Hallo,eine Freundin ist auf einer Sportmesse auf einem Sportgerät unwissentlich fotografiert worden(ohne Einwilligung). Jetzt kam ein Katalog des Sportgeräteherstellers heraus, dass meine Freundin auf dieser Veranstaltung auf diesem Sportgerät zeigt.Meine Frage:
Darf der Sportgerätehersteller solche Fotos für Kataloge ohne die Einwilligung meiner Freundin verwenden?
Wenn deine Freundin nicht „Beiwerk“ ist (also z.B. nicht der Mittelpunkt des Bildes, oder nur eine Person unter vielen), sondern die einzige Person ist, die auf dem Teil steht/sitzt/oder-was-auch-immer, dann hat sie das gute Recht, dafür entschädigt zu werden. Ohne schriftlichem Model-Release-Vertrag läuft da gar nichts.
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, es handelt sich um eine Großaufnahme, wo nur Sie auf dem Spinningrad sitzt. Niemand anderes ist zu sehen. Genaugenommen hat es sich um eine Sport-Convention für Fitnesstrainer gehandelt, bei der man sich kostenpflichtig anmelden musste. Wie schaut es aus, wenn sich so etwas in den AGB versteckt hat…in der Art…„man erklärt sich einverstanden, dass auf der Messe Aufnahmen zur Werbezwecken angefertigt werden dürfen…“…ich lass sie heute nochmal nachschauen, falls es solche AGB gibt. Aber auch wenn.Wären diese AGB rechtsgültig?
Im voraus schon einmal Danke für die Antwort.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ob so eine AGB rechtsgültig ist, kann ich nicht sagen, das kann nur ein Fachanwalt. Wenn man aber so eine AGB unterschreibt, oder so eine AGB bei der kostenpflichtigen Anmeldung bekommt und diese mit der Zahlung als verbindlich angenommen wird, dann wird es sehr wahrscheinlich sehr schwierig, dagegen anzugehen.
Antwort leider erst jetzt wegen Urlaub und weiterhelfen kann ich dir auch nicht…
Hoffentlich hast bei anderen mehr Erfolg!