Rechte bei Alkohol- und Drogenkontrolle

Hab mal eine Frage:
wenn man von der Polizei angehalten wird und man soll ein test machen, ob alkohol oder drogen konsumiert wurde, und man soll sich hinstellen und irgendwelche bewegungen machen, wo man sich voll dämlich vorkommt (bsp. mit dem re zeigefinger mit ausgestreckten armen zur nasenspitze führen), kann man darauf verzichten und verlangen direkt in das gerät zu pusten (bei alkohol) oder auf den teststreifen zu pis… (bei Drogen)?
wie sieht da die Rechtslage aus?

Ja kann man.
Nach dem nemo-tenetur-Grundsatz kann man jegliche Mithilfe bei der „eigenen Überführung“ verweigern. Man kann sich prinzipiell sogar weigern „zu pusten“. Viel bringen tut das natürlich nicht, da dann ohnehin der Verdacht ausreicht um mitgenommen zu werden zu einer „zwangsweisen“ Blutalkoholkontrolle.

Mfg

Hallo DarkX,

ich habe es so verstanden, dass die Person ja durchaus bereit wäre, einen etwaigen Dorgenkonsum überprüfen zu lassen, aber eben nicht über motorische Tests.

Ich finde die Frage insofern interessant, als eine mir bekannte Person nach einem Schlaganfall einen „unsicheren“ Gang hat und bei einer Kontrolle via „Linien-Laufen“ sicherlich auffiele. Um diese „Peinlichkeit“ zu vermeiden, würde er sicherlich auch eine „Pust-“/Blutkontrolle bevorzugen.

Viele Wochenendgrüße

Kathleen

Huhu,
ja das habe ich schon verstanden, ich meinte das auch so, dass man dann einfach das verweigern kann was man nicht machen will, dann wird man ja automatisch nach dem nächsten gefragt, verweigert man dann alles muss man halt mit zur Blutkontrolle.

Mfg

Ja kann man.
Nach dem nemo-tenetur-Grundsatz kann man jegliche Mithilfe bei
der „eigenen Überführung“ verweigern. Man kann sich
prinzipiell sogar weigern „zu pusten“. Viel bringen tut das
natürlich nicht, da dann ohnehin der Verdacht ausreicht um
mitgenommen zu werden zu einer „zwangsweisen“
Blutalkoholkontrolle.

Das hört sich jetzt so an, als ob die bloße Ablehnung eines freiwilligen Atemalkoholtests dazu führt, dass ein hinreichender Trunkenheitsverdacht besteht, um eine Blutprobe anzuordnen.

Das kann doch nicht sein, oder?

Ja und Nein.
Ein hinreichender Tatverdacht ist natürlich zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben, da gerade eine Verweigerung der Mithilfe grundsätzlich nicht negativ interpretiert werden darf, aber:
Das Anhalten des Fahrzeugs basiert ja grundsätzlich bereits auf einem Anfangsverdacht (z.B. Schlangenlinien fahren etc.), dies führt dann zur Aufnahme von Ermittlungen (Erforschung des Sachverhaltes). Durch diese Ermittlungen wird der Verdächtige zum Beschuldigten. Er kann ungestraft lügen und jegliche Mithilfe an einer möglichen Überführung verweigern, muss allerdings teils Eingriffe gegen sich im Rahmen der Ermittlungen zulassen gem. §81a StPO (drastisches Beispiel ist hier der Brechmitteleinsatz). „Pusten“ wird zuerst veranlasst, da die Blutentnahme deutlich aufwendiger ist und zudem (zumindest in der Theorie) unter Richtervorbehalt steht.
Im Gegensatz zu Maßnahmen wie dem Brechmitteleinsatz, begegnet die Blutentnahme jedoch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weshalb sie (bei Verweigerung der Mithilfe an der Aufklärung) problemlos durchgeführt werden darf.

PS: Ich merke gerade, du wirst dich nun vermutlich fragen, was der Unterschied zwischen Atemkontrolle und Blutentnahme ist. Die Atemkontrolle erfordert eine aktive Mitwirkung (den Akt des Pustens) und führt daher bei Verweigerung des Beschuldigten zur Verletzung des nemo-tenetur-Grundsatzes, während die Blutkontrolle für den Beschuldigten passiv erfolgt (nix tun) und sich damit der Beschuldigte nicht aktiv selbst belasten müsste und daher zulässig ist. Hier setzt u.A. auch die Problematik des Brechmitteleinsatzes an (über den ich mal eine ganze Seminarsarbeit schreiben musste).

Mfg

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da dann ohnehin der Verdacht ausreicht um
mitgenommen zu werden zu einer „zwangsweisen“
Blutalkoholkontrolle.

Sry ich habe mich da etwas blöd ausgedrückt, der Verdacht erhärtet durch das Verweigern natürlich rein rechtlich gesehen nicht, den Grund für die „Mitnahme“ erläutere ich in meinem anderen (langen) Post.

Mfg und sry^^