Hallo Nirvana,
die chinesische Firma könnte auch nur an Sie herangetreten sein, um Ihnen eine Registrierung Ihres Domainnamens für *.com oder die asiatische TLD zu verkaufen… Dies kommt recht häufig vor.
Grundsätzlich behält der die Domain, der zuerst die Domain registriert hat. Die DENIC beispielsweise ist nicht gehalten, dabei auf Markenrechte Dritter zu achten. Sie muss nur bei offensichtlicher Täuschungseignung einschreiten (Bsp. oberfranken.de für asiatische Fa.). Einen Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung der Domain auf einen Markeninhaber (Bsp. shell.de) kommt meist nur beim Domaingrabbing in Betracht.
Eine Markenverletzung - wie sonst auch - begeht, wer im geschäftlichen Verkehr (auf gewerblich genutzter Domain) ein identisches oder markenrechtlich ähnliches Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt, für die die Marke eingetragen ist. Die Marke sollte bei einer angenommenen Domain mit Endung . de eine Gemeinschaftsmarke, eine deutsche Marke oder eine in Österreich oder in der Schweiz eingetragene Marke sein. Eine Verletzung einer in China registrierten Marke scheidet praktisch wegen Schutzlandprinzip aus.
Man sollte um solchen „Problemen“ aus dem Weg zu gehen die eigene Domain für die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen als Marke eintragen lassen. Es gibt in DE kein Vorbenutzungsrecht oder Weiterbenutzungsrecht für ungeschützte Bezeichnungen.
Gruß
patmade