ich bin gebeten worden, im Internet auf die Suche zu gehen, welche Rechte Schwerbehinderte haben.
Die Person hat demnächst einen Termin mit dem Chef wg. der Schwerbehinderung. Sie möchte auf alle eventuellen Folgen vorbereitet sein. Denn eine Kündigung wäre für die Person schon rein aus finanziellen Gründen äußerst „ungünstig“. Allerdings befürchtet die Person Fangfragen vom Chef und damit nachteilige Folgen für sich, z.B. wg. einer ehrlichen Antwort auf eine unzulässige Frage.
Jetzt wäre interessant zu wissen,
ob es von Seiten des Arbeitgebers zum Beispiel auch so etwas wie unzulässige Fragen gibt,
welche Einschränkungen man fordern darf, ohne dass daraus eine Kündigung folgen kann (wie ist es z.B. mit Nachtarbeit?),
ob der Arbeitgeber berechtigt ist, den genauen Grund (also die Krankheit) für die Schwerbehinderung zu erfahren,
…u.v.m.
Bin über jeden Tipp dankbar, wo ich was zuverlässiges dazu finden kann!!!
ich bin gebeten worden, im Internet auf die Suche zu gehen,
welche Rechte Schwerbehinderte haben.
Wie wäre es mit dem Arbeitsministerium http/www.bma.de.
Das Schwerbehindertengesetz ist jetzt das Sozialgesetzbuch IX
Die Person hat demnächst einen Termin mit dem Chef wg. der
Schwerbehinderung. Sie möchte auf alle eventuellen Folgen
vorbereitet sein. Denn eine Kündigung wäre für die Person
schon rein aus finanziellen Gründen äußerst „ungünstig“.
Allerdings befürchtet die Person Fangfragen vom Chef und damit
nachteilige Folgen für sich, z.B. wg. einer ehrlichen Antwort
auf eine unzulässige Frage.
Gekündigt können Schwerbehinderte im allgemeinen nur wenn die Hauptfürsorgestelle zustimmt.
Jetzt wäre interessant zu wissen,
ob es von Seiten des Arbeitgebers zum Beispiel auch so etwas
wie unzulässige Fragen gibt,
Wenn die Schwerbehinderung für den Job relevant ist, kann der Arbeitgeber die Fragen stellen. Alles andere geht Ihn nichts an.
welche Einschränkungen man fordern darf, ohne dass daraus
eine Kündigung folgen kann (wie ist es z.B. mit Nachtarbeit?),
Kommt auf das Gutachten an.
ob der Arbeitgeber berechtigt ist, den genauen Grund (also
die Krankheit) für die Schwerbehinderung zu erfahren,
…u.v.m.
Natürlich nicht. Krankheiten sind privatsache. Deshalb hat ein Arzt auch Schweigepflicht.
Bin über jeden Tipp dankbar, wo ich was zuverlässiges dazu
finden kann!!!
Ein Schwerbehinderter hat noch Anspruch auf 5 Tage Sonderurlaub.
Wichtig! Gilt alles immer nur bei einer Schwerbehinderung von 50% und mehr.