Rechte am Foto

Guten Tag,

vor einigen Wochen hat ein „Kumpel“ Bilder von mir gemacht. Zu dem Zeitpunkt war dies absolut aus Spaß ohne wirklichen Hintergedanken.

Die Bilder wurden dann ganz gut und jetzt Wochen später, wo er natürlich auch besser in der Fotografie geworden ist, kommt er an, ich solle einen Modelvertrag unterschreiben, bei dem ich jedliche Rechte, der Bilder auf Ihn übertrage, was ich nicht einsehe.

Und nun fängt er mir an zu drohen, wenn ich die Bilder nicht lösche, würde er rechtliche Konsequenzen eingehen, und beruht sich dabei auf das Urheberrecht. Das Kunsturheberrecht §22-23 besagt jedoch was anderes, was mir zu Gunsten kommen würde.

Kann mir jemand sagen, ob ich wirklich wegen, in meinen Augen, belanglose Sachlage angezeigt werden kann?

Ich will einfach nicht, dass er die Bilder von mir für seine Zwecke, sprich kommerzieller Nutzen und für Bewerbungen verwendet.

Hoffe um schnelle Antwort.

Liebe Grüße
Christian

DP in Recht
asdf sdf sdf d asdf asdf sadf sadf sdag unterschreiben, bei dem ich

jedliche Rechte, der Bilder auf Ihn übertrage, was ich nicht
einsehe.

Und nun fängt er mir an zu drohen, wenn ich die Bilder nicht
lösche, würde er rechtliche Konsequenzen eingehen, und beruht
sich dabei auf das Urheberrecht. Das Kunsturheberrecht §22-23
besagt jedoch was anderes, was mir zu Gunsten kommen würde.

Kann mir jemand sagen, ob ich wirklich wegen, in meinen Augen,
belanglose Sachlage angezeigt werden kann?

Ich will einfach nicht, dass er die Bilder von mir für seine
Zwecke, sprich kommerzieller Nutzen und für Bewerbungen
verwendet.

Hoffe um schnelle Antwort.

Liebe Grüße
Christian

Haha :smile:
herzlich gelacht. Er hat dir die Bilder überlassen… ja und?
Solange du sie nicht veröffentlichts hat er null Handhabe wg. Urheberrecht und ohne Genehmigung kann er damit nix anfangen (Veröffentlichung)… und nun?
Sinnloses Gelaber :smile:
C

Hallo,

nein, keine Gefahr. Das Kunsturheberrecht schützt die Rechte des Abgebildeten, das Urheberrechtsgesetz die des Abbildenden.

Ihr befindet euch in dieser schwebenden Situation, dass keiner von beiden etwas mit den Bildern tuen darf, ohne das der andere damit einverstandenden ist. Und eine Vepflichtung, etwas an diesem Zustand zu änern, gibts nicht.

MfG,

ujk