wenn man ein individuell angefertigtes Objekt online bestellt, z.B. eine Kette mit Gravur. Da muss man ja verscheidene Angaben machen über die individuelle Anfertigung, in dem Fall die Gravur. Wenn man eine Angabe aber falsch verstanden hat, z.B. hat man horizontal und veritkal vertauscht, also umgekehrt verstanden, hat man dann das Recht, diese Kette zurückzugeben und nicht zu bezahlen, bzw. sie berichtigt neu zu bestellen?
Wenn man eine Angabe aber falsch verstanden hat ,
[…] hat man dann das Recht, diese Kette zurückzugeben und nicht zu :bezahlen, bzw. sie berichtigt neu zu bestellen?
Hallo,
ist die Frage wirklich ernst gemeint?
Wenn der Käufer etwas falsch versteht, wird das wohl nicht das Problem des Verkäufers sein.
„Es ist kein Reisemangel, wenn es um einen Swimmingpool herum nass und somit glatt ist. Wer deshalb in der Hotelanlage ausrutscht, kann keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Aktenzeichen: I-12 U 24/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.“
Die Kette ist mangelfrei, da sie offenbar genau so geliefert wurde wie bestellt. Wenn sonst auch keine Mängel vorliegen, hat man keine Ansprüche auf Grund der Sachmängelhaftung („Gewährleistung“).
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. (aus §312d BGB)
Also: Nein, wenn seitens des Verkäufers keine besonderen Rücktritssrechte eningeräumt wurden (die aber freiwillig wären und dann auch so in den AGB stünden), dann sehe ich keine Möglichkeit.