Rechte am eigenen Bild?

Wenn Personen ohne deren Erlaubnis oder gar gegen deren Willen gefilmt oder fotografiert werden, was ist daran strafbar?

a) schon die Aufnahme des Bildmaterials
b) der Besitz / die Nicht-Löschung des Bildmaterials
c) die Veröffentlichung des Bildmaterials
d) etwas ganz anders :wink:

Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist meines Wissens nicht strafbar.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild erklärt es ganz gut, finde ich.

Auch ohne Gruß
loderunner

Hallo,

Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist
meines Wissens nicht strafbar.

Wenn Schadensersatz für dich keine Strafe ist, oder eine Unterlassungsklage???

Dein Wissen ist falsch.

Natürlich ist das Strafbar hier in Deutschland, zum Glück!

das erkläre aber mal bitte

Hallo,

ja genau, hallo,

Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist
meines Wissens nicht strafbar.

Wenn Schadensersatz für dich keine Strafe ist, oder eine
Unterlassungsklage???

wer bitte sollte mich bestrafen wollen und vor allem können , wenn ich die rechte an meinem bild verletze?

Dein Wissen ist falsch.

so?

Natürlich ist das Strafbar hier in Deutschland, zum Glück!

wie gesagt, ich bin gespannt auf deine antwort.
ann

Hallo,

Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist
meines Wissens nicht strafbar.

Wenn Schadensersatz für dich keine Strafe ist, oder eine
Unterlassungsklage???

wer bitte sollte mich bestrafen wollen und vor allem
können , wenn ich die rechte an meinem bild verletze?

Dein Wissen ist falsch.

so?

Natürlich ist das Strafbar hier in Deutschland, zum Glück!

Ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet!

Ich habe dich so verstanden, dass es nicht Strafbar ist, wenn man „das Recht am eigenen Bild“ (was jemand anderes aht!) verletzt. Du meintest jedoch ein Bild von einem selber das man abdruckt, oder? Und nicht das Bild von jemanden anderem, dessen Recht man verletzt?

Ich wollte damit sagen, dass es strafbar ist, die Rechte eines anderen (am eigenen Bild) zu verletzen!

Ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet!

wir? :smile:

Ich habe dich so verstanden, dass es nicht Strafbar ist, wenn
man „das Recht am eigenen Bild“ (was jemand anderes aht!)

falsch. ich hatte gar nichts gesagt, sondern nur auf deine behauptung reagiert.

Ich wollte damit sagen, dass es strafbar ist, die Rechte eines
anderen (am eigenen Bild) zu verletzen!

das ist bekannt. aber darauf hast du nicht geantwortet.

gruß
ann

Hallo,

(ich hoffe das hat sich zickiger angehört als es gemeint war!)

Wenn Personen ohne deren Erlaubnis oder gar gegen deren Willen
gefilmt oder fotografiert werden, was ist daran strafbar?

a) schon die Aufnahme des Bildmaterials
b) der Besitz / die Nicht-Löschung des Bildmaterials
c) die Veröffentlichung des Bildmaterials
d) etwas ganz anders :wink:

Ich versteh dich nicht! Zu oberen hast du gesagt das das nicht strafbar ist, aber ich sage, dass man die Rechte des anderen nicht verletzen darf, wozu auch das Recht am eigenen Bild gehört!

Das Fotografieren an sich ist glaub ich nicht strafbar, da man sonst ja nie etwas fotografieren könnte, ohne alle Personen vorher zu bitten, lieber aus dem Bild zu gehen.

zu c) das ist ohne die Einwilligung oder die netsprechenden Lizens strafbar (es seih denn es handelt sich um Personen des öffentlichen Zeitgeschehns)

Hi Kathi,

zu c) das ist ohne die Einwilligung oder die netsprechenden
Lizens strafbar (es seih denn es handelt sich um Personen des
öffentlichen Zeitgeschehns)

Aber auch letztere Gruppe scheint mir geschützt zu sein: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Hallo,

Die Verletzung des Rechts einer Person am eigenen Bild ist
meines Wissens nicht strafbar.

Wenn Schadensersatz für dich keine Strafe ist, oder eine
Unterlassungsklage???

Tatsächlich sind das keine Strafen.
Wenn kein Schaden nachgewiesen werden kann (und das dürfte meistens schwer fallen) oder ich der Aufforderung auf Unterlassung nachkomme passiert nichts weiter.

Ausnahme nur die Verletzung der Inneren Intimsphäre nach § 201 a StGB, dies ist nun strafbewehrt.

Gruß
Werner

bitte lies mir von den lippen ab:

es ist NICHT strafbar, wenn man die rechte am eigenen bild verletzt.

könnte der groschen jetzt mal bitte langsam fallen?

schöne grüße & EOD
ann