Hallo Julchen,
die Abgeltung von Rechten ist im Vergütungstarifvertrag des Bundes Deutscher Designer abzulesen.
Dabei setzt sich der Preis aus dem Wekhonorar zsammen, das ist der Stundensatz, für den man arbeitet,. Dieser Betrag wird dann mit einem Faktor „X“ mulipliziert.
Dieser Faktor errecghnet sich aus dem Umfang der nUtzung nach den Gesichtspunkten:
Nutzungsart: einfach=Faktor 0,2 - ausschleießlich = Faktor 1,0
Nutzungsdauer: 1 Jahr = Faktor 0,1 - unbegrenzt = Faktor 1,5
Nutzungsregion regional = Faktor 0,1 - national = Faktor 0,4 - europaweit = Faktor 1,2 - weltweit = Faktor 2,5
Nutzungsumfang (wird die Zeichnung z. B. nur für eine Eonladungskarte genutzt oder soll sie auch noch für ein Plakat oder Tischset o. ä. genutzt werden.)
Will der Kunde das ausschließlicheund unbegrenzte Nutzungsrecht, dann darf selbst der Urheber nur noch mit dem Einverständnis des Kunden die Sache selbst weiter nutzen.
gering = 0.1 - mittel = 0,3 - umfangreich = 1,2
Addiere die gewählten Faktorren und mulipliziere den Wert dann mit Deinem Stundenhonorar für „X“ Stunden.
Das ist die korrekte Abrechnung von Nutzungsrechten.
Gruß
Uwe Dressler