Rechte bei Inkasso

Hallo !
Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel im Wert von 34 Euro gekauft. Leider bin ich kurz danach in ein finanzielles Loch gestürzt,so das ich das Geld nicht aufbringen konnte.Es wurde ein Inkassodienst hinzu gezogen.Auch dort konnte ich Anfangs nicht bezahlen,so das die Summe mittlerweile auf 110 Euro angewachsen ist.Ich bezahlte dem Inkassounternehmen 50 Euro und bat um die Zusendung einer Aufstellung der Kosten,weil mir die Summe zu hoch erscheint.Jetzt bekam ich von einem Anwalt Post,der den Fall übernimmt und dieser will jetzt 160 Euro insgesammt haben.Habe ich ein Recht auf eine Auflistung und und welche Rechtsgrundlagen gibt es bei der Berechnung von Inkasobüros bzw. Rechtsanwälten ?
Danke im voraus
Frank

Moin,

Dein Gläubiger hat durchaus das Recht, seine fällige und nicht bezahlte Forderung an ein Inkasso-Büro zu verkaufen, zur weiteren Bearbeitung zu übergeben usw. Wenn Du dem Inkasso-Büro, welches natürlich auch Kosten verursacht und diese auch haben möchte, lediglich 1 x 50,- € bezahlt hast und dann nichts mehr hast von Dir hören lassen, können diese, weil sie es nicht dürfen, die Forderung an einen RA abgeben, damit dieser sie dann gerichtlich geltend machen kann (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw.). RAe müssen sich dabei jedoch an die BRAGO (Bundes-Rechtsanwalt-Gebühren-Ordnung) halten, was sie auch tun.

Du hast aber das Recht, eine Forderungsaufstellung, gegliedert nach Kosten, Zinsen, Hauptforderung, zu verlangen. Diese muss Dir das Inkasso-Büro oder der RA auch zusenden.

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