Rechte bei Wohnrecht?

hallo!
Wir sind Mieter eines Hauses dessen Besitzerin vor 23 Jahren nochmal geheiratet hat und auch bei ihrem derzeitigen Mann wohnt! Über dieses Haus hat die Frau allerdings keinerlei Rechte, das heißt also sollte der Ehemann sterben geht das Erbe an seine Schwestern da er kinderlos ist und nicht an seine Frau! Für uns bedeutet das, sollte der Mann sterben muß die Frau aus dem Haus ausziehen und wieder in Ihr Haus das wir momentan in Miete bewohnen einziehen! Meine Frage ist nun, in welchem Zeitraum kann man unsere Vermieterin, im Falle eines Ablebens des Ehemannes, auf die Straße stellen? Wir haben aktuell noch einen 1,5 Jahre gültigen Mietvertrag! Vielen Dank für ihre Antwort! Sabrina!

Hallo Sabrina!
Wenn ich das richtig Verstehe geht es um die Anmeldung von Eigenbedarf
Die Frage ist:
-hat eure Vermieterin mit ihrem jetzigen Mann einen Mietvertrag z.B:auf Lebenszeit-dann muß sie nicht raus
-oder die andere Variante-Eigenbedarf kann angemeldet werden,aber nur im Ramen des zwischen dir und deiner vermieterin geschlossenen Mietvertrages,aber eine genaue info bekommst du von einem Anwalt,da ich nicht weiß ob Eigenbedarf Kündigungsfristen ausser kraft setzt
MFG Wolfgang

hallo!
Das tut mir leid. Da knn ich leider nicht weiterhelfen. Mit einem vermieteten Wohnrecht kenn ich mich garnicht aus. Wünsche Ihnen aber Glück das es jemand anderes beantworten kann

Liebe Grüße Silke

Hallo Sabrina,
leider kenne ich mich bei Wohnrecht und auch bei Erbrecht nicht wirklich aus. Aber ihr habt einen Laufzeit-Mietvertrag. Und selbst wenn eure Vermieterin in den nächsten sechs Monaten z.B. zur Witwe wird, könnte sie zwar eventuell auf die Straße gesetzt werden, wenn die Schwägerin das wollte, sie kann euch aber nicht auf die Straße setzen. Sie könnte sich aber z.B. von der Miete, die ihr ihr zahlt, selbst eine kleine Wohnung anmieten. Sollte euer Mietvertrag nach 1,50 Jahren in einen unbefristeten Mietvertrag übergehen (ich kenne leider nicht den Inhalt eures Vertrages), dass kann sie einen Vertrag nur mit einer Dreimonatsfrist auf Eigenbedarf kündigen.
MfG
Michaela

Hallo!

Sicher wird es eine Übergangsfrist geben, die Erben werden sie nicht sofort auf die Straße setzen können. Am schönsten wäre es wohl, wenn der Ehemann ein Testament verfässt. Leider kann ich dazu aber nichts genaues sagten. Sorry.

Alles Gute,
Lilly

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keine Ahnung
Gruß