Rechte auf Leistungen nach Arbeitsunfall?

Hallo,

welche Kosten hat die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall (Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt, zur Krankengymnastik, sonstige Zuzahlungen zu Verordnungen …,) in welcher Höhe zu tragen?

An wen muss sich der verunfallte Arbeitnehmer wenden, wenn er durch die Verletzung physische Einschränkungen davontragen wird?
Konkret geht es um einen Kurierfahrer, der sich während der Arbeitsausübung zwei Außenbänder des rechten Sprunggelenks gerissen hat.

Auf was hat der Arbeitnehmer Anspruch?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

welche Kosten hat die Berufsgenossenschaft nach einem
Arbeitsunfall (Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt, zur
Krankengymnastik, sonstige Zuzahlungen zu Verordnungen …,)
in welcher Höhe zu tragen?

Alle Behandlungskosten, die auf Behandlungen aufgrund des Arbeitsunfalls zurückzuführen sind, inkl. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, gegebenenfalls Verdienstausfall, Verletztenrente, Reha, etc. etc.

An wen muss sich der verunfallte Arbeitnehmer wenden, wenn er
durch die Verletzung physische Einschränkungen davontragen
wird?

An die BG!

Konkret geht es um einen Kurierfahrer, der sich während der
Arbeitsausübung zwei Außenbänder des rechten Sprunggelenks
gerissen hat.
Auf was hat der Arbeitnehmer Anspruch?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße

Solange der Kurierfahrer nicht als ICH-AGler oder Selbständiger geführt wird, sondern als Angestellter, unverzüglich der BG melden, die informieren besser als ich das hier hinkriege.

Frank Wilke