Rechte an einer Vereinsdomain

Hallo!

Sagen wir mal es existiert ein Sportverein „Druckerweitwurf e.V.“ (ist jetzt rein fiktiv, ich entschuldige mich, falls es solch einen Verein wirklich gibt).
Jetzt hat der Referent für Computer und Technink vorrausschauend vor 1 Jahr die Domain www.verein-druckerweitwurf.de reserviert.
Nun soll eine Webseite erstellt werden und die Domain an den ersten Vorsitzenden übertragen werden.
Nun weigert sich o.g. Referent und legt sein Amt nieder.

Hat der Referent irgendeinen Rechtsanspruch auf die Domain, sowohl VOR als auch NACH der Amtsniederlegung (er ist noch Mitglied im Verein)?

Wie sollte das normalerweise ablaufen? Die Domain auf den Vereinssitz und als Inhaber/Admin-C den ersten Vorsitzenden, der dann eventuell nach 4 Jahren wechselt?

Danke für euere Hilfe!

Gruss Christian

Hallo,

dass es zu einer rechtlichen Fragestellung schon gekommen ist, bedaure ich mal an dieser Stelle.

Was heißt reserviert? Sicherlich hat er die Domain gekauft. Ansonsten kann ja jemand anderes diese kaufen.

Deiner Namensbeschreibung zu Folge hat der Name keinen vollständigen Bezug zu DEM Verein. Denn verein-druckerwerfer kann es unendlich viele geben.

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten eine Domain zu nennen. Dem ganzen Brimborium geht man aus dem Weg, wenn man einfach eine andere Adresse registieren läßt.

Ich glaube nicht, dass die Millionen Mitglieder des Vereins nur die EINE Adresse intuitiv benutzen würden, um die es hier geht.

Wie das andere Vereine handhaben ist ganz einfach zu erfahren. Denn zu jeder Domain steht die Domain-Information zur Verfügung. z.B. unter http://www.internic.net

Bei www.dzug.org ist es z.B. der Vorsitzende unter dessen Namen die Domain registriert ist.

Besten Gruß
Mathias

Ja hallo!

dass es zu einer rechtlichen Fragestellung schon gekommen ist,
bedaure ich mal an dieser Stelle.

Ja, schlimm, nicht wahr? Und das passiert in diesem Brett mehrmals täglich!

Was heißt reserviert?

Reserviert heißt „zurückbehalten“. Wahrscheinlich ist „registriert“ gemeint.

Sicherlich hat er die Domain gekauft.

Möglich,aber unerheblich. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der Referent die Domain registriert hat.

Deiner Namensbeschreibung zu Folge hat der Name keinen
vollständigen Bezug zu DEM Verein. Denn verein-druckerwerfer
kann es unendlich viele geben.

Abgesehen davon, dass der Verein „Druckerweitwurf“ heißt, verstehe ich die Argumentation nicht. Es gibt in Deutschland einige tausend Menschen, die „Häring“ heißen. Hat Dein Name deswegen keinen vollständigen Bezug zu Deiner Person? Ich glaube doch.

Um dann jetzt spaßeshalber mal auf die Ausgangsfrage einzugehen: Der Verein „Druckerweitwurf e. V.“ ist eine „juristische Person“ und hat als solche, wie eine natürliche Person auch, ein Namensrecht, nämlich an dem im Vereinsregister eingetragenen Namen. Der Referent wird wahrscheinlich nicht „Druckerweitwurf“ heißen, hat also kein Recht an diesem Namen. Der Verein kann daher - als eigenständige Rechtspersönlichkeit - vom Referenten verlangen, dass dieser die Rechte an der Domain aufgibt.

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten eine Domain zu nennen.
Dem ganzen Brimborium geht man aus dem Weg, wenn man einfach
eine andere Adresse registieren läßt.

Zum Beispiel „www.lgjfasdjköghdasöoizqwer5454.de“. Das ist zwar vollkommen bezug- und sinnlos, aber man erspart sich unangenehme und bedauerliche rechtliche Fragen.

Ich werde nicht müde, es zu betonen. Das ist das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, nicht „Simplify Your Life“…

Ich glaube nicht, dass die Millionen Mitglieder des Vereins
nur die EINE Adresse intuitiv benutzen würden, um die es hier
geht.

Wie das andere Vereine handhaben ist ganz einfach zu erfahren.
Denn zu jeder Domain steht die Domain-Information zur
Verfügung. z.B. unter http://www.internic.net

Bei www.dzug.org ist es z.B. der Vorsitzende unter dessen
Namen die Domain registriert ist.

Besten Gruß
Mathias

Hallo wwf,

Deiner Namensbeschreibung zu Folge hat der Name keinen
vollständigen Bezug zu DEM Verein. Denn verein-druckerwerfer
kann es unendlich viele geben.

Abgesehen davon, dass der Verein „Druckerweitwurf“ heißt,
verstehe ich die Argumentation nicht. Es gibt in Deutschland
einige tausend Menschen, die „Häring“ heißen. Hat Dein Name
deswegen keinen vollständigen Bezug zu Deiner Person? Ich
glaube doch.

Ich denke, dass es entscheidend ist, wie detailiert der Vereinsname in der Domain abgebildet ist. Nehmen wir mal an der Verein heisst offiziell
Freunde des Druckerweitwurfes Sachsen e.V. (FDWS)
In diesem Fall gebe ich dem Verein wenig Chancen, dem referenten die Nutzung der Domain
www.druckerweitwurf.de
zu untersagen, solange dieser nicht den Eindruck erweckt offiziell für
die FDWS zu sprechen. Die Herausgabe der Domain
www.Freunde-Druckerweitwurf-Sachsen.de
sollte eigentlich kein Diskussionsthema sein.

Um dann jetzt spaßeshalber mal auf die Ausgangsfrage
einzugehen: Der Verein „Druckerweitwurf e. V.“ ist eine
„juristische Person“ und hat als solche, wie eine natürliche
Person auch, ein Namensrecht, nämlich an dem im
Vereinsregister eingetragenen Namen. Der Referent wird
wahrscheinlich nicht „Druckerweitwurf“ heißen, hat also kein
Recht an diesem Namen. Der Verein kann daher - als
eigenständige Rechtspersönlichkeit - vom Referenten verlangen,
dass dieser die Rechte an der Domain aufgibt.

m.E. eine unvollständige Ausführung s.o.

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten eine Domain zu nennen.
Dem ganzen Brimborium geht man aus dem Weg, wenn man einfach
eine andere Adresse registieren läßt.

Zum Beispiel „www.lgjfasdjköghdasöoizqwer5454.de“. Das ist
zwar vollkommen bezug- und sinnlos, aber man erspart sich
unangenehme und bedauerliche rechtliche Fragen.

Polemik, man kann halt auch verwandte Namen / ABkürzungen benutzen ohne allzu kryptisch zu werden.

Ich glaube nicht, dass die Millionen Mitglieder des Vereins
nur die EINE Adresse intuitiv benutzen würden, um die es hier
geht.

richtig

Ciao maxet.

Okay.
Erstmal danke für die momentanen Meinungen, die meine weitestgehend bestätigen.

Um ein paar Dinge zu konkretisieren:

  • Ja, die Domain wurde vom Referenten registriert, somit ist er Inhaber.
  • Der Verein ist ein Regionaler Sub-Verein -> die beanspruchte Adresse wurde bisher immer auf die regionale Newsseite des Hauptvereins weitergeleitet, somit ist Sie durch viele Publikationen inzwischen allen bekannt
    (die Namensgebung ist sehr direkt und unverwechselbar. Eine .org-Adresse mit gleichem Namen wurde bereits registriert, ist aber keine allzuschöne Alternative!)
  • Im Zuge einer eigenen Homepage für den Subverein, bei dem man u.a. auch Webspace braucht, wurde eben angeregt, das alles rechtlich korrekt zu machen (es ist ja auch nicht so, dass ich als Webseitenverantwortlicher des Vereins jetzt die Domain möchte, sonder der 1. Vorsitzende soll Inhaber selbiger sein)

Das Problem: Der Betroffene hat nun sein Amt niedergelegt und ist nicht der Meinung, dass der Verein ein Recht an der Domain hätte. Er leitet „gnädigerweise“ die Adresse auf den Webspace um.

Wie bekommt man Ihn nun dazu, ohne grossen Aufruhr zu machen (würde ja auch dem Verein schaden) die Domain abzugeben? Bzw. wie kann man Ihm unmissverständlich klar machen, dass er wirklich keinen Rechtsanspruch auf die Domain hat?

Vielen Dank schonmal

Christian

Guten Abend!

Ich denke, dass es entscheidend ist, wie detailiert der
Vereinsname in der Domain abgebildet ist.

Da ist was dran.

Nehmen wir mal an
der Verein heisst offiziell
Freunde des Druckerweitwurfes Sachsen e.V. (FDWS)
In diesem Fall gebe ich dem Verein wenig Chancen, dem
referenten die Nutzung der Domain
www.druckerweitwurf.de
zu untersagen, solange dieser nicht den Eindruck erweckt
offiziell für
die FDWS zu sprechen.

Hat aber nicht mehr viel mit dem Ausgangsfall zu tun, in dem es um den „Druckerweitwurf eV“ und „verein-druckerweitwurf.de“ ging. Vielleicht hat der Fragesteller den Fehler gemacht, den Beispielnamen zu allgemein zu halten und eine beliebte Sportart zu wählen (wobei ich mich bisher nur auf Mäuse und Tastaturen beschränkt habe…). Natürlich hat der TC Grün-Weiß Sonstwo kein Recht an der Domain tennis.de.