Hallo Wissende! Vielleicht kann mir jemand zu folgendem Fall die Fragen weiter unten beantworten:
Verkäufer (VK) stellt im Mitarbeiterportal seiner Firma (Informationsforum für Firmen-Mitarbeiter mit der Möglichkeit private Anzeigen zu schalten) eine Anzeige ein für den Privatverkauf einer Ware. "Technisch i.O. wird angegeben, über Gewährleistung und Garantie wird nichts geschrieben.
Käufer (K) kauft die Ware ohne die Funktion zu überprüfen. K meldet sich daraufhin auf Dienst E-Mail, dass die Ware defekt sei. Er schaltet den Betriebsrat ein und fordert VK auf, die Ware zurückzunehmen, da diese defekt sei. VK schreibt dienstlich, dass er um ein klärendes Gespräch bittet - über privaten Kontakt.
K meldet sich tel. auf Diensttelefon des VK und droht mit personellen Konsequenzen (z.B. Eintrag in der Personalakte). VK schlägt einen Termin vor um die Ware zu prüfen. K möchte lediglich die Ware zurückgeben und Geld zurückbekommen.
Frage 1: Kann der Vorgang dienstlich Konsequenzen mit sich ziehen, da die Ware zwar in dem von der Firma bereitgestellten Portal annonciert, jedoch privat verkauft wurde?
Frage 2: Muss VK die Ware zurücknehmen, egal ob defekt oder nicht?
Frage 3: Womit muss VK rechnen, wenn er die Ware nicht zurücknimmt?
Gruß Eduard