Moin zusammen.
Wie sichert man sich die Rechte an seinem eigenen verfassten Text?
Person A erstellt aus reinem Selbstinteresse eine Art ’wissenschaftliche Ausarbeitung’ zu einem gewissen Thema. Dieses ist z. B. also keine wirkliche Ausarbeitung für die Universität, die dann bewertet wird. Person A ist nun so nett und stellt die Ausarbeitung einer weiteren Person B, die sich mit dem selben Thema beschäftigt, zur Verfügung. Person B ist der Meinung, dass diese Ausarbeitung sehr hilfreich ist und veröffentlicht sie daher (z. B. im Internet).
Person A möchte das aber nicht (aus welchen Beweggründen auch immer). Wie kann Person A nun nachweisen, dass sie die Rechte an der Ausarbeitung hat? Oder hat A mit dem Weiterleiten des Projekts automatisch einer Veröffentlichung zugestimmt? Wäre es möglich, dass A unter Vorbehalt es NUR an B weiterleitet, sodass A einer Veröffentlichung trotzdem entgegen wirken kann?
Person A hat diese Ausarbeitung beispielsweise in einem .pdf File gespeichert, in dem auch der Name von A auftaucht. Person B benutzt gewisse Tools, löscht den Namen des Verfassers und veröffentlicht es dann. Hat B seine Befugnisse überschritten? Kann A dennoch einer Veröffentlichung entgegen wirken? Person A kann eigentlich doch nicht beweisen, dass sie den Text verfasst hat, vor allem wenn der Name nicht mehr im Dokument steht oder sogar durch einen anderen Namen ersetzt wurde.
Darf die Ausarbeitung (egal in welcher Form, schriftlich, Datei etc.) an dritte von B übergeben werden?
Beste Grüße,
Disap
Moin zusammen.
auch so,
Wie sichert man sich die Rechte an seinem eigenen verfassten
Text?
man veröffentlicht ihn z.b. in der bäckerblume.
Wie kann Person A nun nachweisen, dass sie die Rechte
an der Ausarbeitung hat?
wenn der text nirgendwo zweifelsfrei(!) als arbeit von person a erkennbar ist, ist es schwierig.
Oder hat A mit dem Weiterleiten des
Projekts automatisch einer Veröffentlichung zugestimmt?
nein.
Wäre
es möglich, dass A unter Vorbehalt es NUR an B weiterleitet,
sodass A einer Veröffentlichung trotzdem entgegen wirken kann?
sicher ist das möglich. die frage ist nur, wie er einer zuwiderhandlung entgegenwirken bzw. sie beweisen will.
Person A hat diese Ausarbeitung beispielsweise in einem .pdf
File gespeichert, in dem auch der Name von A auftaucht. Person
B benutzt gewisse Tools, löscht den Namen des Verfassers und
veröffentlicht es dann. Hat B seine Befugnisse überschritten?
ja.
Kann A dennoch einer Veröffentlichung entgegen wirken? Person
A kann eigentlich doch nicht beweisen , dass sie den Text
verfasst hat, vor allem wenn der Name nicht mehr im Dokument
steht oder sogar durch einen anderen Namen ersetzt wurde.
damit gegen die möglichkeiten von a gegen null.
Darf die Ausarbeitung (egal in welcher Form, schriftlich,
Datei etc.) an dritte von B übergeben werden?
nein. aber wie willst du es verhindern?
gruß
ann
Guten Abend.
Wie sichert man sich die Rechte an seinem eigenen verfassten
Text?
man veröffentlicht ihn z.b. in der bäckerblume.
Angenommen Person A schreibt hobbymäßig eine Interpretationshilfe zu irgendeinem Roman. Wie soll A die in der Bäckerblume o. ä. veröffentlichen?
Wie kann Person A nun nachweisen, dass sie die Rechte
an der Ausarbeitung hat?
wenn der text nirgendwo zweifelsfrei(!) als arbeit von person
a erkennbar ist, ist es schwierig.
Wie kann man so etwas denn gewährleisten? A schickt seine Interpretationshilfe an einen Verlag, der dieses als entgeltlich als Buch heraus geben darf. Wer sagt nun, dass A nicht dieses von B gestohlen hat?
Wer es zu erst veröffentlicht, hat wohl alle Rechtsansprüche?
Ansonsten vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Disap
Hallo Disap,
ich mische mich da kurz ein… Meist wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Vielleicht reicht es ja schon,B darauf aufmerksam zu machen, dass A damit nicht einverstanden ist.
Mag sein, dass A da lange Rechtswege befürchtet, für die er keine Belege hat, aber vielleicht hat B ja genau dieselben Probleme damit.
Ein Schreiben tut jedenfalls nicht weh und sorgt u.U. schon für Klärung.
Ansonsten ist die Frage, welche Beweise hat A für das Urheberrecht? Zeugen? Eine Datei mit entsprechendem Datum? Schon alleine deshalb wäre eine Antwort von B interresant.
Also mein Tipp: In jedem Fall mal anschreiben.
Gruß!
Horst
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guten 1. mai,
Angenommen Person A schreibt hobbymäßig eine
Interpretationshilfe zu irgendeinem Roman. Wie soll A die in
der Bäckerblume o. ä. veröffentlichen?
die bäckerblume war nur ein beispiel dafür, daß eine veröffentlichung - wo auch immer - die chancen des nachweises der urheberschaft ungemein steigert.
wenn der text nirgendwo zweifelsfrei(!) als arbeit von person
a erkennbar ist, ist es schwierig.
Wie kann man so etwas denn gewährleisten? A schickt seine
Interpretationshilfe an einen Verlag, der dieses als
entgeltlich als Buch heraus geben darf. Wer sagt nun, dass A
nicht dieses von B gestohlen hat?
Wer es zu erst veröffentlicht, hat wohl alle Rechtsansprüche?
nur, wenn keiner sie anfechtet. aber du könntest As veröffentlichung widersprechen und an eides statt versichern, daß es sich um deine arbeit handelt. letztlich wird, wenn A jetzt nicht einlenkt, wort gegen wort stehen, wenn es keine stichhaltigen beweise gibt.
gruß
ann