Hallo,
soweit ich weiss, darf jemand in seinen privaten Blog keine beliebigen Fotos, z.B. von einer Google-Suche, verwenden.
Wie sieht das allerdings aus, wenn sie nicht auf den eigenen Server kopiert und von dort veröffentlicht werden, sondern aus der Original-Quelle mit dem selbstgeschriebenen Text verlinkt werden. Ist das dann auch verboten?
Und falls ja, ändert sich daran etwas, wenn die Quelle zusätzlich darunter steht?
(Konkret geht es um ein Online-Pressebild einer Theateraufführung, bei der eine Person mitgespielt hat, die dieses Bild ohne rechtliche Konsquenzen mit ins eigene Blog aufnehmen möchte.)
Vielen Dank für Rat und Hilfe.
Hallo Julia,
wenn der Artikel nur verlinkt wird, sollte sich der Betreiber darüber freuen. Bei der Direkteinbindung des Bildes in den eigenen Blog ist Vorsicht geboten. Traffic und die damit verbundenen Kosten gehen dann zu Lasten desjenigen, auf dessen Server das Bild liegt.
Der beste Weg ist immer, um Erlaubnis zu fragen und einen Gegenlink anzubieten.
Nicht zu vergessen ist auch, dass das Urheberrecht beim Fotografen liegt und nicht unbedingt bei der Seite, die das Bild publiziert. Die hat meist selbst nur das Nutzungsrecht.
Gruß!
Horst
Hallo,
ohne Nutzungsrecht gar nicht.
hth
Hallo Julia,
BGH I ZR 259/00 und I ZR 39/08 beantworten Deine Fragen. Ein Link auf die Seite, auf der das Bild veröffentlicht wurde, ist nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, soweit der Rechteinhaber nicht durch technische Schutzmaßnahmen eine Direktverlinkung verhindert.
Im konkreten Fall würde ich mal davon ausgehen, dass der reine Link zulässig ist, ein Nutzungsrecht ist hierfür nach der geltenden Rechtsprechung nicht erforderlich.
Gruß
Ewurscht
Hallo,
BGH I ZR 259/00 und I ZR 39/08 beantworten Deine Fragen. Ein
tun sie nicht.
Link auf die Seite, auf der das Bild veröffentlicht wurde, ist
nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, soweit der
Rechteinhaber nicht durch technische Schutzmaßnahmen eine
Direktverlinkung verhindert.
Eine Verlinkung zu fremden Seiten ist durchaus zulässig. In der Anfrage geht es aber darum, Bilder per Deeplink so einzubinden, dass der Eindruck entsteht, als sei dieses Bestandteil der eigenen Seite, also als wenn man das Bild kopiert, auf dem eigenen Server hosted und von dort veröffentlicht.
Damit setzt sich das Urteil nicht auseinander und beantwortet diese Frage auch nicht. M.E. ist das Angefragte unzulässig.
Gruß
S.J.
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