Meines Wissens erlöschen 70 Jahre nach Ableben des Urhebers die Rechte daran.
Heisst das jetzt dass jemand z. B. ein Buch 70 Jahre nach Tod des Autors ungefragt einscannen und ins Netz stellen kann?
Hintergrund der Frage ist der: Karl May ist bestimmt seit über 70 Jahren tot. Aber seine Bücher einscannen und ins Netz stellen?
Hat da z. B. der Karl May Verlag nicht was dagegen?
Meines Wissens erlöschen 70 Jahre nach Ableben des Urhebers
die Rechte daran.
Heisst das jetzt dass jemand z. B. ein Buch 70 Jahre nach Tod
des Autors ungefragt einscannen und ins Netz stellen kann?
Hintergrund der Frage ist der: Karl May ist bestimmt seit über
70 Jahren tot. Aber seine Bücher einscannen und ins Netz
stellen?
Hat da z. B. der Karl May Verlag nicht was dagegen?
hallo Ratz
Wenn du eine 70 Jahre alte Ausgabe von Karl Mays Werken hast, dann geht das problemlos.
Aber z.B. eine auf „Neue Rechtschreibung“ umgesetzte Version hat noch Copyright drauf.
Urheberrecht ist ja nicht nur auf dem Text an sich, sondern auch auf dem Druckerzeugnis.
Wenn Du das übrigens abtippst, entsteht ein neues Copyright…
Gruß
Mike
(by the way: Verschiedene, bekannte Werke von Karl May sind bereits im netz verfügbar.)