Rechte bei Hausübergabe

A und B haben sich zusammen ein Haus gekauft. Übergabetermin ist der 01.07.06. Die vorherigen Eigentümer X und Y bleiben noch bis zu diesem Datum im Gebäude wohnen. Nun gibt es leider Schwierigkeiten einen Termin für die Übergabe des Hauses zu finden. A und B haben X und Y gesagt, dass sie den ganzen Tag bis nachmittags um 16 Uhr Zeit haben das Haus zu übernehmen. X und Y bestehen darauf, dass die Übergabe um 18 Uhr sein muss. Leider können A und B unmöglich um 18 Uhr da sein. X und y sind aber nicht kompromissbereit und bestehen auf die Uhrzeit 18.00. Sie sind außerdem so verärgert, dass sie nicht mehr mit A und B kommunizieren wollen.
Was können A und B nun tun? Gibt es rechtlich gesehen einen Zeitpunkt an dem sie die Immobilie übernehmen dürfen?

Hallo!

A und B haben sich zusammen ein Haus gekauft. Übergabetermin
ist der 01.07.06. Die vorherigen Eigentümer X und Y bleiben
noch bis zu diesem Datum im Gebäude wohnen.
Nun gibt es leider
Schwierigkeiten einen Termin für die Übergabe des Hauses zu
finden. A und B haben X und Y gesagt, dass sie den ganzen Tag
bis nachmittags um 16 Uhr Zeit haben das Haus zu übernehmen. X
und Y bestehen darauf, dass die Übergabe um 18 Uhr sein muss.
Leider können A und B unmöglich um 18 Uhr da sein. X und y
sind aber nicht kompromissbereit und bestehen auf die Uhrzeit
18.00. Sie sind außerdem so verärgert, dass sie nicht mehr mit
A und B kommunizieren wollen.

Tja, also das ist schlecht, aber warum muss das Haus persönlich übergeben werden? Kann die (Schlüssel-)Übergabe denn nicht auch am 2.7. stattfinden… oder vorher?

Wann ziehen x+y denn aus?

Übergaben können auch durch Vertreter/innen durchgeführt werden!
Sucht Euch jemanden, notfalls einen Rechtsanwalt o.ä.

Was können A und B nun tun? Gibt es rechtlich gesehen einen
Zeitpunkt an dem sie die Immobilie übernehmen dürfen?

Aus meiner Sicht regelt das der Vertrag. Schade, wenn der notarielle Vertrag diesen Punkt nicht enthält - oder doch?

Das Eigentum kann „übernommen“ werden, sobald es entsteht/existiert, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Eigentümer hat die komplette Verfügungsgewalt und kann den Gegenstand gegenüber dem Besitzer (vertrags- bzw. vereinbarungsgemäß) herausverlangen.

Good luck, Grüße, Jogi

Guten morgen,

Was können A und B nun tun? Gibt es rechtlich gesehen einen
Zeitpunkt an dem sie die Immobilie übernehmen dürfen?

ist der notarielle Kaufvertrag verloren gegangen, in dem normalerweise ausführliche Regelungen zum Thema Übergabe stehen?

Gruß,
Christian

finden. A und B haben X und Y gesagt, dass sie den ganzen Tag
bis nachmittags um 16 Uhr Zeit haben das Haus zu übernehmen. X

Da kauft jemand ein Haus und dann werden 2 Stunden Zeitdifferenz bei der Übergabe zum Problem ? Das kann ich nicht glauben. Wenn ich mir ein Haus kaufe und die Übergabe anberaume, habe ich den Rest des Tages nichts anderes vor. Und wenn doch, mache ich die Übrgabe an einem anderen Tag.

Kopfschüttelnde Grüße