Rechte bei mündlichem Kaufvertrag für ein Handy

Hallo zusammen, ich bin neu in der Community und hoffe sehr das mir jemand weiterhelfen kann.

Um es kurz zu machen hier auch gleich mein Anliegen:

Anfang des Jahres wurde ein mündlicher Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen geschlossen. Es ging um den Kauftausch eines Mobiltelefons im Wert von mehreren hunderten Euro. Bisher hat der Verkäufer nur einen Bruchteil des Betrages erhalten und wurde seitdem mit der restlichen Auszahlung hingehalten.
Mittlerweile kann er das Handy auch nicht zurückerhalten. Der Käufer hat es angeblich -ohne sein- Einverständnis verschenkt.

Wie könnte man sich rechtlich gesehen durchsetzen um die Ware oder den offenen Betrag nun schließlich zu erhalten.

Wäre eine Anzeige, in welcher Form auch immer, bei der Polizei eine adäquate Lösung?

Danke sehr im voraus.

Hallo,
Frag einen Anwalt keine Detektei.
Gruß Marco
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