Rechte am Protokoll

Hallo liebe Experten!

Meine Frage ist: Habe ich als Protokollführer im Vorstand eines eingetragenen Vereins, der im sozialen Bereich tätig ist, das Copyright an den Protokollen, die ich verfasse? Und wenn ja, wie weit reicht dies?

Es geht darum, dass ich anstelle von Korrekturwünschen der anderen Vorständler immer ganze vorformulierte Passagen bekomme, die ich ins Protokoll übernehmen soll.
Ich war der Meinung, dass man mir Korrekturwünsche nennt und ich die dann ins Protokoll übernehme, aber mit meinen Formulierungen.
Inzwischen überschneiden sich die Formulierungen der anderen Vorstandsmitglieder und ich kann es keinem mehr recht machen, weil jeder seine Formulierung im Protokoll haben will.
Ich hab das Gefühl, dass es dann gar nicht mehr mein Protokoll ist.
Wenn dann aus den Reihen der Vereinsmitglieder Fragen kommen, wie soll ich denn dann fremde Formulierungen verteidigen?

Ist das üblich so?

Hab ich eigentlich auf meine Fassung des Protokolls ein Copyright oder liegt das automatisch beim Verein, weil ich dort den Posten als Protokollführer habe.

Danke, falls jemand so freundlich ist, mir das einfach zu beantworten. Ich könnte natürlich nach Vereinsrecht googlen, aber vielleicht geht das hier ja auch.

Danke und Gruß, Diva

Copyright/Urheberrecht greift im geschilderten Fall nicht. Ist ja kein Werk aus „Kunst, Literatur, Wissenschaft“.
Wenn mir da ständig jemand dreinreden will, würde ich den Posten als Protokollführer zur Verfügung stellen.
Bzw. könnte man auch je nach Zusammenhang das Protokoll ergänzen durch die Formulierungen, versehen mit Vermerk „Ergänzung durch XXX“. Dann stehen dann halt im Fall der Fälle mehrere Absätze zum gleichen Thema da :sunglasses:

Beatrix

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Das ist keine Frage des Urheberrechts, sondern eine Frage des Vereinsrechts/nötiger sozialer Kompetenzen.

Der/Die Protokollführer(in) trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des Protokolls, und muss das Protokoll selbstverständlich bei offensichtlichen Fehlern korrigieren. Das macht man üblicherweise in überschaubaren Vereinen/Institutionen recht formlos und pragmatisch. D.h. wenn jemand sich nicht richtig wiedergegeben sieht, dann schickt er einen entsprechenden Änderungswunsch - durchaus auch als vorformulierten (Ab)satz.

Der Protokollführer spart sich damit dann die Arbeit eigener Formulierungen und das Problem ggf. erneuter Änderungswünsche. Der Protokollführer muss aber nicht alles kommentarlos übernehmen, was seiner Ansicht nach bereits richtig im Protokoll steht. Dann gibt man entsprechende Rückmeldung, und wenn jemand dann trotzdem auf seiner Version besteht, vermerkt man den Änderungswunsch der Person X und den Änderungswunsch der Person Y, bleibt aber bei seiner eigenen Formulierung.

Rückmeldungen zu Protokollen werden von Menschen mit zu viel Zeit und Geltungsbedürfnis gerne auch mal als Plattform zur Selbstdarstellung genutzt. Dem sollte man dann als Protokollführer einen Riegel vorschieben. D.h. Änderungswünsche die in der Sache keinen Unterschied machen, sondern nur eine besonders elaborierte Formulierung wüschen, oder Aspekte aufbringen, die gar nicht Gegenstand der Veranstaltung waren, … muss man freundlich aber bestimmt ablehnen.

Wenn die Sache in Stress ausartet, dann überlässt man sie bereitwillig einem anderen.

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Hallo,

wie schon geschrieben hast Du kein Urheberrecht an einem von Dir verfassten Protokoll. Es gibt auch kein Recht darauf, nur selbst formulierte Änderungen in eine Protokoll aufzunehmen.
Du bist lediglich ausführendes Organ und am Ende muß idR sowohl über ein Protokoll als auch über Änderungen daran vom ganzen Vorstand abgestimmt werden - der Vorstand insgesamt hat also die Verantwortung für ein korrektes und vollständiges Protokoll.

&tschüß
Wolfgang

Warum wird dann der Protokoll extra benannt und nicht der gesamte Vorstand?

Und wenn es rechtliche Bedenken gibt: Steht dafür der Protokollführer oder der ganze Vorstand gerade?

Hallo,

der Sinn dieser Frage ist dunkel

Ein Vorstand nach Vereinsrecht haftet immer gesamthaft.
Die einzige Ausnahme ist der/die Finanzverantwortliche.
Oder hast Du schon einmal eine Entlastung bei einer Jahreshauptversammlung allein nur für Protokollant erlebt? Ich nicht.

&tschüß
Wolfgang

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