Rechte beim Autokauf über Händler

Hallo,
mal angenommen man will trotz der Spritpreise sich neues KFZ zulegen. Und man wählt einen Gebrauchtwagen.
Der Autohändler frickelt die Kiste zusammen und bringt sie über den TÜV. Der Käufer nimmt den Wagen in Empfang und braust ab. Der Händler habe aber zwischen TÜV Abnahme und Abholung wieder „alte Teile“ eingebaut, vielleicht die abgefahrenen Reifen - oder solche die er auf Lager liegen hat aber die gar nicht für den Wagen (Fahrzeugschein) zugelassen sind. Eigentlich ist der Wagen dann nicht mehr fahrtüchtig!

Macht sich ein Händler dadurch strafbar? bzw. Hat man als Kunde ein Recht, das der Wagen (Angabe TÜV neu) auch für den Strassenverkehr zugelassen ist? (wenn er beim Händler gekauft wird)

Was müsste man in solchen Falll anstellen, wenn man merkt man hat 4 falsche / schlechte Reifen auf den Achsen?
(1. Wagen stehenlassen ist klar!)

Gruß,

Michael

Hallo!

mal angenommen man will trotz der Spritpreise sich neues KFZ
zulegen. Und man wählt einen Gebrauchtwagen.
Der Autohändler frickelt die Kiste zusammen und bringt sie
über den TÜV. Der Käufer nimmt den Wagen in Empfang und braust
ab. Der Händler habe aber zwischen TÜV Abnahme und Abholung
wieder „alte Teile“ eingebaut, vielleicht die abgefahrenen
Reifen - oder solche die er auf Lager liegen hat aber die gar
nicht für den Wagen (Fahrzeugschein) zugelassen sind.
Eigentlich ist der Wagen dann nicht mehr fahrtüchtig!

Macht sich ein Händler dadurch strafbar?

Ja, das wäre ein Betrug.

bzw. Hat man als
Kunde ein Recht, das der Wagen (Angabe TÜV neu) auch für den
Strassenverkehr zugelassen ist? (wenn er beim Händler gekauft
wird)

Also wenn nichts gegenteiliges im Vertrag vereinbart ist, würde ich sagen ja.

Was müsste man in solchen Falll anstellen, wenn man merkt man
hat 4 falsche / schlechte Reifen auf den Achsen?
(1. Wagen stehenlassen ist klar!)

Ich würde empfehlen, sich sofort an einen Anwalt zu wenden und wenn sich die Sache wirklich so zugetragen hat, wie oben dargestellt, gleich mal mit voller Härte vorzugehen. Wenn der Händler schlau ist, dann gibt er rechtzeitig freiwillig nach.

Gruß
Tom

Moien!

Die Frage ist hier erstmal, ob sich deine Behauptungen in irgendeiner Form beweisen lassen! Natürlich könntest du gleich zum Anwalt rennen, doch wenn du nichts belegen kannst kostet es dich nur etwas ohne Erfolgsaussichten.
Ich würde eher raten erstmal zum Händler zu gehen und das thema zu klären ruhig mit dem Hinweis, das solch Vorgehen strafrechtlich relevant ist.

Gruß

Bernd

Hallo,
Danke erstmal für die rasche Antwort!

> Die Frage ist hier erstmal, ob sich deine Behauptungen in
> irgendeiner Form beweisen lassen!

Es würde der TÜV Bericht vorliegen, der sagt a) dass die Reifen nicht ok sind und b) dass sie am gleichen TAg durch ordnungsgemäße ersetzt wurden, sodaß c) die Plakette erteilt wurde.
Gleichzeitig mußte der Händler 2 Reifen bestellen (Dauer 2 Tage) diese waren also bei der TÜVPrüfung nicht drauf und da 4 Reifen gleicher Größe (z.B. 195 er ) drauf sein müssen, ist klar: der TÜV hat den Wagen mit einem anderen Reifensatz abgenommen.

Der Wagen hat seitdem 1500 km zurückgelegt. Da die Hinterreifen jetzt glatt sind (fast 0mm) kann man davon ausgehen dass die 3mmm (Muss-profil) sich nicht in 1500 km abgefahren haben!
>Natürlich könntest du gleich

> zum Anwalt rennen, doch wenn du nichts belegen kannst kostet
> es dich nur etwas ohne Erfolgsaussichten.

Ichhabe den Händler heut früh angerufen und ihm auch anschließend den Mangel gemeldetsowie eine Frist von 1 Woche gesetzt Heut Mittag rief er an und war kooperativ und meinte es habe sich um ein Versehen gehandelt. Jedoch meinte er, der Reifen sei laut Hersteller schon möglich, müsse aber in die Papiere eingetragen werden. Er will den Wagen die Tage morgens abholen und die abgefahreen Reifen durch neue ersetzen. Gleichzeitig will er die lt. Schein falsch dimensionierten eintragen lassen, damit sie nicht mehr falsch sind. dann wäre alles OK.

Eigentlich wär es logischer, wenn ich hier zum Reifendienst ginge, denn der Händler wohnt ca 180 km weit!!!
Trotzdem, er hat ja ein Recht darauf, Mängel selbst zu beseitigen.
Wäre da was dran auszusetzen???

Gruß,

Michael


Hi!

Wäre da was dran auszusetzen???

Nein. Er dürfte ohnehin ein Recht auf Nachbesserung haben. Das neue Schuldrecht gibt dem Käufer zwar die Möglichkeit, auch auf Wandlung zu bestehen, aber Du bist ja bereits länger mit dxem Wagen unterwegs und müsstest im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages eine Nutzungsgebühr entrichten. Das wird wohl kaum Dein Ziel sein, also lasse ihn doch den Wagen in einen TÜV-konformen Zustand versetzen. Alle wichtigen Teile im Motorraum würde ich vorher mit Farbe kennzeichnen, so dass nichts ausgebaut wird, ohne dass Du es merkst. Machen Autovermieter auch so.

Grüße,

Mathias