Wenn Personen ohne deren Erlaubnis oder gar gegen deren Willen gefilmt oder fotografiert werden, was ist daran strafbar?
a) schon die Aufnahme des Bildmaterials
b) der Besitz / die Nicht-Löschung des Bildmaterials
c) die Veröffentlichung des Bildmaterials
d) etwas ganz anders
Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist
meines Wissens nicht strafbar.
Wenn Schadensersatz für dich keine Strafe ist, oder eine
Unterlassungsklage???
wer bitte sollte mich bestrafen wollen und vor allem können , wenn ich die rechte an meinem bild verletze?
Dein Wissen ist falsch.
so?
Natürlich ist das Strafbar hier in Deutschland, zum Glück!
Ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet!
Ich habe dich so verstanden, dass es nicht Strafbar ist, wenn man „das Recht am eigenen Bild“ (was jemand anderes aht!) verletzt. Du meintest jedoch ein Bild von einem selber das man abdruckt, oder? Und nicht das Bild von jemanden anderem, dessen Recht man verletzt?
Ich wollte damit sagen, dass es strafbar ist, die Rechte eines anderen (am eigenen Bild) zu verletzen!
(ich hoffe das hat sich zickiger angehört als es gemeint war!)
Wenn Personen ohne deren Erlaubnis oder gar gegen deren Willen
gefilmt oder fotografiert werden, was ist daran strafbar?
a) schon die Aufnahme des Bildmaterials
b) der Besitz / die Nicht-Löschung des Bildmaterials
c) die Veröffentlichung des Bildmaterials
d) etwas ganz anders
Ich versteh dich nicht! Zu oberen hast du gesagt das das nicht strafbar ist, aber ich sage, dass man die Rechte des anderen nicht verletzen darf, wozu auch das Recht am eigenen Bild gehört!
Das Fotografieren an sich ist glaub ich nicht strafbar, da man sonst ja nie etwas fotografieren könnte, ohne alle Personen vorher zu bitten, lieber aus dem Bild zu gehen.
zu c) das ist ohne die Einwilligung oder die netsprechenden Lizens strafbar (es seih denn es handelt sich um Personen des öffentlichen Zeitgeschehns)
Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist
meines Wissens nicht strafbar.
Wenn Schadensersatz für dich keine Strafe ist, oder eine
Unterlassungsklage???
Tatsächlich sind das keine Strafen.
Wenn kein Schaden nachgewiesen werden kann (und das dürfte meistens schwer fallen) oder ich der Aufforderung auf Unterlassung nachkomme passiert nichts weiter.
Ausnahme nur die Verletzung der Inneren Intimsphäre nach § 201 a StGB, dies ist nun strafbewehrt.