Rechte b. falscher Einlad. z. Vorstellungsgepräch

Angenommen sei folgender Fall:
ein Mann wohnt bis Mitte 2009 im Mehrfamilienhaus seiner Eltern. Von dort aus bewirbt er sich bei einem Arbeitgeber X um seine Wunschstelle. Da die Stelle nicht besetzt wird, erhält er eine Absage auf dem Postweg.

Kurze Zeit darauf zieht er mit seiner Frau in eine ca. 20 km entfernte Stadt. Ca. 8 Monate später wird die o.g. Wunschstelle erneut ausgeschrieben. Der Mann bewirbt sich erneut, mit aktualisierten Bewerbungsunterlagen.

Der (große) Arbeitgeber X erstellt daraufhin eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, verhgisst aber, die Adresse zu aktualisieren. Der Brief wird an die alte Adresse zugestellt, wo sich die Eltern gerade im urlaub befinden. Die über 6 Monate abgeschlossenen Nachsendeaufträge sind erloschen.

Nach Rückkehr finden die Eltern die falsch zugestellte Einladung. der Vorstellungstermin ist ca. 1 1/2 Wochen verstrichen.

Der Mann, der um seine Wunschstelle kämpfen will, fällt aus allen Wolken, prüft seine Bewerbung nochmals (erfolgreich!) auf Korrektheit.
Der Fehler liegt zu 100% bei X.

Die Fragen sind, wie solch ein Fall rechtlich zu beurteilen ist. Ferner, wie eine personelle Strategie des Mannes aussehen sollte, um noch zum Erfolg zu kommen, bzw. eine gleichwertige Stelle zu erhalten.

Ist das jetzt Ihr Ernst? Was sollte der Mann denn für Rechte haben? Ein Anrecht auf ein Vorstellungsgespräch gibt es nicht und auf eine Arbeitsstelle dort schon gar nicht. Der Brief hätte auch auf dem Postweg verloren gehen können, dann hätte der Mann nie davon erfahren. So ist das halt.

Der Mann sollte vielleicht eher bei der Firma anrufen und höflich das Problem schildern. Vielleicht gibt es ja dann noch eine Chance.

Der schwarze Peter
Hallo

Ärgerlich. Mehr meiner Meinung nach aber nicht.

Aber das passiert, wenn man bei seinen Bewerbungen nicht nachhakt.

Gruß,
LeoLo