Rechte autoverkauf verkäufer privat

Hallo,

hab mal eine Frage. Ich hab mein Auto mündlich (mit Zeugen) verkauft. Das Auto sollte allerdings erst später geholt werden, Geld und Kaufvertrag hätten heute erledigt werden sollen. Hab sogar noch SMS von dieser Person (vom Vortag) wo diese mir bestätigt heute alles mit mir zu erledigen. Paar Stunden vor dem Termin bekomme ich Bescheid, dass sie vom Kaufvertrag zurücktritt. Ist das so rechtens!? Habe mir in der Zwischenzeit schon ein anderes Auto gekauft, weil ich ihn ja dann ab heute abmelden sollte. Zudem habe ich letzte Woche noch Personen am Telefon erklärt, dass das Auto verkauft ist. Die hätten alle Interesse daran gehabt.

Vielleicht kann mir ja von euch einer helfen!?
Danke, liebe Grüße…

Hallo!

hab mal eine Frage. Ich hab mein Auto mündlich (mit Zeugen)
verkauft. Das Auto sollte allerdings erst später geholt
werden, Geld und Kaufvertrag hätten heute erledigt werden
sollen. Hab sogar noch SMS von dieser Person (vom Vortag) wo
diese mir bestätigt heute alles mit mir zu erledigen. Paar
Stunden vor dem Termin bekomme ich Bescheid, dass sie vom
Kaufvertrag zurücktritt. Ist das so rechtens!? Habe mir in der
Zwischenzeit schon ein anderes Auto gekauft, weil ich ihn ja
dann ab heute abmelden sollte. Zudem habe ich letzte Woche
noch Personen am Telefon erklärt, dass das Auto verkauft ist.
Die hätten alle Interesse daran gehabt.

Vielleicht kann mir ja von euch einer helfen!?

Wenn Du den Kaufvertrag wirklich durchsetzen willst, hilft Dir dabei ein Rechtsanwalt.
Bei mündlichen Verträgen und/oder geringen Kaufsummen lohnt sich das jedoch möglicherweise nicht immer…

Gruß,
M.

Hallo!

Du wärst mit deiner Frage im Rechtsbrett besser aufgehoben, pass aber auf, wie du diese dort formulierst.

Ob du viel Erfolg haben wirst, kann ich dir nicht sagen,bezweifle es aber eher, weil dir ja nicht wirklich ein Schaden entstanden ist.
Aber du hast zumindest eines aus der Sache lernen können. Das Fahrzeug bekommt der, der als Erster die Kohle auf den Tisch legt. Vergiss alles was am telefon versprochen wird.

mfg

Hallo,

am Telefon wurde nichts versprochen. Die Person hat unter Zeugen mit mir einen mündlich Kaufvertrag gemacht!!

Hallo !

Es ist doch ein rein rechtliches Problem.

Ist der Kaufvertrag wirksam und kannst Du es im Zweifel nachweisen ?

Dann wäre es auch für den nun abgesprungenen Kaufinteressenten bindend,er muß den Wagen zum vereinbarten Preis abnehmen.
Das kann man einklagen(macht aber Ärger und Kosten und wenn der andere nicht zahlen kann,bleibst Du auf den Kosten sitzen).

Selbst die Minderkosten kann man einklagen,wenn man nun den Wagen nicht mehr zu diesem Preis verkaufen könnte.

Auch mündliche Kaufverträge sind bindend,ein Rücktrittsrecht gibt es hier nicht. Das wird ja ausdrücklich nur in besonderen Fällen(Versandhandelskauf z.B.) vom Gesetz eingeräumt.

MfG
duck313