Rechte bei "Fehlzahlung"

Hallo community,
Kunde A kauft am Schalter bei der Deutschen Bahn eine Fahrkarte. Auf der Fahrkarte steht der Preis. Er zahlt den Betrag mit Karte. Die Schalterbeamtin tippt den Betrag falsch ein und auch der Kunde bemerkt den Zahlendreher nicht sofort. Erst beim Abrufen des Kontoauszugs fällt dem Kunden der falsche Betrag auf. Hat der Kunde jetzt noch ein Recht auf Erstattung des überhöhten Betrags?
Gruß pucky

Selbstverständlich. Zurück zum Schalter, Kontoauszug und Karte mitnehmen.