Rechte am Domainnamen

Eine Firma aus China hat mich angeschrieben, die meinen Firmennamen, den ich seit 10 Jahren benutzte, als Domainname registrieren lassen möchte. Die Firma will sich Domains mit diesem Namen als asiatische Top-Level Domains und die .com sichern. Ich habe nur die .de rgistriert; die wollen sie auch im Moment nicht haben.
Ich habe meinen Firmennamen bisher nicht als Marke schützen lassen.
Meine Frage ist: muss ich das jetzt tun um zu verhindern, dass sie mir die.de oder auch .eu vielleicht auch noch registrieren? Und, kann ich meinen Namen weiterhin als Marke (und Domain) benutzten?

Danke für Eure Zeit!
Viele Grüße
Nirvana

Hallo,

anbei meine persönliche Meinung zu Deiner Frage, dieses ist keine Rechtsberatung.

Marken und Domains sind sehr strittige Bereiche, leider. Bevor man einen Namen beutzt, sollte man eine Markenrecherche machen, für die Erstrecherche reicht ein Besuch auf Namecheck.com. Insofern der Name frei ist empfehle ich die wichtig´sten Domains zu sichern, dieses sind in der Regel: de/ com/ /net. Dann sollte man auch die 350€ für eine BRD-Marke investieren oder gleich, bzw. im Anschluss die 900€ für eine EU-Marke beim HABM. Je nach Art und Umfang Deiner bisherigen Namensnutzung können auch schon Rechte entstanden sein, muss aber nicht. Leider ist das Thema: Marke, Domain, Firmenname und Rechte in diesem Zusammenhang immer sehr komplex. Mein Tipp: Informiere Dich kostenfrei bei der IHK, je nachdem welche Unternehmensform Du hast. Melde im Anschluss zur Absicherung eine Marke and und sichere Dir die wichtigsten Domains. DE macht natürlich Sinn, aber wer EU- oder weltweit Kunden hat der sollte auch die .com besitzen.

Hallo Nirvana

Leider kenne ich mich nicht bei solchen Rechtssachen aus. Mein Spezielgebiet sind Lösungen gegen Produktpiraterie und Fälschungen.
Ich hoffe Du bekommst eine Antwort auf Deine Frage hier.

Gruss
Matti

trotzdem Danke:smile:

Hallo Thomas,

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass es sich bei der E-Mail um eine Betrugsaktion handelte.

Hallo Nirvana,
die chinesische Firma könnte auch nur an Sie herangetreten sein, um Ihnen eine Registrierung Ihres Domainnamens für *.com oder die asiatische TLD zu verkaufen… Dies kommt recht häufig vor.

Grundsätzlich behält der die Domain, der zuerst die Domain registriert hat. Die DENIC beispielsweise ist nicht gehalten, dabei auf Markenrechte Dritter zu achten. Sie muss nur bei offensichtlicher Täuschungseignung einschreiten (Bsp. oberfranken.de für asiatische Fa.). Einen Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung der Domain auf einen Markeninhaber (Bsp. shell.de) kommt meist nur beim Domaingrabbing in Betracht.

Eine Markenverletzung - wie sonst auch - begeht, wer im geschäftlichen Verkehr (auf gewerblich genutzter Domain) ein identisches oder markenrechtlich ähnliches Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt, für die die Marke eingetragen ist. Die Marke sollte bei einer angenommenen Domain mit Endung . de eine Gemeinschaftsmarke, eine deutsche Marke oder eine in Österreich oder in der Schweiz eingetragene Marke sein. Eine Verletzung einer in China registrierten Marke scheidet praktisch wegen Schutzlandprinzip aus.

Man sollte um solchen „Problemen“ aus dem Weg zu gehen die eigene Domain für die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen als Marke eintragen lassen. Es gibt in DE kein Vorbenutzungsrecht oder Weiterbenutzungsrecht für ungeschützte Bezeichnungen.
Gruß
patmade

Hallo Patmade,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mal ein bisschen gegoogelt. Der gleiche Brief den ich bekommen habe, wurde an zahlreiche Domainbesitzer gesendet. Es handelt sich wohl um Betrug. Falls dich das interessiert, steht hier einiges dazu:
http://www.joewein.net/blog/2008/12/08/domain-regist…

schöne Grüße
Nirvana

Hallo,

Du mußt nicht unbedingt eine eingetragene Marke haben. Du mußt aber nachweisen können, daß es sich bei Deinem Domainnamen um eine Marke handelt - in Deinem Fall, ob es Dein Personenname, Dein Firmenname oder ein bei Deinen Kunden gut bekannter Name ist. Schön wäre es, wenn Du das schriftlich belegen könntest, etwa durch die Angaben in der amtlichen Gewerbeanzeige. Ob Marke oder nicht, hängt natürlich von dem Markenrecht in dem jeweiligen Rechtsraum ab: für Deutschland im Deutschen Markenrecht (Markengesetz und Markenverordnung), für die EU im Europäischen Markenrecht.

Für die Deutschen Rechtstexte: www.rechtliches.de, www.gesetze-im-internet.de oder www.dpma.de - wegen der besseren Übersicht und Suchmöglichkeiten im Text am besten die pdf-Dateien

Markengesetz:
"§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht

  1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
  2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter
    Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
  3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen
    Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke."

Lies mindestens die §§ 1 bis 15 - z. B. zum Zeitrang.
Beachte auch die Markenverordnung.