Rechte an Kunstwerken

Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik) vernichten.
Kann der das so einfach machen?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Ist sein gutes Recht, kann keiner verbieten! … Sie können Ihm ja was für eine exklusive Nutzungslizenz anbieten …

Hallo,

wenn der Sohn der alleinige Erbe ist und mithin der Eigentümer der Kunstgegenstände, kann er damit machen was er will, ich kenne keinen Künstlerschutz sondern nur einen Natur- oder Denkmalschutz.

MfG
PB

Selbstverständlich. Kaufen Sie dem Sohn die Kunstwerke ab.

Hallo Katinka,

wenn Ihr Kollege diese Sachen seinem Sohn vererbt hat, kann dieser leider damit machen, was er möchte.
Aber das werden Sie nicht wissen?!

Liebe Grüße aus Stuttgart

Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine
Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik)
vernichten.
Kann der das so einfach machen?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Hallo Katinka ich denke wenn sein Sohn die Kunstwerke erbt,kann er damit machen was er will.
l.G.Schattengras

Hallo Katinka,

ich vermute dass dies nur von einem weiteren Erben (Ehefrau, weiterer Nachkomme, …)der die Rechte mitgeerbt hat, verhindert werden könnte.

Gruß
Formator

hallo katinka2011
der sohn hat das recht, mit seinem erbe zu tun, was er will,sofern kein anderes testament vorliegt. sie haben eventuell die möglichkeit, ihm die kunstwerke abzukaufen-
lg sicha

Vielen Dank für die Antwort.
Als letzter Angehöriger wäre da eine Cousine. Reicht dieser Verwandtschaftsgrad? Man könnte dann ja diese Cousine unterstützen …

Ja, am besten wäre die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Ganz einfach wird die Sache sicher nicht. Hier ein Link mit weiteren Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
Abschnitt:
Übertragbarkeit des Urheberrechts

Gruß und viel Erfolg !
Formator

Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik) vernichten.
Kann der das so einfach machen?

Sofern er der rechtmäßige (Allein)Erbe ist und damit Eigentümer dieser Werke wird, ja.

Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Das Urheberrecht schützt Werke vor Bearbeitung, nicht aber vor (vollständiger) Zerstörung.

Aber selbst Bearbeitung/Verbreitung/Vervielfachung/… wären hier unproblematisch, da der Sohn vermutlich auch das UrhR an den Werken erben wird.

Gruß, Jan.

Soweit ich weiss, hat nur der Urheber und Kunstwerkhersteller Rechte an der Sache. Somit gehen sie auf den/die Erben über. Dass Rechte Dritter daran bestehen könnten, ist mir nicht bekannt und ist für mich nicht vorstellbar.
H.G.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Die Zerstörung von Kunst wäre bedauerlich.

Entscheidend ist nun, wer Eigentümer der Kunstobjekte geworden ist.

Sollte der Sohn alleine erben, kann er grundsätzlich damit tun und lassen was er will.

Sollten die Kunstobjekte jemanden vermacht worden sein, bzw. sollte eine Erbengemeinschaft besteht, so könnte die Zerstörungen durch den Sohn als Erbschaftsbesitzer bzw. als Miterbe mit einem Eilantrag verhindert werden.

Sollte dies der Fall sein, sollten Sie umgehend anwaltlich Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. +49 2222-93118-0
Fax. +49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Ui… Der Sohn hat leider das Recht dazu. Es sei denn, der Vater hat jemanden die Nutzungsrechte an den Objekten ubergeben hat.

Ansonsten wäre noch zu prüfen ob soetwas wie ein „öffentliches Interesse“ an den Objekten besteht. Das durchzusetzen dürfte aber schwierig werden…

Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine
Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik)
vernichten.
Kann der das so einfach machen?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

http://www.presserecht-aktuell.de/eugh-zur-nachfolge…