Rechte am Bild verkaufen

Hallo!

Angenommen, ein elektronisches oder ein Printmedium bietet für gelungene Fotos (also solche, die sie gut genug finden um sie in ihrer Zeitung / auf ihrer Website zu veröffentlichen) ein Honorar.

Angenommen, diese Firma schreibt, dass man ihr mit der Zusendung eines Fotos das Eigentum sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem zugesandten Material einräumt.

Hätte der Fotograf dann noch das Recht, das Bild ins Familienalbum zu kleben? Dürfte er es im eigenen Fotobuch (Auflagenstärke ein bis drei Stück, also rein privater Zweck) verwenden? Dürfte er es bei einem Fotowettbewerb einsenden? Oder in einer Vereinszeitung abdrucken?

Hanna

Hallo !

Das ist ja so üblich,man gibt die eigenen Bildrechte gegen ein Honorar auf (meist generell,nicht nur für diese eine Zeitung,die darf es weiterverkaufen).
Privat darf man ein Duplikat natürlich behalten und auch ins Album kleben. Auch Exemplare für Verwandete sind da mit drin,nur muss man ja sicherstellen,dass die Fotos nicht erneut und sei es aus Unkenntnis des Rechteverkaufs veröffentlich werden. Deshalb muss es sich schon sehr im Rahmen einer Familie handeln,wo man es überblicken kann.
Zum Fotowettbewerb einschicken darf man es m.E. nicht mehr,meist steht das auch in den Wettbewerbsbedingungen drin.
Und in Vereinszeitung ?
M.E. nach auch nicht mehr,das geht ja schon weit über den privaten Rahmen hinaus.

MfG
duck313

Hallo,

Angenommen, ein elektronisches oder ein Printmedium bietet für
gelungene Fotos (also solche, die sie gut genug finden um sie
in ihrer Zeitung / auf ihrer Website zu veröffentlichen) ein
Honorar.

in angemessener Höhe?

Angenommen, diese Firma schreibt, dass man ihr mit der
Zusendung eines Fotos das Eigentum sowie Nutzungs- und
Verwertungsrechte an dem zugesandten Material einräumt.

Dann möchten die sich mit einer schwammigen Formulierung (Umfang der Nutzungsrechte?) vorsorglich pauschal alles erlauben lassen.

Hätte der Fotograf dann noch das Recht, das Bild ins
Familienalbum zu kleben?

Ja.

Dürfte er es im eigenen Fotobuch
(Auflagenstärke ein bis drei Stück, also rein privater Zweck)
verwenden?

Ja.

Dürfte er es bei einem Fotowettbewerb einsenden?
Oder in einer Vereinszeitung abdrucken?

Was würde denn genau vereinbart werden? Vielleicht ja, vielleicht nein.

Ich würde niemals irgendwem Nutzungrechte abtreten, wenn noch nicht einmal deren Umfang genauer bekannt ist. Am Ende wird das Bild für Zwecke verwandt, die vom Urheber nicht erwünscht sind, es werden Rechte für das mehrfache des eigenen Honorars weiterverkauft ohne Beteiligung etc.

Gruß

osmodius

Hallo,

Das ist ja so üblich,man gibt die eigenen Bildrechte gegen ein
Honorar auf (meist generell,nicht nur für diese eine
Zeitung,die darf es weiterverkaufen).

man gibt die Bildrechte auf? Was meinst Du damit?

Üblich ist, daß Nutzungsrechte erteilt werden. Der Umfang ist klar bestimmt und kann räumlich und zeitlich unbeschränkt sein. Verlage hätten da gerne immer alles für umsonst. Steht jedem frei dem nachzukommen. Man darf sich dann auch freuen, daß die Zeitung das eigene Photo so lukrativ weiterverkauft hat und noch nix an den Urheber abgeben braucht.

osmodius

Hallo!

Das ist ja so üblich,man gibt die eigenen Bildrechte gegen ein
Honorar auf (meist generell,nicht nur für diese eine
Zeitung,die darf es weiterverkaufen).

man gibt die Bildrechte auf? Was meinst Du damit?

Üblich ist, daß Nutzungsrechte erteilt werden. Der Umfang ist
klar bestimmt und kann räumlich und zeitlich unbeschränkt
sein.

Meiner Meinung nach macht es einen Unterschied, ob man nur die Nutzungsrechte erteilt oder das Bild in das Eigentum einer Zeitschrift / Zeitung / Internetportals übergeht.

Wenn ich ein Computerprogramm kaufe, kaufe ich auch nur die (nicht ausschließlichen!) Nutzungsrechte; das Programm bleibt im Eigentum des Lizenzgebers.

Wenn nun nicht nur Nutzungsrechte sondern auch explizit „Eigentum“ und „Verwertungsrechte“ erwähnt werden, erteilt der Verkäufer nicht nur eine Lizenz zum Abdrucken.

Verlage hätten da gerne immer alles für umsonst. Steht
jedem frei dem nachzukommen. Man darf sich dann auch freuen,
daß die Zeitung das eigene Photo so lukrativ weiterverkauft
hat und noch nix an den Urheber abgeben braucht.

Das sind ja tolle Aussichten!

Hanna

Meiner Meinung nach macht es einen Unterschied, ob man nur die
Nutzungsrechte erteilt

Warum nur die Nutzungsrechte? Ohne diese keine Nutzung des Photos, es ist ohne sie nutzlos.

oder das Bild in das Eigentum einer Zeitschrift / Zeitung / :Internetportals übergeht.

Dann vergammelt es als Abzug in der Schublade oder Datei auf dem Datenträger…

Wenn ich ein Computerprogramm kaufe, kaufe ich auch nur die
(nicht ausschließlichen!) Nutzungsrechte; das Programm bleibt
im Eigentum des Lizenzgebers.

Das kommt darauf an, was Du mit dem Urheber vertraglich verinbart hast. Bei Software von der Stange dürfte Dein Beispiel zutreffend sein, wobei die Kopie Dein Eigentum wird, welche Du aufgrund der eingeräumten Nutungsrechte auch nutzen darfst. Mitunter ist wird in den Vertragsbedingungen bestimmt, daß eine Kopie nur besitzen darf, wer auch im Besitz einer gültigen Lizenz ist.

Wenn nun nicht nur Nutzungsrechte sondern auch explizit
„Eigentum“ und „Verwertungsrechte“ erwähnt werden, erteilt der
Verkäufer nicht nur eine Lizenz zum Abdrucken.

Das kommt wie immer darauf an, was denn genau verweinbart wurde. Wie der Plural „Verwertungsrechte“ vermuten lässt, handelt es sich dabei um verschiedene einzelne Rechte.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965…

Verlage hätten da gerne immer alles für umsonst. Steht
jedem frei dem nachzukommen. Man darf sich dann auch freuen,
daß die Zeitung das eigene Photo so lukrativ weiterverkauft
hat und noch nix an den Urheber abgeben braucht.

Das sind ja tolle Aussichten!

Sicher, wenn man auf der „richtigen“ Seite steht… :wink:

osmodius