Rechte bei ingamwährung von onlinespielen

viele kennen das ja man kauft für euros, währung die man dann in spielen gegen items bezahlfeatures usw. eintauscht.

in diesem falle geht es speziell um ogame von der firma gameforge

diese verkaufen dunkle materie.
erstmal grundsätzlich auch hier sollte doch das widerrufsrecht gelten.
also problemlos sollte die nicht verbruachte DM erstattet werden wenn man innerhalb von 14 tagen den kauf widerruft??
diese firma stellt sich aber quer.

nächste frage wie sieht es aus mit den ingame sachen die man für die Dm erwerben kann
in diesem fall geht es speziell um den commander, unter anderem wird einem da werbefreiheit versprochen.

sehr gut versteckt per kleinem pop up wenn man mit der maus etwas länger drüberbleibt heisst es dann
„du bekomst keine werbung mehr für fremdspiele, aber informationen für events und aktionen“
hier mal ein bild was ich meine
http://www.bilder-hochladen.net/files/big/6wqw-o-1ff…

ich dneke schon allein so ein versteckter hinweis ist rein rechtlich nicht korrekt

bislang war es so, das man werbung gemacht hat wenn es z.b. 20% mehr Dm gegeben hat. dies durch ein wegklickbaren banner, sowie 2 oder 4 stunden countdown

nun hat man aber werbung geschaltet
lade dir das app einens fremden spiels runter und erhalte DM.

dies natürlich versteckt, der banner verspricht DM gratis, klcikt man darauf. lade dir app runter teste bis level 8 und erhalte DM
hier ein bild
dieser banner ist wegklickbar und der störende countdown lief 24 stunden

nach userbeschwerden im forum
http://board.ogame.de/board410-ogame-das-spiel/board…

wurde argumentiert
da man ja dm erhält ist dies spielbezogen, im grunde ist diese argumetation aber doch ein freifahrtsschein einen mit werbun zuzudonnern.

werbefreiheit versprechen, aber doch werbung
kaufe hier , tanke da und erhalte dm

und so wie ich den ersten satz des communitymanagers verstehe kauft man nur die dm, somit unterliegt nur die DM dem verbauchergesetz.
http://board.ogame.de/board410-ogame-das-spiel/board…

was man damit tut ist jedem selbst überlassen, tauscht man sie gegen ingame features ein würde kein anspruch auf die versprochenen leistungen bestehen

während ich mir bei den anderen sachen eigentlich zihemlich sicher bin das, die firma da falsch handelt falsch denkt im grunde also nur auf eine detailirte bestätigung hoffe bin ich mir bei dem letzten teil nicht so sicher.
wie sieht es damit aus ?? unterliegt auch der eintausch von gekaufter ingamewährung dem verbraucherrecht ??

Hi,

  1. Das Rechte-Brett wäre besser geeignet (denk dran die Frage alg. zu stellen!)
  2. Die größte Lüge ist „Ich habe die AGB gelesen“. Es gibt ein Widerrufsrecht. Es gibt auch die Stelle, das man selbst die Anwaltskosten etc. trägt, im Falle einer Klage (Ausnahmen sind auch dabei=.
  3. Sind die Premiumsachen es wirklich wert?

mfg,

Hanzo

Hallo,

zu den anderen Fragen mehr im Rechtsbrett, aber:

  1. Sind die Premiumsachen es wirklich wert?

Nur so sollte man es nicht sehen. Wenn einem das Spiel gefällt, dann sollte man sich überlegen Premium auszugeben - denn sonst riskiert man, dass es das Spiel schon bald nicht mehr geben wird.

Gruß

Anwar

Sehe ich auch so… ich hab z.B. schon etliche Skins in League of Legends gekauft - wenn mir ein Spiel wirklich Spass macht, dann ist es auch ok ihnn dann und wann mal ein wenig GEld dafür zu geben.

genau wegen diesem allgemein halten habe ich es nicht ins rechtsforum gepostet.
da halt z.b. der fall mit dem commander versprcohener aber nicht eingehaltener werbefreiheit wie soll ich das allgemein halten.
wie soll ich es allgemein halten wenn ein spielerbetreiber argumentiert.
du kaufts nur die ingameaehrung, das unterliegt dem recht. was du dann mit der ingamewaehrung eintauschts ist was anderes.
im grunde genommen also eine freikarte alles zu verspreechen nichts zu halten.
denke aber auch das sowas schon an die oeffentlichkeit muss und spaetestens dann ist es mit allgemeinhalten vorbei