Rechte an Kunstwerken II

Meine erste Frage lautete:

Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik) vernichten. Kann der das so einfach machen?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Danke erstmal für die ersten Antworten, schade, dass es nach deutschem Recht keine Lösung dafür gibt …

Und wie ist es mit seiner Web-Seite,
die einen Überblick seines künstlerischen Schaffens darstellt? Darf die denn - mit einem Nachruf versehen/vorangestellt - für eine gewisse Zeit von dem Webdesigner gezeigt werden. Der ist nämlich auch ganz betroffen. Es gibt auch keine Todesanzeige usw. … nix eben … der Mann verschwindet von der Bildfläche mitsamt seinen Kunstobjekten, als hätte es ihn nie gegeben … und nur, weil der Sohn das so will.

Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee , - denn eben mal schnell eine Stiftung gründen, geht nicht, dauert zu lange. Und soviel Geld ist bei uns Künstlerkollegen auch da.

. Und soviel Geld ist bei uns Künstlerkollegen auch nicht da. …

sorry …

Hallo,

Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Und wie ist es mit seiner Web-Seite,
die einen Überblick seines künstlerischen Schaffens darstellt?

schade, dass es nach
deutschem Recht keine Lösung dafür gibt …

dennoch handelt es sich um _Rechts_fragen, und dafür ist dieses Brett nicht der richtige Ort.

Bitte erkundige Dich im Brett Allgemeine Rechtsfragen - und berücksichtige dabei unbedingt FAQ:1129.

Gruß
Kreszenz [Mod]