Rechte bei mündlichen Verträgen

Hallo,
Person A arbeitet seit einem Jahr bei einer Firma, allerdings ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Mal angenommen Person A würde schwanger werden, kann aber auf Grund des Berufes aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten bis zur Geburt. Kann die Firma Person A trotzdem kündigen, zahlt die Firma das Gehalt weiter oder die Krankenkasse. Gibt es Schlupflöcher, wie sich die Firma trotzdem von Person A "entledigen " kann?
Vielen Dank
Skippy

Hallo

Person A arbeitet seit einem Jahr bei einer Firma, allerdings
ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Mal angenommen Person A
würde schwanger werden, kann aber auf Grund des Berufes aus
gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten bis zur Geburt.
Kann die Firma Person A trotzdem kündigen,

Es besteht besonderer Küschutz.

zahlt die Firma das
Gehalt weiter oder die Krankenkasse.

Auch bei einem Beschäftigungsverbot zahlt die Firma bis zur Mutterschutzfrist weiter. Danach AG und KK.

Gibt es Schlupflöcher,
wie sich die Firma trotzdem von Person A "entledigen " kann?

Wenn A sich nichts Gravierendes zuschulden kommen lässt: nö.

Alle §§ hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/index…

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Person A arbeitet seit einem Jahr bei einer Firma, allerdings
ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

Person A hat im übrigen aus dem Nachweisgesetz einen Anspruch auf ein Schriftstück, aus dem die Vertragsbedinungen ersichtlich sind.
Ansonsten ist ein mündlicher Vertrag genauso wirksam und gut wie ein schriftlicher.
Das Nachweisgesetz dient aber dazu, dem Arbeitnehmer, der keinen schriftlichen Vertrag hat, etwas schriftliches an die Hand zu geben, um ggf. die Beweisführung zu erleichtern.

Frank