Rechte an der eigenen Abbildung, Fotos?

Huhu!

Einfach mal so aus Interesse:

Wessen Recht ist höher einzustufen?
Das des Fotographen oder des Fotographierten?
Wer hat das Copyright an dem Foto?

Könnte also wer, von dem ein Foto gemacht wurde (im weitesten Sinne, also auch z.B. Röntgenbilder), das Foto ohne Erlaubniss des Fotographen veröffentlichen/verkaufen/unter der GNU Free Documentation License veröffentlichen, ohne den Fotographen zu fragen?

Habe ich letztens Mal drüber nachgedacht, und finde die Frage interessant, weil ich feststellte, das ich keien Ahnung von diesem Bereich des Copyrights habe.

Viele Grüße!
Ph.

Das des Fotographen oder des Fotographierten?

Natürlich das des Fotografierten…siehe Recht am eigenen Bild. (Heißt so).

Wer hat das Copyright an dem Foto?

Der Fotograf. In Deutschland nennt man das aber Urheberrecht.

Könnte also wer, von dem ein Foto gemacht wurde (im weitesten
Sinne, also auch z.B. Röntgenbilder), das Foto ohne Erlaubniss
des Fotographen veröffentlichen/verkaufen/unter der GNU Free
Documentation License veröffentlichen, ohne den Fotographen zu
fragen?

Könnte er. Dürfte er aber nicht.

Huhu!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Das des Fotographen oder des Fotographierten?

Natürlich das des Fotografierten…siehe Recht am eigenen
Bild. (Heißt so).

Daran erinnere ich mich schwach.
Ging nach irgendwelchen Paparazzi-Skandalen durch die Medien.

Wer hat das Copyright an dem Foto?

Der Fotograf. In Deutschland nennt man das aber Urheberrecht.

OK, als Kind der Generation @ kenne ich mich mit den deutschen Begriffen nicht so gut aus.

Könnte also wer, von dem ein Foto gemacht wurde (im weitesten
Sinne, also auch z.B. Röntgenbilder), das Foto ohne Erlaubniss
des Fotographen veröffentlichen/verkaufen/unter der GNU Free
Documentation License veröffentlichen, ohne den Fotographen zu
fragen?

Könnte er. Dürfte er aber nicht.

Warum dürfte er nicht?
Wenn er doch das Recht an der eigenen Abbildung hat?
Wer darf denn dann Fotos für die Veröffentlichung freigeben, oder müßen das Fotograph und Model gemeinsam machen?

Viele Grüße!
Ph.

Hi Scrabz,

ja, normalerweise läuft das so ab, dass sich der Fotograf das Recht an der Veröffentlichung vorher sichern läßt.
Manchmal erteilt er dem Erwerber der Fotografie auch dieses Recht.

Aber prinzipiell ist es so, dass die fotografierte Person ein gewisses Recht hat - es sei denn, sie ist nur Hintergrundbild - und dass das Urheberrecht beim Fotografen verbleibt.

Gruß!

Horst

Und das Privatpersonen mehr geschützt werden als Models etc. sollte auch nicht vergessen werden :wink:

Huhu!

Cool, danke, das beantwortet meine Frage.

Viele Grüße!
Ph.