Rechte bei Polizeikontrolle

Hallo :smile:

Ich bin mir sicher, ähnliche Themen wurden schon vielfach diskutiert und breitgetreten. Jedoch finde ich keine Antwort auf mein genaues Anliegen. Vllt. kennt sich ja hier jemand damit aus :smile:

Folgendes: Ich habe auf einem bekannten Online-Video-Portal eine Reihe von Videos gesehen, in denen Bürger in den USA bei DUI Kontrollen (Alkoholkontrollen) angehalten werden. Nun ist es hier aber so, dass die angehaltenen einfach auf keine Frage antworten und immer nur sagen „No Questions!“ Irgendwann merken die Polizisten dann, dass es sinnlos ist diese Person zu befragen und lassen ihn einfach weiterfahren. Ist sowas in Deutschland auch möglich? Ein weiterer druckte seine Grundrechte auf eine Visitenkarte und gab sie einem Polizisten wortlos. Auf dieser Karte stand, dass er keine Fragen gestellt bekommen möchte. Nachdem der Polizist dies gelesen hat, lies er ihn ohne weiteres passieren. Könnte ich so etwas auch machen?

Wäre interessant zu wissen ob so ein Handeln meiner Seite rechtens ist. Das man seine Personalien angeben muss ist mir bekannt, aber wie sieht es mit allem anderen darüber hinaus aus?

Grüße :smile:

Guten Tag,
das Rechtssystem in den USA ist zum Teil völlig anders als unseres. Auch gibt es Unterschiede in den einzelnen Staaten der USA.
Auch in D müssen Sie nicht aussagen. Man hat Sie vorher zu belehren, wenn es zum Sachverhalt geht. Z.B. Alkohol am Steuer: Sie müssen nicht angeben, ob Sie getrunken haben oder wieviel. Wenn man aber feststellt, dass Sie getrunken oder Rauschgift genommen haben, wird die Polizei ihre strafprozessualen Maßnahmen, z.B. Blutprobe, auch notfalls gegen Ihren Willen (also mit Zwang) durchsetzen. Das paasiert auch dann, wenn Sie den freiwilligen Alkoholtest verweigern und so die Chance, Ihre Fahrtüchtigkeit noch an Ort und Stelle zu beweisen, ausschlagen.
Angaben zur Person (Ihre Personalien) oder zum Fahrzeug (Fahrzeugschein) müssen Sie machen.Ansonsten sind Sie nicht zur Mitarbeit verpflichtet und können alles über sich ergehen lassen. Wehren Sie sich körperlich gegen Maßnahmen, kann das als Widerstand ausgelegt werden und kann zusätzlich bestraft werden.
Wenn Sie keine Angaben zur Sache machen, wird das in der Anzeige vermerkt. Wahrscheinlich erhalten Sie später einen sogenannten Anhörbogen und können sich schriftlich äußern oder mit diesem Bogen (aber auch schon vorher) zu einem Anwalt gehen.
Ich kann nicht allen Ernstes glauben, dass sich amerikanische Polizeibeamte von Maßnahmen abhalten lassen, indem ich ihnen keine Frage beantworte oder ständig nur auf meine Rechte hinweise.

Mit freundlichen Grüßen
W.G.

Vielen Dank für die Antwort, Sie haben mir schon ein ganzes Stück weitergeholfen.
Ich konnte es zunächst auch nicht glauben, dass man durch Nicht-Antworten einfach eine Polizeikontrolle umgehen kann.

Falls es Sie interessiert, können Sie sich ja mal diese Beispielvideos ansehen. Es gibt noch etliche mehr davon.

http://www.youtube.com/watch?v=ILqc0DMh84k

http://www.youtube.com/watch?v=IG7niM9PzeE

MFG :smile: