Liebe/-r Experte/-in,
letzten Sommer habe ich bei einem Peugeot-Händler einen älteren Peugeot 406 gekauft, mit einem Jahr Gebrauchtwagen-Garantie, die noch nicht abgelaufen ist. Anfang April sprang das Auto nicht an. Die Werkstatt schleppte es ab, angeblich wurde kein Fehler gefunden, alles sei okay, ich mußte Fehlersuche und Leihwagen bezahlen.
Diese Woche Montag sprang das Auto wieder nicht an, nach ca. einer Stunde sprang er an, ich konnte von der Arbeit heimfahren. Dienstag mittag gleiches Spiel, sprang erst nicht an, nach ca. 40 Minunten dann doch, ich fuhr direkt in die Werkstatt, dort wurde „sporadischer Fehler der elektronischen Wegfahrsperre“ gefunden, Auto mußte/sollte dort bleiben. Leihwagen stand nicht zur Verfügung, nach massivem Terror war man bereit, mich heimzufahren. Seitdem keine Nachricht der Werkstatt, auf meinen Anruf hin hieß es „wir wissen noch nichts, wir melden uns“, habe massive Umstände und Kosten, um ohne mein Auto klarzukommen.
Was soll ich tun, ich BRAUCHE das Auto, und wer trägt meine bisher entstandenen Kosten?
Hallo,
das erscheint mir schon eine ziemlich ungünstige Situation zu sein. Fraglich und für dich interessant ist jedoch nur, was für ein Fehler auftritt. Denn davon hängt ab, wer die Kosten für die Reparatur trägt. Wenn dieser zu den Gewährleistungsmängeln gehört, muss die Werkstatt die Kosten tragen. Was den Leihwagen angeht, den du nun sicher haben wirst hängt es widerum von der GArantievereinbahrung ab. Wenn hierin auch ein Leihwagen für die Reparaturzeit vereinbart ist, und der Fehler in den Gewährleistungsbereich gehört, dann müssen sie dir die Kosten für den Leihwagen bzw. die Kosten für die Bahn ersetzen.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.
Gruß
Robert
Da hilft nur eins.
Bei Peugeot Deutschland anrufen und den Namen des Geschäftsführers erfragen und schriftlich richtig Druck machen per Brief oder Fax.
PEUGEOT Deutschland GmbH
Armand-Peugeot-Str. 1, 66119 Saarbrücken, Saarland
T: (0681) 879 - 215 F: (0681) 879 - 545
Hallo Dagmar,
sorry für die späte Nachricht ! Wie alt ist das Fahrzeug denn, und wann fingen die Probleme an ?
Die entstandenen Kosten wird leider niemand ersetzen, denn die Garantieversicherung des Peugeot Händlers trägt nur die reinen Instandsetzungskosten. Du solltest dem Händer einen Brief schreiben (ggfs. unter Zuhilfenahme eines Juristen), dass bereits 2 Nachbesserungsversuche wg. desselben Mangels durchgeführt wurden, und Dir deshalb Kosten in Höhe von XXX entstanden sind. Weiterhin würde ich schreiben, dass Du vermutest, dass das Problem an der Wegfahrsperre bereits bei Verkauf des Fahrzeugs bestand ( es gab hier Rückrufe von Peugeot). Sofern dasselbe Problem jetzt nochmals auftritt, könntest Du von dem Händler Wandlung, Kaufpreiserstattung und Übernahme der entstandenen Kosten fordern. -