Rechte AN bei Arbeitgeberwechsel

Hallo an alle,

Welche Rechte hätte ein Arbeitnehmer AN (angenommen, er ist betriebsbedingt gekündigt worden und über eine Kündigungsschutzklage wurde ein früheres Vertragsende festgelegt, als ursprünglich die Kündigungsfrist war) bei seinem bisherigen Arbeitgeber (AG)?

(Hinweis: angenommen,es wird sich auf früheren Termin geeinigt, da AN zu dem Zeitpunkt eine neue Arbeitsstelle hat)

1- Zeugnis ist klar-aber bis zu welchem Zeitpunkt, muss der AG es spätestens aushändigen? Letzter Arbeitstag? (was, wenn der letzte Arbeitstag Urlaub ist?)

2- Was ist, wenn die letzten Tage Urlaub sind-müssen dann Dokument etc (Zeugnis (s.o.), Lohnsteuerkarte,…) am letzten Arbeitstag vor dem Urlaub ausgehändigt werden?

3- angenommen, Vertragsende ist mitten im Monat (z.b. 15.), normalerweise erfolgen Gehaltszahlungen vom AG aber erst Ende des Monats: Wann müsste der AG bezahlen und die Gehaltsabrechnung zustellen?

4- wenn Vertragsende mitten im Monat ist: muss der AG dann VL-Leistungen und Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung voll überweisen für den betreffenden (halben) Monat?

5- hat der AN ein Anrecht auf Aushändigung seiner Personalakte (Original)?

Ich bin gespannt auf die antworten, vielen Dank schon mal

Marlene

Hi!

1- Zeugnis ist klar-aber bis zu welchem Zeitpunkt, muss der AG
es spätestens aushändigen? Letzter Arbeitstag? (was, wenn der
letzte Arbeitstag Urlaub ist?)

Das Zeugnis muss nur auf VERLANGEN erstellt werden! Also: Dies vorher machen, dann kann es am letzten Tag abgeholt werden (ist, wie alle Unterlagen eine Holschuld)

2- Was ist, wenn die letzten Tage Urlaub sind-müssen dann
Dokument etc (Zeugnis (s.o.), Lohnsteuerkarte,…) am letzten
Arbeitstag vor dem Urlaub ausgehändigt werden?

Nein

3- angenommen, Vertragsende ist mitten im Monat (z.b. 15.),
normalerweise erfolgen Gehaltszahlungen vom AG aber erst Ende
des Monats: Wann müsste der AG bezahlen und die
Gehaltsabrechnung zustellen?

Zum Ende des Monats (besser: wie bisher auch!)

4- wenn Vertragsende mitten im Monat ist: muss der AG dann
VL-Leistungen und Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung
voll überweisen für den betreffenden (halben) Monat?

VL- Abzug voll, was mit der betrieblichen AV ist, kann man erst beurteilen, wenn man die genauen Vertragsdaten kennt.

5- hat der AN ein Anrecht auf Aushändigung seiner Personalakte
(Original)?

Natürlich nicht!

LG
Guido

Hallo

1- Zeugnis ist klar-aber bis zu welchem Zeitpunkt, muss der AG
es spätestens aushändigen? Letzter Arbeitstag? (was, wenn der
letzte Arbeitstag Urlaub ist?)

Letzter Tag des rechtlichen Bestehens des AV, auch wenn es sich um Urlaub handelt. Es handelt sich übrigens zunächst um eine Holschuld aus Sicht des AN. Er muß es also abholen - vorausgesetzt, es liegt am letzten Tag auch alles vor. Sonst wird es zur Bringschuld aus Sicht des AG.

2- Was ist, wenn die letzten Tage Urlaub sind-müssen dann
Dokument etc (Zeugnis (s.o.), Lohnsteuerkarte,…) am letzten
Arbeitstag vor dem Urlaub ausgehändigt werden?

Nein. Die Abrechnung kann übrigens auch später erst fertig sein. Muß ja erst einmal alles durch die Buchhaltung.

3- angenommen, Vertragsende ist mitten im Monat (z.b. 15.),
normalerweise erfolgen Gehaltszahlungen vom AG aber erst Ende
des Monats: Wann müsste der AG bezahlen

Am 15.

und die
Gehaltsabrechnung zustellen?

Ohne schuldhaftes Verzögern.

4- wenn Vertragsende mitten im Monat ist: muss der AG dann
VL-Leistungen und Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung
voll überweisen für den betreffenden (halben) Monat?

Ja, soweit nicht anders wirksam vereinbart.

5- hat der AN ein Anrecht auf Aushändigung seiner Personalakte
(Original)?

Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido.

3- angenommen, Vertragsende ist mitten im Monat (z.b. 15.),
normalerweise erfolgen Gehaltszahlungen vom AG aber erst Ende
des Monats: Wann müsste der AG bezahlen und die
Gehaltsabrechnung zustellen?

Zum Ende des Monats (besser: wie bisher auch!)

Wie kommst Du darauf? :smile:

Gruß,
ein Dich in die Enge treibender
LeoLo :smile:))))

Kläre mich auf!
Hi!

Zum Ende des Monats (besser: wie bisher auch!)

Wie kommst Du darauf? :smile:

Schock mich jetzt nicht!
Warum sollte ich für eine Person, die ein Unternehmen zur Monatsmitte verlässt EXTRA abrechnen müssen, wenn die regelmäßige Abrechnung immer zum Monatsende stattfindet?

ein Dich in die Enge treibender

Nee, ich bin ja froh, wenn mich jemand (nicht jeder jemand *g*) aufklärt, dass ich seit 19 Jahren etwas falsch mache!

Ich weiß zwar, dass der Passus mit der Steuerkartenrückgabe innerhalb 4 Wochen nicht mehr im Gesetz existiert, aber ich habe bislang nichts konkretes dazu gefunden.
Wenn Du mich da belehren kannst, BITTE ich darum!

LG
Guido, der schon große Ecken braucht :wink:

Das will ich genauer wissen!
Huhu!

3- angenommen, Vertragsende ist mitten im Monat (z.b. 15.),
normalerweise erfolgen Gehaltszahlungen vom AG aber erst Ende
des Monats: Wann müsste der AG bezahlen

Am 15.

Nicht, dass ich Dir nicht glaube, aber woher rührt das?
Ich bin jetzt seit ner halben Ewigkeit im Personalwesen beschäftigt, aber immer wurden auch untermonatig beendete AV erst mit der allgemeinen Abrechnung zum Monatsende durchgeführt. Und ohne Abrechnung weiß ich ja nicht (zumindest nicht offiziell), was ich da zahlen muss…

…zumal Du ja selbst die Sache mit der Buchhaltung angesprochen hast!

Verzweifelte Grüße
Guido

Hallo,

Warum sollte ich für eine Person, die ein Unternehmen zur
Monatsmitte verlässt EXTRA abrechnen müssen, wenn die
regelmäßige Abrechnung immer zum Monatsende stattfindet?

Weil der Gesetzgeber die Kündigung zum 15. ja auch zulässt?

Gefunden hab ich dazu aber auch nichts. Trotzdem würd ich bei dem Rechtsstreit Sorge haben, dass ich als AG verliere.

Viele Grüsse
T.

Bringt mich jetzt auch nicht weiter
Hi!

Weil der Gesetzgeber die Kündigung zum 15. ja auch zulässt?

Naja - aber ich kann eine korrekte Zahlung nur nach einer korrekten Abrechnung ermitteln.

Und da in allen mir bekannten Arbeitsverträgen der Zahlungstermin fixiert ist (wobei hier durchaus der Hase im Pfeffer liegen könnte - in allen mir bekannten), sehe ich da noch keine Verpflichtung, zumal auch die Abrechnung „nur“ unverzüglich und nicht sofort zu erstellen ist…

Aber bei LeoLo bin ich mir SICHER, dass eine Erklärung kommt.

LG
Guido

Hallo

Warum sollte ich für eine Person, die ein Unternehmen zur
Monatsmitte verlässt EXTRA abrechnen müssen, wenn die
regelmäßige Abrechnung immer zum Monatsende stattfindet?

Der Anspruch ergibt sich aus § 614 BGB, Satz 1. „Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten.“ Gemäß § 614 BGB ist der AN ja grundsätzlich vorleistungspflichtig, d.h. die Vergütung ist erst nach Leistung der Dienste zu entrichten. Soweit die Dienste monatlich geleistet werden, wird monatlich abgerechnet. Die Dienste sind in der Ausnahme aber am (hier) 15. komplett geleistet. Somit ist der Zeitabschnitt eben beendet und es besteht dann auch nach dem Ende des Leistungsabschnitts die Zahlungspflicht des AG.

Daß das in der Praxis so gut wie nie so gehandhabt wird, ist mir klar :smile:

Gruß,
LeoLo

OK
Hi!

Der Anspruch ergibt sich aus § 614 BGB, Satz 1. „Die Vergütung
ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten.“ Gemäß § 614
BGB ist der AN ja grundsätzlich vorleistungspflichtig, d.h.
die Vergütung ist erst nach Leistung der Dienste zu
entrichten. Soweit die Dienste monatlich geleistet werden,
wird monatlich abgerechnet. Die Dienste sind in der Ausnahme
aber am (hier) 15. komplett geleistet. Somit ist der
Zeitabschnitt eben beendet und es besteht dann auch nach dem
Ende des Leistungsabschnitts die Zahlungspflicht des AG.

OK - bis hierher verstanden.
Man lernt halt nie aus…

Daß das in der Praxis so gut wie nie so gehandhabt wird, ist
mir klar :smile:

Ich habe einige Tage vergeblich gesucht…
Hast Du EIN Urteil zu diesem Thema?

Ich meine, im Normalfall ist selbst mit 2-wöchiger Verspätung das Geld schneller auf dem Konto als ein Gerichtstermin benannt wird - vermutlich wurde ich deshalb nicht fündig, aber ich würde meine Chefin gern mal wieder schocken :wink:

LG und Danke!

Guido

Hallo Guido

Ich habe einige Tage vergeblich gesucht…
Hast Du EIN Urteil zu diesem Thema?

Da muß ich ausnahmsweise leider mal passen :smile:

Aber ich zapf mal andere (menschliche) „Quellen“ an.

Gruß,
LeoLo

Keine Mühe!
Hi!

Da muß ich ausnahmsweise leider mal passen :smile:

Das ist aber wirklich eine Ausnahme :wink:

Aber ich zapf mal andere (menschliche) „Quellen“ an.

Mach Dir keine Mühe! Ich habe schon eine andere Möglichkeit gefunden, meine Chefin zu quälen…

Aber Deine Einschätzung würde mich interessieren:
Kann es sein, dass die Urteile so rar sind, weil sich eine Klage idR nicht lohnt, da es sich meist nur um 2 Wochen handelt?

Ich kann mich erinnern, dass damals die Rechtsantragsstelle in Wesel auf mich einredete, ich solle erst mal abwarten (war ja erst 3 Tage überfällig).

LG
Guido