Rechte bei privatautokauf?!

hallo an alle,

es geht um folgendes problem und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
ich habe schon viel gegoogelt aber immer unterschiedliche antworten
gefunden.

es wurde ein ford ka gekauft für 1400€ baujahr 97.
optisch in normalen zustand motorraum in einwandfreien zustand nach
angaben vom verkäufer ist das auto in top zustand.
am abend fiel auf das das auto sehr laut war mhh aber nur
beim gas geben da dachte man evtl. an die ventile naja am nächsten tag fing es dann auch an zu ruckeln
mittwochs war es so unsicher damit zu gefahren das es in die
werkstatt gebracht wurde. darauf hin kam dann der anruf das der ford ka wohl
ein einzigstes schrott auto sei die reparaturen würden sich etwa auf
1500€ oder mehr belaufen um alles zu machen… nocken welle kaputt,
domlager, gummis, dann süft öl und wasser aus… der mechaniker lässt
niemanden mit dem auto nach fahren weil es zu riskant wäre…
es wurde auch an den reifen hinten dran irgendwelche abstände
vergessen so das der reifen an der karosserie reibt und es nur eine
frage der zeit ist bis jemanden alles um die ohren fliegt… der verkäufer
hat aber alles ausgeschlossen was auszuschließen geht an garantie/gewährleistung etc.
aber kann man das so einfach… wenn soviele schwerwiegende mängel daran
sind. und wie kann man das beweisen das die fehler nicht zu übersehen geschweige denn zu überhören sind die fehler sind bestimmt nicht erst seit gestern!

danke

Hallo,

die Chancen stehen recht gut, wenn ein schriftlicher Vertag existiert, in dem steht, dass das Auto in gutem Zustand ist. Dann werden durch den Gewährleistungsausschluss nur offensichtliche Mängel ausgeschlossen…
War es denn einprivater Verkäufer oder ein Händler?

Gruß
B. Hering

leider steht das nicht im vertrag dass das auto in top zustand ist das hat der verkäufer „nur“ gesagt… es ist leider nur ein privatverkäufer!
wie gesagt es wurde alles ausgeschlossen im Vertrag was auszuschließen geht z.b. Gebraucht wie ausgiebig besichtigt, im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Autohändler nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrissionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Korrission, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen weredn. Der Autohändler übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderung.

Besondere Verinbarung: Privatverkauf ohne Garantie…

Gruß Clati

Hallo,
dann kann der Verkäufer m.E. nur noch in Anspruch genommen werden, wenn er arglistig über die SChäden getäuscht hat, z.B. wusste, das etwas defekt ist und ein Zeuge zur Verfügung steht der Bestätigt, dass der Verkäufer gesagt hat, das Auto sei mängelfrei…

Gruß
Bernhard Hering

Noch eine Frage:
Warum steht denn im Vertrag „Autohändler“?
Sicher dass der Verkäufer nicht öfters Autos veräußert?

Gruß

warum in dem vertrag autohändler steht das habe ich mich auch schon gefragt aber ich denke nicht dass der mann öfters autos verkauft…
einen zeuge gäbe es ich weiß aber nicht ob familienangehörige dazu zählen dürfen. aber das komische ist das auto war nie auf ihn angemeldet angeblich weil seine nichte den führerschein verloren hat aber wie will man beweisen das er von den mängeln wusste???

Also Familienangehörige können, wie alle anderen Personen auch, als Zeugen aussagen. Wenn sich die Mängel nicht geradezu aufgedrängt haben, ist es natürlich schwer, Arglist nachzuweisen. Dann bleibt aber die Zusicherung, das Auto sei in Ordnung. Das könnte man mit den Zeugen beweisen…dann könnte der Vertrag wenigstens angefochten werden.
Das kann man sowieso machen, ob der Verkäufer sich drauf einlässt ist eine andere Frage! Das dann durchzusetzten bedeutet aber, dass man klagen müsste, was natürlich ein gewisses Risiko darstellt.
Gruß
Bernhard

Hallo,

wurde mit dem Auto eine Probefahrt gemacht? Hätte man die Mängel während dieser feststellen können/müssen?

Ich weiß zwar nicht ob das rechtlich eine so große Rolle spielt, ich würde aber sagen ja. ->Gekauft wie gesehen/gefahren

Ich sehe daher nicht nur die Frage nach „versteckten Mängeln“ sondern auch in wie weit der Käufer Mängel gesehen, aber nicht richtig beurteilt hat und sie somit akzeptiert hat?

Gruß
Samy