Rechte bei Überstunden

Guten Tag liebe User,

kurze Frage:

Angenommen Herr XY kündigt seinen Job als kfm. Angestellter zum 31.12. und bittet den GF bereits ab Ende November nicht mehr arbeiten zu müssen.
Überstunden wären genügend vorhanden, allerdings will der GF diese nicht bezahlen bzw. in Urlaub wandeln.
Herr XY hatte hat in seinem Arbeitsvertrag auch keine genaue Klausel bzgl. Überstunden - nur die Arbeitszeiten / Woche (40 Stunden). Da Herr XY allerdings bedingt durch die Ladenöffnungszeiten von 8.30 - 12.00 und 12.30 bis 17.30 anwesend sein muss, sind jeden Tag mind. 0,5 Stunden fällig.
Der GF behauptet zusätzlich, dass die Überstunden mit der bezahlten Provision (Margenbeteiligung beim Verkauf) abgegolten sei.

Welche Möglichkeiten hätte nun Herr XY?
Würde er vor Gericht recht bekommen?
Was wäre ein plausibler Vorschlag für Herrn XY?

Vielen Dank.

Hallo

Überstunden sofern angefallen und dabei geduldet oder angewiesen sind in Freizeit auszugleichen oder spätestens bei Beendigung des AV abzugelten. Daß die Überstunden mit dem Gehalt oder anderweitigen Zahlungen automatisch abgegolten sind, müßte explizit wirksam vereinbart sein. Die meisten Klauseln dieser Art sind aber eben nicht wirksam vereinbart.

Um Recht zu bekommen muß man oft den Rechtsweg einschlagen.

Gruß,
LeoLO