Hallo, mein Mann geht ab November in den Vorruhestand,ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin. Wir wollen dann von Salzgitter nach Bremerhaven ziehen. Bekomme ich dann bei Kündigung und Wegzug auch kein Arbeitslosengeld? Bin ich dann auch 3Monate gesperrt?
Ob es ALG gibt hängt davon ab, ob die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der Wegzug an sich ist meines Erachtens kein Grund für die Kürzung. Wenn aus der Arbeitlosigkeit heraus ein Job in einer anderen Stadt gefunden wird, gibt es in der Regel Umzugskostenbeihilfe.
Gruß,
Johannes Wörle
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Hallo,
die Frage kann ich leider nicht beantworten - ich empfehle, sie im Forum „Arbeits- und Sozialamt“ (unter Business & Finanzen) zu posten. Das ist eher ne Verwaltungs- bzw. arbeitsrechtliche Frage, mein Gebiet ist eher Notariat und gerichtliche Angelegenheiten.
LG
Schnägge
Hallo Jete51,
ich würde auf deine stelle sich in Bremerhaven als Bäckereifachverkäuferin bewerben, und zwar so, daß du deine Bewerbungen nachweisen kannst. Dann kriegst du keine Sperre. Wenn du drüben keine Arbet suchst, gehen die davon aus, daß du nicht arbeiten willst. Arbeitslosengeld ist für arbeitswillige
Gruß
P.