Rechte an Speicherständen

Hallo.

Eine Frage die mich schon längere Zeit beschäftigt: Wer hat das Recht an Spielständen bei Computerspielen?
Auf der einen Seite sind diese ja vom Spieler selbst „geschaffen“, aber natürlich mittels der Software (und die gehört dem Spieler ja nicht).

Viele Grüße.

Hallo

Eine Frage die mich schon längere Zeit beschäftigt: Wer hat
das Recht an Spielständen bei Computerspielen?
Auf der einen Seite sind diese ja vom Spieler selbst
„geschaffen“, aber natürlich mittels der Software (und die
gehört dem Spieler ja nicht).

(Das mit dem „wem gehört die Software“ verschieben wir auf später :smile: )

Erstmal muss geklärt werden, ob das Urheberrecht hier überhaupt greift.

  1. Schützenswertes Werk? Nein.
  2. Computerprogramm? Nein?
  3. Datenbank? Jein, der Speicherstand ist eher ein einzelner Datensatz der nach einem DB-Schema abgespeichert ist. Der widerum ist nicht geschützt.

Meiner Ansicht nach ist also ein einzelnes Savegame nicht durch das Urheberrecht geschützt. Jetzt müsste man prüfen ob es noch andere Gesetze gibt die jemandem Recht daran einräumen, zB Patentrecht, Markenrecht oder ob durch einen gültigen Vertrag eine Abtretung vorliegt (AGBs, Lizenz,…) Ich glaube aber nicht, dass das der Fall ist.

Gruß, DW.

Andererseits,

wenn ich das Programm Word starte und ein Buch schreibe und dieses abspeichere, dann habe ich alle Rechte am geschriebenen Buch(Buch.doc).
Ich hoffe in diesem Punkt sind wir uns einig(Plagiate lass ich bewusst außen vor).

Das Speichern das aktuellen Textdokumentes ist softwaretechnisch nichts anderes als das Speichern eines Spiels. Das ist Informatik und kein Jura.

In wie fern unterscheidet sich dass von dem Szenario:

Wenn ich das Programm Anno 1404 starte und eine Stadt baue und diese dann abspeichere. Nun habe ich doch wohl die Rechte am Speicherstand(Savegame.svg).

Hallo,

der entscheidende Punkt wurde in der ersten Antwort doch schon angesprochen: Schützenswert aufgrund der Schöpfungshöhe? Und jetzt muss man natürlich überlegen, von was für Spielständen wir sprechen. Reden wir von Level 3:5000 Punkte ist die Schüpfungshöhe klar nicht gegeben. Kann ich in dem Spiel einen Roman schreiben, und speichern, wäre die nötige Schöpfungshöhe klar erreicht. Und dazwischen ist alles möglich, wobei ich grundsätzlich eher keine ausreichende Schöpfungshöhe annehmen würde. Denn die Tatsache, dass wir uns in einem Spiel befinden, bei dem ja normalerweise darum geht, dieses zu gewinnen oder einen möglichst hohen Punktestand zu erzielen macht klar, dass gewisse Dinge innerhalb des Spiels gerade nicht einem gewissen Schöpfungswillen entsprechen, der auf Erstellung eines konkreten Werks gerichtet ist, sondern einzig und alleine „Mittel zum Zweck“ sind, und die Gestaltung notwendige Konsequenz eines angestrebten optimalen Spielergebnisses ist.

Bei besonders komplexen, und gerade nicht auf konkreten Spielgewinn/Punktestand abzielenden Spielideen mag man mit dieser Definition an Grenzen kommen, wenn das Spiel zudem besondere technische Möglichkeiten zu kreativer Gestaltung bietet, die nicht unbedingt etwas mit einem bestimmten Spielerfolg zu tun haben müssen. Ich denke da an die Gestaltung von Avataren, die dadurch kein mehr an Funktionalität/Wert erhalten. Aber auch da wäre ich recht restrikiv, und würde die Schöpfungshöhe dann auf genau diesen einzelnen Aspekt, nicht aber auf einen Gesamtspielstand beziehen wollen.

Gruß vom Wiz

4 „Gefällt mir“

Das kommt ganz darauf an, was die EULA zu dem Thema zu sagen hat.

Der Witz ist ja, dass du auf Dateien die Bestandteil des Spiels sind nur eingeschränkte Rechte hast. Insofern ist das nicht so einfach. Auch auf deine Office-Dokumente hast du nicht so ohne weiteres alle Rechte. Deine Rechte an diesen Dokumenten sind auch explizit in den Nutzungsbedingungen der Software enthalten.

Das kommt ganz darauf an, was die EULA zu dem Thema zu sagen
hat.

Wenn das Urheberrecht berührt ist, kann da die EULA wenig dran ändern, das ist in Deutschland nicht übertrag- oder abgebbar.

Gruß

Anwar

Das kommt ganz darauf an, was die EULA zu dem Thema zu sagen
hat.

Wenn das Urheberrecht berührt ist, kann da die EULA wenig dran
ändern, das ist in Deutschland nicht übertrag- oder abgebbar.

Richtig. Allerdings könnte das etwas an den Verwertungsrechten ändern. Und natürlich ist Voraussetzung für irgendeine Änderung die Wirksamkeit der EULA - meist sind sie das gar nicht.
Gruß
loderunner (ianal)