Ein Verlag hat die Rechte an einem Musical. Eine Laienschauspielgruppe studiert das Stück ein (nicht kommerziell), schreibt den Text nahezu vollständig um, behält aber Lieder und Titel bei.
Die Rechte für die Aufführung der Lieder werden durch die GEMA abgedeckt.
Nun verbietet der Verlag die Aufführung des Stückes.
Frage:
Kann sich die Schauspielgruppe durch ändern des Titels retten oder müssen die Rechte beim Verlag gekauft werden?
Ich würde mich sehr über eine Anwort freuen!
Herzlichen Dank schon mal im Vorraus!
Sirach
gerade in der Theaterszene gab es in den vergangenen Monaten ähnlich gelagerte Fälle.
Da wurden Texte von Dramaturgen ziemlich arg verstümmelt und kurz vor der Aufführung ließen Verlage bzw. erben des Autors die Darbietung verbieten. Leider bin ich nicht der große Theaterfan, so dass ich mir die betroffenen Akteure nicht gemerkt habe. Versuche es doch mal im Forum „Theater“.
Ich vermute deshalb einmal, dass es mit der Änderung des Titels nicht getan ist. Dann hätten es die professionellen Bühnen wohl sofort getan.
Ich bin nun auf dem Bereich kein Experte, aber das die Rechte alleine über die GEMA abgedeckt sind, wage ich zu bezweifeln. Die werden evt. Gebühren für die Darbietung eintreiben. Sind aber nicht die Lieder ein fester Bestandteil eines jeden Musicals? Wenn also der Text geändert wird, die Lieder jedoch beibehalten werden und sich an der eigentlichen Storyline nichts ändert, dann sollte der Verlag doch weiterhin sein Veto einlegen könnnen… Oder?
…schreibt den Text nahezu vollständig um, behält
aber Lieder und Titel bei.
Die Laienschauspieltruppe vollführt damit eine (sogenannte) Bearbeitung des Stückes, für die sie eine extra Genehmigung des Rechteinhabers (also Urhebers) oder dessen Vertreters (also Verlags) einholen muss.
Die Rechte für die Aufführung der Lieder werden durch die GEMA
abgedeckt.
Das ist falsch. Die GEMA ist lediglich das „Inkasso Büro“ für die Urheber. Sie zieht also das Geld ein und leitet dieses an den Urheber oder dessen Vertreter weiter.
Kann sich die Schauspielgruppe durch ändern des Titels retten
oder müssen die Rechte beim Verlag gekauft werden?
Die Rechte müssen nicht gekauft, sondern lediglich eine Erlaubnis eingeholt werden. Das hat folgenden wirtschaftlichen Grund für die Verlage. Nach dem Urheberrechtsgesetz (und GEMA Gebührenordnung), würde der Schauspieltruppe ein Urheberrechtentgelt (ich glaube 4/12) des veränderten Textes zustehen. Die meisten Verlage hängen bei solchen „Bearbeitungsgenehmigungen“ deswegen dran, dass die Abgaben trotzdem dem ursprünglichem Urheber in vollem Umfange zustehen.