Hallo,
mal angenommen man will trotz der Spritpreise sich neues KFZ zulegen. Und man wählt einen Gebrauchtwagen.
Der Autohändler frickelt die Kiste zusammen und bringt sie über den TÜV. Der Käufer nimmt den Wagen in Empfang und braust ab. Der Händler habe aber zwischen TÜV Abnahme und Abholung wieder „alte Teile“ eingebaut, vielleicht die abgefahrenen Reifen - oder solche die er auf Lager liegen hat aber die gar nicht für den Wagen (Fahrzeugschein) zugelassen sind. Eigentlich ist der Wagen dann nicht mehr fahrtüchtig!
Macht sich ein Händler dadurch strafbar? bzw. Hat man als Kunde ein Recht, das der Wagen (Angabe TÜV neu) auch für den Strassenverkehr zugelassen ist? (wenn er beim Händler gekauft wird)
Was müsste man in solchen Falll anstellen, wenn man merkt man hat 4 falsche / schlechte Reifen auf den Achsen?
(1. Wagen stehenlassen ist klar!)
Gruß,
Michael