Rechte beim Verkauf

Hallo Wissende! Vielleicht kann mir jemand zu folgendem Fall die Fragen weiter unten beantworten:

Verkäufer (VK) stellt im Mitarbeiterportal seiner Firma (Informationsforum für Firmen-Mitarbeiter mit der Möglichkeit private Anzeigen zu schalten) eine Anzeige ein für den Privatverkauf einer Ware. "Technisch i.O. wird angegeben, über Gewährleistung und Garantie wird nichts geschrieben.

Käufer (K) kauft die Ware ohne die Funktion zu überprüfen. K meldet sich daraufhin auf Dienst E-Mail, dass die Ware defekt sei. Er schaltet den Betriebsrat ein und fordert VK auf, die Ware zurückzunehmen, da diese defekt sei. VK schreibt dienstlich, dass er um ein klärendes Gespräch bittet - über privaten Kontakt.

K meldet sich tel. auf Diensttelefon des VK und droht mit personellen Konsequenzen (z.B. Eintrag in der Personalakte). VK schlägt einen Termin vor um die Ware zu prüfen. K möchte lediglich die Ware zurückgeben und Geld zurückbekommen.

Frage 1: Kann der Vorgang dienstlich Konsequenzen mit sich ziehen, da die Ware zwar in dem von der Firma bereitgestellten Portal annonciert, jedoch privat verkauft wurde?
Frage 2: Muss VK die Ware zurücknehmen, egal ob defekt oder nicht?
Frage 3: Womit muss VK rechnen, wenn er die Ware nicht zurücknimmt?

Gruß Eduard

Alle Rechte wie sonst auch.
Hallo.


Verkäufer (VK) stellt im Mitarbeiterportal seiner Firma
…der Möglichkeit private Anzeigen zu schalten)

Private Anzeigen = Private Angelegenheiten.

…Privatverkauf einer Ware. "Technisch i.O. wird angegeben, über
Gewährleistung und Garantie wird nichts geschrieben.

Es gilt alles so, wie bei anderweitigem Kaufgeschäft zwischen Privatleuten auch. Das ganze hätte über eine andere Plattform stattfinden können, z.B. ebay-Kleinanzeigen oder Tageszeitung.

Käufer (K) kauft die Ware ohne die Funktion zu überprüfen. K
meldet sich daraufhin auf Dienst E-Mail, dass die Ware defekt
sei. Er schaltet den Betriebsrat ein

Wozu? Der Betriebsrat ist doch nicht für private Vertragssachen der Beschäftigten zuständig.

und fordert VK auf, die
Ware zurückzunehmen, da diese defekt sei. VK schreibt
dienstlich, dass er um ein klärendes Gespräch bittet - über
privaten Kontakt.
K meldet sich tel. auf Diensttelefon des VK und droht mit
personellen Konsequenzen (z.B. Eintrag in der Personalakte).

Was sollen das denn für personelle Konsequenzen sein? Das ist doch kein dienstlicher Vorgang. Sollte der K Vorgesetzter des VK sein oder in sonstiger Weise tätig sein den VK, wegen dieser Privatangelegenheit, dienstlich zu benachteiligen, so könnte das eher für den K personelle konsequenzen haben!

VK schlägt einen Termin vor um die Ware zu prüfen.

Das ist sehr entgegenkommend.

K möchte lediglich die Ware zurückgeben und Geld zurückbekommen.

Stichworte sind hier: Gewährleistung, arglistige Täuschung, Betrug
Was gilt denn zwischen den beiden, wenn das außerhalb der Firma stattgefunden hätte? Genau das!

Frage 1: Kann der Vorgang dienstlich Konsequenzen mit sich
ziehen, da die Ware zwar in dem von der Firma bereitgestellten
Portal annonciert, jedoch privat verkauft wurde?

Für den VK nein, für den K vielleicht.

Frage 2: Muss VK die Ware zurücknehmen, egal ob defekt oder
nicht?

Nein.

Frage 3: Womit muss VK rechnen, wenn er die Ware nicht
zurücknimmt?

Das Geld für Ware ausgeben zu dürfen.

Gruß Eduard

MfG

Über Kaufvertragsrechte, wie z.B. „ich habe defekte Ware erhalten, was kann ich machen“ ist das Board voll.

Moin,

mit der Möglichkeit
private Anzeigen zu schalten)

damit ist doch alles klar.

Der Rest, den der Käufer da veranstalltet ist (dienst)rechtlich zweifelhaft.
Wenn die Korrespondenz nicht privat läuft, kann es passieren, das der AG irgendwann den K. abmahnt.

Gandalf

Hallo und danke zunächst für die Antworten!

Infos eines Rechtswaltes:

Der Verkäufer hat zu „gewährleisten“ dass das Gerät funktioniert, wenn nicht anders geschrieben (z.B. wenn technisch i.O. geschrieben wird). Nun liegt es im Ermessen des K, inwieweit er „technisch i.O.“ interpretiert. Wenn z.B. sich das Cassettendeck einer Hifi-Anlage sich nicht optimal öffnet (selbst wenn VK nie Probleme festgestellt hat) dann entspricht das nicht dem Anzeigetext.

Ich denke VK muss/sollte das Gerät zurücknehmen.

Ich frage mich nun: Welchen Text kann/sollte der VK verfassen bei der Rückgabe des Gerätes verfassen, damit keine weiteren Ansprüche u.ä. geltend gemacht und vom K unterschrieben werden?!

Weiß jemand, wie dieser Text auszusehen haben sollte?

Gruß Eduard

Hallo und danke zunächst für die Antworten!
Infos eines Rechtswaltes:
Der Verkäufer hat zu „gewährleisten“ dass das Gerät
funktioniert, wenn nicht anders geschrieben (z.B. wenn
technisch i.O. geschrieben wird). Nun liegt es im Ermessen des
K, inwieweit er „technisch i.O.“ interpretiert. Wenn z.B. sich
das Cassettendeck einer Hifi-Anlage sich nicht optimal öffnet
(selbst wenn VK nie Probleme festgestellt hat) dann entspricht
das nicht dem Anzeigetext.
Ich denke VK muss/sollte das Gerät zurücknehmen.

Das muss der VK für sich entscheiden.

Ich frage mich nun: Welchen Text kann/sollte der VK verfassen
bei der Rückgabe des Gerätes verfassen, damit keine weiteren
Ansprüche u.ä. geltend gemacht und vom K unterschrieben
werden?!

Vom VK? Also wenn der VK, dass ist der, der das Gerät verkauft hat, es jetzt zurück nimmt, gibt er dass erhaltene Geld wieder raus und aus. Jeder hat damit die erhaltene Leistung wieder heraus gegeben. Das wars dann. Hier wird eigentlich nichts schriftliches mehr gemacht. Das ist eher fällig, wenn es eine Minderung wird.

Hat jetzt der VK bammel, dass der K mit Aufwendungen kommt, wegen dem ganzen Ärger und der eingeholten Rechtsauskunft usw., so mag der VK sich unterschreiben lassen, dass mit der Rückabwicklung des Geschäftes alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind.
MfG

Weiß jemand, wie dieser Text auszusehen haben sollte?

Gruß Eduard

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