Hallo Experten,
darf ein geschiedener Ehemann Fotografien von sich veröffentlichen, auf denen auch seine Tochter deutlich zu erkennen ist? Die Fotos wurden von seiner Ex-Frau mit seiner Kamera aufgenommen.
Es ist bekannt das man z.B. keine Fotos ohne weiteres veröffentlichen darf, die ein Fotograf aufgenommen hat.
Aber wie ist das bei privaten Fotos von anderen?
Liebe Grüße
Christine
Hallo Experten,
darf ein geschiedener Ehemann Fotografien von sich
veröffentlichen, auf denen auch seine Tochter deutlich zu
erkennen ist? Die Fotos wurden von seiner Ex-Frau mit seiner
Kamera aufgenommen.
Rein Rechtlich hat das Urheberrecht die Ehefrau. Wenn diese nicht (z.B. durch konkludentes Handeln) mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, geht eigentlich gar nichts.
Wem die Kamera gehört ist in diesem Fall belanglos.
Die Beweisbarkeit der Urheberschaft dürfte möglicherweise problematisch werden. Man könnte jedoch argumentieren, dass durch die Verwendung der Kamera des vaters bereits ein Rechteübergang bezgl Veöffentlichungsrechte stattgefunden hat.
Durchgeklagt hat das aber meines Wissens noch niemand.
Bezüglich des Kindes gilt das „Recht am eigenen Bild“. sollte das Kind noch minderjährig sein, wäre dies in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten.
Ausnahme: Es handelt sich um „schmückendes Beiwerk“ oder „unereheblicher Rahmen“ oder so.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss eine Einwilligung entweder des Volljährigen Kindes (wichtig ist hier meines Wissens der Zeitpunkt der Veröffentlichung, nicht wann das Bild gemacht wurde) oder des/der Erziehungsberechtigten vorliegen, das geht auch durch konkludentes Handeln.
Gruß
Mike
Hallo Mike,
vielen Dank für deine überzeugende Antwort. Die hätte ich von einem Geologen nie erwartet, weil konkludentes Handeln eigentlich eine Sprache der Juristen ist.
Es grüßt dich herzlich
Christine
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