Rechte bei 400€-Jobs

Hallo,

angenommen, eine Frau ist in einem Sonnenstudio auf 400€-Basis beschäftigt und hat sich dort eine Schulterverletzung in der rechten Schulter zugezogen. Ihr Arzt rät ihr dringend, sich operieren zu lassen. Sie würde dann aber für mehrere Wochen ausfallen (angeblich Arm-Gipsverband) und es ist dort allgemein bekannt, dass der Chef längere Ausfallzeiten mit der Kündigung bestraft. Was kann diese Frau nun tun?

Vielen Dank für evtl. Antworten

Liebe Grüße
Peter Köster

Hallo,
es handelt sich hier offensichtlich um einen Arbeitsunfall -
sofort bei der eigenen Krankenkasse (nicht Knappschaft) melden.
Es besteht u.U. Anspruch auf Verletztengeld.
Arbeitsrechtlich denke ich, wird sie genauso behandelt wie andere
AN auch, aber da kenne ich micht nicht so aus.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo an dieser Stelle.

Arbeitsrechtlich denke ich, wird sie genauso behandelt wie
andere
AN auch, aber da kenne ich micht nicht so aus.

Sieht gut aus :smile:.
Dennoch:
-existiert ein BR ?
-wielange wurde die Frau schon beschäftigt ?
-wieviel MA im Betrieb ?
-Probezeit noch am Laufen ?
Eine ungünstige Krankheitsprognose ist übrigens ein Kündigungsgrund: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Hallo!

es handelt sich hier offensichtlich um einen Arbeitsunfall -
sofort bei der eigenen Krankenkasse (nicht Knappschaft)
melden.
Es besteht u.U. Anspruch auf Verletztengeld.

Wieso besteht ein Anspruch gegen die Krankenkasse, wenn tatsächlich ein Arbeitsunfall vorgelegen hat? Was ist mit § 11 IV SGB V? Sollte man sich nicht eher an die zuständige BG wenden?

Gruß,

Florian.

Hallo,
also wenn es nicht der Krankenkasse in irgendeiner Form als
Arbeitsunfall gemeldet wird übernimmt diese auch die Behandlungskosten.
Dann kommt es auch darauf an wie die Krankenversicherung aussieht,
z.B. Familienversicherung, Hauptbedschäftigung usw.
Meist zahlt die Krankenkasse das eventuelle Verletztengeld im Auftrag
der BG.
Bei krankebnversicherungspflichtigen AN. berechnet die Krankenkasse
auch die Höhe des Verletztengeldes.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,

im Sozialversicherungsrecht bin ich nicht so fit, dazu haben aber andere schon geschrieben.

Zum Arbeitsrecht:

Die Frau wird wohl ihre Stelle verlieren. Sonnenstudio klingt nicht nach 10 Mitarbeitern, Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt. Somit würde kein Kündigungsschutzgesetz greifen. Das heisst: der Betreiber kann innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist (mind. 2 Wochen, je nach Dauer des AV) kündigen. Aber die Frau hat wie jeder andere Beschäftigte auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub (bzw. Ausgleich in Form von Geld, da sie ihn ja nicht nehmen kann). Der Gesetztgeber sagt nämlich nicht, dass diese Ansprüche nur MA haben, die eine bestimmt Anzahl von Stunden leisten. Ob sich das aber immer durchsetzen lässt, ist eine andere Sache. Klagen kann man meist vergessen. In der ersten Instanz vor Arbeitsgerichten zahlt man immer seine eigenen Kosten selbst. Bei dem Mini-Anspruch lohnt es sich also kaum. Kosten wären wohl höher.

Und dem Betreiber des Sonnenstudios ist das (mal ehrlich betrachtet) wohl auch kaum zuzumuten, für einen auf unbestimmte Zeit erkrankten Mitarbeiter die Aushilfsstelle freizuhalten. Oder?

Viele Grüsse
T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja
Hi!

Die Frau wird wohl ihre Stelle verlieren. Sonnenstudio klingt
nicht nach 10 Mitarbeitern,

Und wenn es eine Kette mit einigen hundert Mitarbeitern wäre?

Klagen kann man meist vergessen.

Warum?

In der ersten
Instanz vor Arbeitsgerichten zahlt man immer seine eigenen
Kosten selbst. Bei dem Mini-Anspruch lohnt es sich also kaum.
Kosten wären wohl höher.

Du weist schon, dass die Kosten sich nach dem Streitwert berechnen?
Du weißt schon, dass es so etwas wie Prozesskostenbeihilfe gibt?

Mal so als Nachhilfe
http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/recht/uverf…

LG
Guido

Verehrter Guido,

wollen Sie der Frau helfen oder mich fertig machen?

Und wenn es eine Kette mit einigen hundert Mitarbeitern wäre?

Klagen kann man meist vergessen.

Warum?

Du weist schon, dass die Kosten sich nach dem Streitwert
berechnen?
Du weißt schon, dass es so etwas wie Prozesskostenbeihilfe
gibt?

Herr Lehrer, Ihre Tipps helfen nicht wirklich weiter. Wollen Sie der Frau raten, zu klagen? Dann sagen Sie´s, ich halte es nicht für klug.

Also für die Dame: hat das Sonnenstudio wirklich mehr Mitarbeiter, als 10 (MA unter 20 Wochenstunden sind 0,5 MA, bis 30 Wochenstunden 0,75), dann haben Sie Kündigungsschutz. Dann bitte nochmal posten.

Freundliche Grüsse
T.

Hi!

wollen Sie der Frau helfen oder mich fertig machen?

Zunächst: Ich bleibe beim DU! Nicht aus Respektlosigkeit, sondern einfach, weil es im Internet im Allgemeinen und hier ganz besonders üblich ist!

Es geht mir nicht darum, irgend wen „fertig“ zu machen! Es geht mir darum, dass gefährliches Halbwissen im Mix mit übersteigerter Geltungssucht zu falschen Schlüssen beim Fragesteller führen kann!

Herr Lehrer, Ihre Tipps helfen nicht wirklich weiter. Wollen
Sie der Frau raten, zu klagen?

Wenn man die Regeln hier nicht nur gelesen sondern sogar verstanden hat, dann sollte man wissen, dass hier keine Rechtsberatung statt findet!

Dann sagen Sie´s, ich halte es
nicht für klug.

Das soll ein evtl. Betroffener selbst entscheiden! Die Anmerkung, dass der Streitwert (ohne ihn zu kennen) in keiner Relation zu den Gerichtskosten steht, ist gelinde gesagt armseelig!

Dass solche „Kleinigkeiten“ in der Regel in einem Vergleich während des Gütetermins geklärt werden, macht die ganze Sache noch einmal etwas „billiger“! Aber das muss ich Dir als gestandenem Experten, der die ZPO auswendig kennt, sicher nicht erläutern, oder?

Nebenbei: Da Du ja immer neue „Fakten“ ins Spiel bringst, die überhaupt nicht bekannt sind: Weißt Du, ob die fiktiv Betroffene nicht evtl. sogar Rechtsschutz-versichert ist?

Also für die Dame: hat das Sonnenstudio wirklich mehr
Mitarbeiter, als 10 (MA unter 20 Wochenstunden sind 0,5 MA,
bis 30 Wochenstunden 0,75), dann haben Sie Kündigungsschutz.

Nur für Dich: Das trifft erst nach einem halben Jahr zu!

LG
Guido

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Vereehrter Personalfuzzi (so nennen Sie sich selbst…),

Sie missbrauchen dieses Forum zum Kleinkrieg. Erläutern Sie mir also bitte keine Regeln. Und stampfen Sie dabei bitte nicht auch noch mit dem Fuss auf (ich höre es förmlich :smile: )

Nehmen Sie sich ein schönes Guten-Morgen-Pils und richten Sie mit Ihrem Computer ruhig Chaos an, aber erst nach dem Dampf ablassen. Bitte.

Und versuchen Sie denen zu helfen, die eine Frage gestellt haben.

Schönen Tag noch.

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Jawoll! offtopic
Hi!

Vereehrter Personalfuzzi (so nennen Sie sich selbst…),

Das empfinde ich auch nicht als Beleidigung - ich könnte da auch etwas anderes reinschreiben, aber wozu?

Ich bin schon ziemlich lange hier und habe auch schon das ein oder andere Mal sinnvolle Hilfen gegeben. Da könnte in meiner ViKa (die ICH wenigstens gefüllt habe) auch drinstehen: Verpennter Sozialschmarotzer. Es würde nichts an der Qualität meiner Postings ändern…

Sie missbrauchen dieses Forum zum Kleinkrieg.

Nö! Ich HASSE es nur, wenn irgendjemand, der bestenfalls ein gefährliches Halbwissen präsentieren kann, seine Thesen hier als Rechtstipps verkauft!

Du musst schon damit leben, dass ich Fehler korrigiere!

Erläutern Sie
mir also bitte keine Regeln.

Die Regeln hat das Team erstellt, nicht ich! Da Du sie vermutlich nicht verstanden hast, habe ich auf selbige hingewiesen!

Und stampfen Sie dabei bitte
nicht auch noch mit dem Fuss auf (ich höre es förmlich :smile: )

Kann ich gar nicht - bin nämlich fußkrank :wink:

Nehmen Sie sich ein schönes Guten-Morgen-Pils

Kein Bier vor vier!

Und versuchen Sie denen zu helfen, die eine Frage gestellt
haben.

Den Vorsprung holst Du nicht mehr ein! (und JA - das war Arroganz!)

Was ich in Deinem Posting vermisse, ist etwas, was sich mit dem eigentlichen Thema befasst!

LG
Guido

@Ivo Löschung ohne Kommentar ist ok!

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„Ich bin schon ziemlich lange hier…“
„Es würde nichts an der Qualität meiner…“
„Du musst schon damit leben, dass ich Fehler korrigiere!“
„Den Vorsprung holst Du nicht mehr ein!“

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Hi!

Jep!

Ich merke, dass es Dir lieber ist, meinen Sachfragen auszuweichen und den Schwarzen Peter in meine Richtung zu schieben!

Dann kommen bestenfalls Hinweise auf Seiten ohne Quellenangaben, bzw. mit Angaben von Urteilen, die extrem einzelfalllastig sind, und auf erneute Rückfragen kommt der Hinweis, dass ich selbst googeln soll…

Sachlich bleibt Deine Behauptung pauschal jedoch nur eins, nämlich falsch!

Ich schließe mich deshalb Eillicht an und beende das Ganze (da mittlerweile JEDER hier weiß, wo Du einzuordnen bist) mit einem freundlichen PLONK!

LG
Guido

P.S. Ich hatte im letzten Posting übrigens absichtlich darauf hingewiesen, dass es arrogant ist, um Dir den Wind, den Du mit dieser erneut unsachlichen Antwort versuchtest in die Segel zu bringen, aus selbigen zu nehmen

@Ivo - Löschung…Du weißt schon

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