Rechte an Kunstdrucken

Hallo,

wir suchen für unser Vereinsmagazin Kunstdrucke, die wir in verminderter Sättigung auf der Umschlagsrückseite abbilden dürfen. Bisher war das kein Problem, weil eine Künstlerin ihre Werke eigens zu diesem Zweck bereit stellte und das Magazin praktisch als „karitative Eigenwerbung“ nutzte.

Jetzt müssen wir uns nach einer neuen Möglichkeit umsehen. Ich habe einige Künstler online gefunden und diese auch angeschrieben. Wie steht es aber mit Drucken bzw. Werken, deren Urheber entweder nicht mehr leben oder nicht aufzufinden sind? Gibt es wie eine zentrale Stelle, wo man die Rechte an Bildern erwerben kann (wie die GEMA für Musik)?

Oder sind manche klassischen Motive ohnehin „Freiwild“?

Wer weiss was?

Herzlichen Dank,

Claudia

Hallo,
grundsätzlich liegen die Rechte für Kunstwerke beim Künstler bzw. bis 70 Jahre nach dessen Tod bei den Erben. Für Auskünfte kann man sich meist an die VG Bildkunst in Bonn wenden.
Danach sind die Bilder theoretisch rechtefrei, praktisch liegen die Rechte für eine Kunstkopie aber dann bei dem Fotografen, der das Bild gemacht hat, und zwar wiederum bis 50 Jahre nach dessen Tod (hier nicht 70, weil es Leistungsschutz und kein Urheberschutz ist).
Gruß
Lessing

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Hallo Claudia,
ich habe vergessen zu sagen, daß der Leistungsschutz früher nur 25 Jahre betrug. Durch verschiedene rechtliche Angleichungen führt das dazu, daß Photos von Kunstwerken von 1969 und früher jetzt rechtefrei sind, daß aber Bilder von 1970 erst 2020 rechtefrei werden.
Leider sind die Photos von 1969 inzwischen meistens von entsprechend schlechter Qualität.
Gruß
Lessing

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