Rechte an Weltliteratur für Theater?

Hallo,
Ich wollte mal interessehalber fragen, ob man sich eigentlich irgendwelche Rechte sichern muss, wenn man ein Stück aus der Antike, von Gothe oder Schiller auf aufführen will. Und wie verhält es sich wenn man ein Stück wie „Der Graf von Monte Christo“ oder ein Werk von Jules Verne z.B. „In 80 Tagen um die Welt“ auf die Bühne bringen möchte.

Schon mal vielen Dank für kommende Antworten.

Hallo,
das fällt unter das sog. Urheberrecht, wenn der Autor mehr als 70 Jahre tot ist, kannst Du es frei benutzen, wenn nicht, musst Du Dir erst die Rechte einholen. Für alle von dir genannten Autoren heißt das: nur zu!
siehe auch: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberr…
Herzliche Grüße

hallo,

bei klassikern sind die rechte freigegeben, tantieme fallen hier nicht an. die jeweilige bühnenfassung erhält man beim jeweiligen verlag, bei dem das stück verlegt wurde. welcher verlag der zutändige ist, muss man sich dann „ergooglen“…

Hallo Ibn
Mit den Rechten an Klassikern verhält es sich so, dass , wie oben beschrieben, man sie frei verwenden kann, wenn der Autor 70 tot ist. Vorsicht aber bei klassischen Stücken, die bearbeitet und dann beispielsweise von einem Verlag veröffentlicht wurden. Ist nähmlich der Autor der Neubearbeitung noch keine 70 Jahre tot, dann liegen die Rechte bei ihm oder den juristischen Nachfolgern. So kann es bespielsweise sein, dass auf eine nachbearbeitete Ausgabe eines Grimm-Märchens durchaus Urheberrechte bestehen- aber dann eben nur auf diese Ausgabe mit den entsprechneden Fomulierungen und so. Für die Beurteilung einer Neufassung spielt die Schöpfungshöhe eine Rolle- das Maß an eigener Kreativität, das in ein Werk geflossen ist. Siehe auch http://www.scuraluna.de/ zu Schöpfungshöhe und dem Begriff Werk.
Hoffe ein paar Anstöße gegeben zu haben.
Gruß Achternklaus

Sorry, hier der richtige Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe.

Gruß Achternklaus