im
Zuge der Ausfertigung der Dokumente zum Eintritt in den
Mietvertrag auf diese Schulden aufmerksam gemacht.
Folgende Fragen:
Hätte ein Zusatzprotokoll, welches er mit seinen
Mitbewohnern anfertigt, mit dem Inhalt, dass er für Miet- und
Betriebskostenschulden, die vor seinem Einzug anfielen, nicht
aufkommen müsse, rechtlichen Bestand auch gegenüber den
Vermietern?
Nein, er hat den Mietvertrag mit dem Vermieter in Kenntnis
der Verbindlichkeiten der WG geschlossen, oder nicht `?
Nein, hat er nicht. Er wurde auf die Verbindlichkeiten im Rahmen der Zusendung der Mietvertragsänderung (er als neuer Mit-Hauptmieter) aufmerksam gemacht. Seine derzeitigen WG-Genossen würden ihm dies sicherlich bestätigen.
Bis dato will er warten, ob/bis die Leute ihre Schulden in
den Griff bekommen und lässt die Unterzeichnung des
Mietvertrages einfach schleifen (bisher 3 Wochen). Er zahlt
selbstverständlich die anteilige Miete für sein Zimmer und ist
wie gesagt vom Vermieter auch als neuer Mit-Hauptmieter
approbiert worden. Wie sehen seine Rechte als Mietzahler,
jedoch ohne gültigen Mietvertrag, aus?
Es besteht bereits ein Mietvertrag, zwar mündlich, aber der
Vermieter wird sich darauf berufen,dass der Mieter ja nur
akzeptiert wurde in Verbindung mit dem schriftlichen
Mietvertrag.
Der Mieter muss m.E. beweisen, dass das, was im schriftlichen
Vertrag angeboten wurde, von ihm nicht angenommen wurde.
Wieso ist er aber dann eingezogen und hat das Mietverhältnis
angenommen??
Die Unterlagen hinsichtlich der Änderung des neuen Hauptmietverhältnisses wurden an die neue WG geschickt; erst im Zuge dieser wurde er über die Mietschulden aufgeklärt. Er bekam sie dort erst zu sehen, während er schon im Umzug begriffen war, seine alte Wohnung gekündigt hatte, usw.