Zum Thema Eigentumsübeschreibung eines Mehrfamilienhauses mit Abtretung des Nießbrauches stellen sich verschiedene Fragen.
Hypothetische Ausgangsposition:
Ein Mehrfamilienhaus wäre z.B. vor 7 Jahren an das leibliche erwachsene Kind (Alter des Kindes z.B. über 40) übertragen worden, die Eltern=Schenker hätten den wirtschaftlichen Nießbrauch an den Mieteinnahmen mit dem Zusatz, dass alle Instandhaltungskosten durch den Nießbrauchinhaber gezahlt werden müssten. Das erwachsene Kind würde in dem Haus die EG-Etage bewohnen und dafür auch nach Eigentumsübertragung Miete an den Nießbrauchinhaber (Eltern) zahlen.
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Frage:
Könnte die Übertragung (Schenkung) eines Mehrfamilienhauses unter der o.g. Konstellation nach 7 Jahren wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Nießbrauchinhaber (Eltern) dies wünscht?? -
Frage:
Dürfte das Kind in seiner Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten (z.B. Vergrößerung eines Bades) durchführen, ohne dass der Nießbrauchinhaber dem zustimmt? -
Frage:
Dürfte dem Kind fristlos gekündigt werden, wenn trotzdem Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten durchgeführt würden (sofern Frage 2 mit „nein“ beantwortet würde)?
Vielen Dank schon mal für evt. Antworten.