Guten Tag,
Wenn man auf die geschlossene Station eingeliefert wurde weil man in betrunken Zustand geäussert hat, dass es einem nicht gut geht und man sich am liebsten Umbringen würde.Dann ist man freiwillig dort, also noch ohne richterlichen Beschluss und möchte aber endlich aus dem Irrenhaus raus, die Ärzte lassen einen nicht gehen und drohen mit dem Richter, der dann einen Beschluss für 6 Wochen ergehen lässt. Was gibts für Rechte dort raus zu kommen.Können sie einen einfach so festhalten?
Hallo,
erst wenn der behandelnde Arzt der Meinung ist, das du nicht mehr selbstmordgefährdet bist, lassen sie dich gehen.
Gruß premme
Nein. Zwangsweise Zurückhaltung in der Psychatrie
Hallo,
kurze Antwort:
Nein, sie können einen nicht einfach so festhalten.
Etwas ausführlicher:
Wenn man auf die geschlossene Station eingeliefert wurde weil man in betrunken Zustand geäussert hat, dass es einem nicht gut geht und man sich am liebsten Umbringen würde.
Dann lag offensichtlich eine Selbstgefährdung und Gefahr im Verzug vor.
Dann ist man freiwillig dort, also noch ohne richterlichen Beschluss und möchte aber endlich aus dem Irrenhaus raus,
ot:
allein wegen dieses Begriffs „Irrenhaus“ verging mir eigentlich schon die Lust, zu antworten…
die Ärzte lassen einen nicht gehen und drohen mit dem Richter, der dann einen Beschluss für 6 Wochen ergehen lässt.
Drohen sie jetzt, oder ist der Beschluss bereits gefasst?
Verstehe es nicht so ganz, was Du schreibst.
Das Gesetz dazu wäre dies: http://bundesrecht.juris.de/fgg/__70h.html
Beantwortet folgendes Zitat aus dem wiki Artikel Deine Frage nach den Rechten?
_"Folgende Mindeststandards sind auch bei Gefahr in Verzug vom Gericht vor Beschlussfassung einzuhalten:
- Antrag eines Betreuers bzw. Bevollmächtigten (evtl. entbehrlich) oder der Verwaltungsbehörde (bei Unterbringung nach Landesgesetz)
- psychiatrisches Gutachten über Krankheit (§ 70e FGG) (Psychiater; Hausarzt reicht nicht, auch nicht Amtsarzt, wenn dieser nicht auf dem Gebiet der Psychiatrie qualifiziert ist.)
- Anhörung durch den Richter persönlich (nach dem BVerfG darf hiervon bei Gefahr in Verzug nur abgesehen werden, wenn dieser den ganzen Tag lang mit anderen Anträgen auf freiheitsentziehende Maßnahmen wie Haftbefehl, Abschiebung beschäftigt ist)
Das Gericht hat abzuwägen, ob die Gefährdung der Rechtsgüter anderer oder Gesundheitsgefährdung des Betroffen eine Unterbringung und somit eine Einschränkung des Freiheitsrechts des Betroffenen, einschließlich des Rechts des Betroffenen zur Krankheit rechtfertigt und verhältnismäßig ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip)"_
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren…
Wenn ein Richter den Beschluss einer Zwangseinweisung fasst, dann muss er also fachärztliche Diagnosen vorliegen haben.
Sowas wird nicht mal eben so entschieden.
Es sei denn, der betroffene Mensch befindet sich nach Ansicht von Fachleuten in einer akuten Krisensituation.
Hier kannst Du auch nachlesen, ist verständlich erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangseinweisung#Rechtl…
Was gibts für Rechte dort raus zu kommen.Können sie einen einfach so festhalten?
Wer sind denn „sie“?
Das klingt mir zu sehr nach Verschwörungstheorien…, sorry.
Nein, einfach so, geht gar nichts.
( Geht es eigentlich um eine minderjährige Person/ eine erwachsene Person? Gibt es Sorgeberechtigte/ Betreuer?)
Nebenbei:
Manchmal erzählen Menschen, die sich in stationärer psychiatrischer Behandlung befinden, auch nicht jedem, das sie eigentlich freiwillig gekommen, bzw. geblieben sind.
Nur mal so ins Blaue gedacht…
Manche schämen sich, weil sie meinen versagt zu haben, weil sie an irgendetwas verzweifeln, mit etwas in ihrem Leben nicht gut zurecht kommen.
Besonders Jugendliche oder Erwachsene mit noch geringer Selbsteinsicht in ihre belastete Situation reagieren häufig derartig.
Es gehört eine Menge an Selbstbewusstsein und Stärke dazu, zu sagen: „Ja, ich war zwar besoffen, als ich das gefaselt hab mit dem mich umbringen, aber ich merke doch, das es mir gut tut, hier zu sein, weil man mir hier zuhört und merkt, dass es mir auch ansonsten nicht so dolle geht…“
Dass die Ärzte und Therapeuten dann eigentlich ganz willkommen sind, und als Hilfsmöglichkeit gesehen werden, kann von vielen Menschen nur schwer verbal an „Kollegen/ Kumpel“ etc. weitergegeben werden.
Da klingt die Nummmer mit der Zwangseinweisung doch viel einfacher. Da kann man schön den alles-im-Griff-Schein wahren und so tun, als sind die anderen verantwortlich/ schuld…
Es gibt natürlich unbestritten Fälle von Rechtsirrtümern und Fehldiagnosen, keine Frage; aber noch denke ich, dass wenn jemand in der Psychiatrie gehalten wird, dass es auch eine Ursache hat und fachliche Begründungen/ Diagnosen dafür vorliegen.
Alles Gute für den Patienten,
Finjen
Hallo Finjen,
ich kenn mich da nun ja mal gar nicht aus. Aber du hast so gut geschrieben (in meinen Augen). Was ich mir als Laie als erstes für eine Frage gestellt habe. Wenn doch jemand auf die „Geschlossene“ eingeliefert wurde, somit nicht selbst hinging, sagte er hätte Probleme und er hätte gerne eine Unterbringung zum Selbstschutz, oder was weiss ich,
ist der denn dann freiwillig drin?
Irgendwie bekomm ich die Worte „eingeliefert“ und „freiwillig“ nicht unter einen Hut.
Danke Ute
Zwang und/ oder Freiwilligkeit des Aufenthalts
Hallo Ute
Irgendwie bekomm ich die Worte „eingeliefert“ und „freiwillig“ nicht unter einen Hut.
Geht mir auf den ersten Blick genauso.
Jedoch: Auch mit einem Beinbruch wirst Du eingeliefert/ eingewiesen.
Nähere Infos zu dem entsprechenden Fall könnte nur der UP geben.
Aus einer zuerst zwangsweisen Einlieferung kann doch auch eine freiwillige werden, oder?
Wenn sich dem Betroffenen erst der Sinn nicht erschließt und er sich gezwungen fühlt, bzw. aufgrund einer momentanen fehlenden Entscheidungsfähigkeit ( z.B. durch arg hohen Alkoholkonsum) dazu gezwungen wird,
dann aber spürt, dass seine Ängste und Vorurteile gegen eine solche *Irrenanstalt* (ich schreibs jetzt extra …) unbegründet waren, ihm stattdessen hier Unterstützung und Verständnis oder Klärungsmöglichkeit entgegengebracht wird… dann wäre es doch freiwillig und seine Entscheidung, oder?
Manchmal braucht ein Mensch auch schlicht gesagt eine ganz extreme Erfahrung, damit der Druck, sich endlich Hilfe zu holen, groß genug ist.
Das aber jetzt wirklich nur als meine laienhafte Erklärung.
Grüße,
Finjen
Hallo,
stimmt irgendwie, aber bei einem Beinbruch könnte ich mich ja auch weigern ins Krankenhaus zu gehen.
Aber das ich nüchtern anderst denke verstehe ich auch, nur wer garantiert dann, dass ich nicht im nächsten Suff dann wieder an Suizid denke? Und dass mich dann die Klapse (ich schreibs jetzt auch extra so) mich dann vor dem nächsten Suff bewahren möchte.
Vielleicht erfahren wir ja mehr.
Danke Ute
Hallo,
also man wird eingeliefert von der Polizei bzw. von Krankenwagen, weil sie jemand benatrichtigt hatte. Wenn mann dann im Krankenhausangekommen ist, hat man quasi die Wahl, entweder man sagt man bleibt freiwillig und es wird erstmal kein Richter hinzugezogen oder man besteht eben darauf wieder entlassen zu werden, dann wird augeblicklich ein Richter hinzugezogen, der einen Beschluss für 6 Wochen erlässt. So sieht die Realität aus!!!
Und sorry für den Begriff „Irrenhaus“ aber wer das nicht schon mal selber gesehen hat, kann das wirklich nicht nachvollziehen.
Das stimmt so nicht.
Hallo,
das von Dir Gesagte stimmt so nicht.
Wenn mann dann im Krankenhausangekommen ist, hat man quasi die Wahl, entweder man sagt man bleibt freiwillig und es wird erstmal kein Richter hinzugezogen
O.K., soweit richtig.
oder man besteht eben darauf wieder entlassen zu werden, dann wird augeblicklich ein Richter hinzugezogen, der einen Beschluss für 6 Wochen erlässt. So sieht die Realität aus!!!
Nein, diese Behauptung ist falsch.
Du reagierst sehr emotional und ich habe nicht den Eindruck, dass Sachinformationen an Deiner Einstellung etwas ändern. Trotzdem stimmt das von Dir Behauptete nicht.
Und sorry für den Begriff „Irrenhaus“ aber wer das nicht schon mal selber gesehen hat, kann das wirklich nicht nachvollziehen.
Das ist offenbar Ansichtssache.
Ich habe schon einige Psychatriestationen von innen gesehen und kann Deinen Kommentar in keiner Weise nachempfinden.
Gruß
Finjen
Hallo,
hast du die Antwort von Finjen und den anderen irgendwie nicht ganz verstanden? Nur mal so eine Frage.
dann wird augeblicklich ein Richter
hinzugezogen, der einen Beschluss für 6 Wochen erlässt. So
sieht die Realität aus!!!
augenblicklich einen Richter nachts um drei zum Beispiel, aber auch generell mal eben so hinzuziehen, ist so eine Sache…
Und noch mal, wie Finjen schon sagte: Kein Richter beschließt eine Zwangseinweisung ohne eine fachärztliche Diagnose, manchmal auch nicht mal denne.
So sieht die Realität aus.
Die Diagnose hat vollständig freiwillig zu erfolgen zudem.
Du verschweigst uns was, möchte man fast meinen. Oder es mangelt dir ein wenig an der notwendigen Objektivität, möglicherweise durch eine gewisse persönliche Betroffenheit verursachte selektive Wahrnehmung, soll mal wurscht sein, geht mich auch mal überhaupt nix an hier, aber deine Aussagen treffen in keinster Weise zu.
Ich habe ein ganz klein wenig berufliche Erfahrung mit der Problematik der zwangsweisen Krankenhausbehandlungen, kannst du mir ruhig glauben.
Gruß
Annie
mag sein, dass ich da ein bisschen emotional bin. Aber ich weiß wie es läuft. Und über die Art von Diagnosen lässt sich wohl auch streiten und ich glaube auch, dass dieses Krankenhaus durchaus eine Ausnahme ist. Deshalb hab ich ja auch nach Rechten gefragt, weil ich eben glaube dass das was dort passiert nicht rechtens ist.
Hallo Lovepoint,
was du da beschreibst ist Freiheitsberaubung und Nötigung. Möglich auch Körperverletzung. Würd ich Anzeige erstatten an deiner Stelle.
Gruß
Annie
Dadurch wird es nicht richtiger.
Hallo nochmal,
mag sein, dass ich da ein bisschen emotional bin.
Ja, mag sein.
Und Du beantwortest auch keine Fragen, z.B., ob es sich um einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen handelt. Du erzählst schlicht nur einen Bruchteil des fiktiven Falles. Auch zu Dir selbst gibt es keine Informationen, außer zwischen den Zeilen.
Aber ich weiß wie es läuft.
Nein, Du weißt nicht, „wie es läuft“.
Und über die Art von Diagnosen lässt sich wohl auch streiten
Ja, klar.
Laien und Angehörige oder Mitbetroffene haben zu Ärztediagnosen häufig andere Meinungen, besonders wenn es um seelische und nicht um körperliche Krankheitsbilder geht.
Klar, auch Ärzte können Fehldiagnosen treffen.
Aber auch dann hat der Patient ein Recht auf Mitsprache.
und ich glaube auch, dass dieses Krankenhaus durchaus eine Ausnahme ist.
(…)
Deshalb hab ich ja auch nach Rechten gefragt, weil ich eben glaube dass das was dort passiert nicht rechtens ist.
Und auf die Frage nach den Rechten des Patienten hast Du Antworten bekommen.
Lies sie nochmal in Ruhe und überleg, was genau in Dir den Eindruck erweckt, das in dieser fiktiven Klinik nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Nochmal ganz deutlich:
Eine Person, die lediglich,
weil sie unter Alkoholeinfluss geäußert hat, dass sie sich das Leben nehmen will, in eine Klinik eingewiesen wird,
wird keinesfalls zwangsweise 6 Wochen stationär dort behalten werden können, wenn ansonsten keine psychischen Auffälligkeiten vorhanden sind. Wenn sie nach dem Rausch stabil wirkt, wird sie schlicht und einfach entlassen.
Da erzählt Dir jemand nicht die ganze Wahrheit ( und das ist ja auch O.K. aus Sicht des Betroffenen) bzw. Du verschweigtst hier Fakten.
Psychatrische Kliniken haben immens lange Wartezeiten für Leute, die Hilfe brauchen.
Warum sollte man also jemand, der im Suff gelallt hat, dass er nicht mehr leben will und danach aber wieder klar in der Birne ist und zur Arbeit/ Schule stratzen will, dann bitte gegen seinen Willen dort behalten,
anstatt
Menschen, die sehnsüchtig auf ihren Platz warten, die Chance zu geben, endlich Unterstützung/ Behandlung zu bekommen?
( Über die Unterbelegung psychiatrischer Kliniken brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, sei Dir sicher…)
Wenn Du bei Deiner Ansicht bleiben möchtest, bleibt Dir das selbstverständlich unbenommen, dies aber als Sachinformation darzustellen, ist schlicht nicht korrekt.
Finjen
Gute Idee
was du da beschreibst ist Freiheitsberaubung und Nötigung.
Möglich auch Körperverletzung. Würd ich Anzeige erstatten an
deiner Stelle.
Wenn ich so wie Lovepoint derart von der Richtigkeit meiner Angaben überzeugt bin, täte ich das auch…
Finjen
Also gut ich versuche nochmal den ganzen Fall mit allen Einzelheit zu schildern.
Es geht um meine Mutter. Sie war die letzten 12 Wochen ganz normal in Therapie, Doppeldiagnose Deppresion-Sucht.
Sie kam nach dieser Therapie nachhause und hat sich um weitere Therpie gekümmert dort auch einen ambulanten Platz bekommen usw.
Dann hat sie wohl doch wieder was getrunken und mit einer Bekannten telefoniert, dort wohl geäussert dass es ihr nicht besonders gut geht und sie das am liebsten beenden würde. Daraufhin hat diese Bekannte die Polizei Informiert und die haben sie in die Klinik bringen lassen.
Dort ist es so, dass die Ärzte ihr eben drohen einen Richter für einen Beschluss zu holen, wenn sie nicht weiterhin dort bleibt.
ich hoffe ich konnte jetzt einiges klären.
Ausserdem bin ich der Meinung dass sie dort jetzt nicht hingehört, sie bekommt dort keinerlei Therapie oder ähnliches, sie haben sogar ihre Medikamente komplett abgesetzt. Das ist der Grund warum ich sie und auch sie selber da gerne raus will, weil sie „draussen“ ja alles für weitere Therapie usw. geklärt hat und die auch machen kann und vorallem sollte und will.
So verständlicher, aber jetzt falsches Brett…
Hallo Lovepoint,
ja, die nun gegebenen Informationen erklären mehr, warum Du so reagiert hast. Deine geschilderte Ausgangssituation war eine ganz andere. *grummel*
Dies ist dann aus meiner Sicht aber dafür das falsche Forum/ Brett.
Es gibt bei werweisswas höher, unter Wissenschaft, den Bereich Psychologie.
Ich kann Dir nur empfehlen, dort nochmal einen Beitrag einzustellen, in dem Du die Fakten möglichst vollständig und mit dem Bemühen um wenig Emotionsaufwallung darlegst und fragst, wie Du und Deine Mutter mit der Situation umgehen können.
Dort findest Du in der Regel Fachleute oder Betroffene, die sich mit dem Thema psychischer Erkrankungen/ Klinik etc. besser auskennen.
Hier wäre das Thema damit fehl am Platze; denke bitte an die von Dir bejahte Vorschaltseite mit der FAQ 1129.
Ich wünsche Deiner Mutter und Dir alles Gute und das sie die Hilfe bekommt, die sie benötigt.
Gruß
Finjen
Also nochmal ganz von vorn
Liebe/r Lovepoint,
danke erstmal, dass du den Fall nun was ausführlicher geschildert hast.
Dort ist es so, dass die Ärzte ihr eben drohen einen Richter
für einen Beschluss zu holen, wenn sie nicht weiterhin dort
bleibt.
haben die Ärzte dir das so gesagt? Hört sich eher so an, als hättest du diese Info von deiner Mutter, welche auf der einen Seite depressiv ist, auf der anderen Seite suchtkrank und grade einen Rückfall hatte.
Sie ist nun in einer furchtbar elenden seelischen Verfassung. Alles Gute dieser Welt wünsche ich deiner Mutter. Klar braucht sie alle deine Unterstützung.
Aber, um wieder on topic zu gehen: Selbst wenn die Ärzte mit dem Richter drohen sollten (was ich mal dahingestellt sein lassen will), warts doch einfach ungerührt ab.
Um sie zwangsweise ihrer Freiheit berauben zu können, müssen die Ärzte dem Richter eine Diagnose vorlegen, dass eine akute Gefährdung vorliegt.
Wenn man bei einem Rückfall irgendeiner Bekannten in der ersten Verzweiflung eine Selbsttötungsabsicht kundtat und die, ernüchtert, ausdrücklich widerruft, wird das nix mit der Zwangseinweisung.
Gruß
Annie